Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine nationale Aufsichtsbehörde ihre Befugnis, vermeintliche Verstöße gegen die DSGVO vor einem Gericht eines Mitgliedstaats geltend zu machen, ausüben, auch wenn sie in Bezug auf diese Verarbeitung nicht die federführende Behörde ist, so der EUGH (C-645/19).WeiterlesenVoraussetzungen für Ausübung der Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung
Der Bundesgerichtshof (VI ZR 84/19) konnte sich zu den Anforderungen an die elektronische Dokumentation bei Ärzten äußern und damit klarstellen, was man von einer ärztlichen Software zu erwarten hat. Der BGH hat insoweit klargestellt, dass einer elektronischen Dokumentation, die nachträgliche Änderungen entgegen § 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nicht erkennbar macht, keine positive Indizwirkung…WeiterlesenAnforderung an elektronische Dokumentation bei Ärzten
Skimming und Phishing sind – natürlich – schon länger strafbar, allerdings hat der Gesetzgeber (recht unbemerkt) nachgebessert und im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 zur „Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ zwei ausdrückliche Straftatbestände geschaffen: Der neu geschaffene §152c StGB stellt das Skimming unter Strafe und eine Erweiterung des…WeiterlesenSkimming und Phishing nun strafbar
Minder schwerer Fall
Wann liegt ein minder schwerer Fall vor: Immer wieder muss bei Landgerichten diskutiert werden, ob tatsächlich ein „minder schwerer Fall“ vorliegt, was eine erhebliche Abweichung der Strafzumessung nach unten ermöglicht. Gerne gehen hier Gerichte zu Streng vor, während der BGH betont, dass ein minder schwerer Fall nicht erst bei einem „seltenen Ausnahmefall“ oder bei Vorliegen…WeiterlesenMinder schwerer Fall
Wann liegt eine vollendete Steuerhinterziehung vor: Bei Straftaten der Steuerhinterziehung setzt die Vollendung der Tat voraus, dass der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (§ 370 Abs. 1 und 4 AO). Liegt die Tat in der Hinterziehung von Umsatzsteuern durch Abgabe einer inhaltlich unzutreffenden…WeiterlesenVollendung bei Steuerhinterziehung
Der 5. Senat des BGH (5 StR 106/21) hat nochmals hervorgehoben, dass Voraussetzung für eine Bestrafung nach § 145a StGB ist, dass die Weisung, gegen die der Täter verstoßen hat, hinreichend bestimmt ist. Insoweit greift man die frühere Rechtsprechung auf und betont, dass dies auch in den Urteilsgründen darzustellen ist: In Anbetracht des Gebots aus…WeiterlesenStrafe wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
Der Bundesgerichtshof (5 StR 484/20) konnte klarstellen, dass wenn das Verfahren, in dem es zu einer Verständigung gekommen war, ausgesetzt wird, die Bindung des Gerichts an die Verständigung entfällt. Quasi im Gegenzug führt das aus der Aussetzung resultierende Entfallen der Bindungswirkung grundsätzlich zur Unverwertbarkeit des im Vertrauen auf den Bestand der Verständigung abgegebenen Geständnisses in…WeiterlesenVerständigung im Strafprozess und Aussetzung
Die Frage, wann man bei einem Regelbeispiel und zugleich (nur) versuchtem Grunddelikt unmittelbar ansetzt, ist gerade beim Bundesgerichtshof im Fluss. Nunmehr hat auch der 6. Senat (6 StR 28/21) an Hand des Wohnungseinbruchsdiebstahls verdeutlicht, der Linie zu folgen, mit der es genügt, wenn ein qualifizierendes Merkmal oder ein Regelbeispiel verwirklicht wird: Maßgeblich ist insoweit, ob…WeiterlesenUnmittelbares Ansetzen zum Versuch bei Regelbeispiel
Gerade bei Kurierfahrern stellt sich im BTM-Strafrecht die Frage, ob Mittäterschaft zum Handeltreiben vorliegt. Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten dabei auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es jedenfalls nicht allein oder entscheidend darauf…WeiterlesenKurier: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im BTM-Strafrecht
Raub: Schreckschusspistole als Waffe
Schreckschusspistole beim Raub: Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine geladene Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB), wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit…WeiterlesenRaub: Schreckschusspistole als Waffe
Entsprechend der Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 2 zu § 1 Abs. 4 WaffG besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Der Besitz im waffenrechtlichen Sinn entspricht dabei grundsätzlich dem unmittelbaren Besitz des § 854 BGB. Neben der objektivenSachherrschaft ist ein Herrschaftswille und somit die Kenntnis vom Entstehen der (objektiven) Sachherrschaft erforderlich. Bei…WeiterlesenWaffenstrafrecht: Besitzbegriff des § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG
Grundsätzlich gilt, dass wenn dieselbe Person durch mehrere Handlungen eines Täters verletzt wird, es sich in diesem Fall nur um eine Tat im Rechtssinne handelt, wenn die einzelnen Akte in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten – und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht (lediglich) intensiviert wird. Die…WeiterlesenKörperverletzung durch mehrere Handlungen bei Qualifikation
Ein Sicherungsverfahren kann nur bei entsprechendem Antrag der Staatsanwaltschaft eröffnet werden – auf keinen Fall kann eine Anklage im Eröffnungsbeschluss entsprechend „angepasst werden“, wie der Bundesgerichtshof (6 StR 152/21) nochmals klargestellt hat.WeiterlesenAnklage kann im Eröffnungsverfahren nicht in Antragsschrift umgedeutet werden
Nunmehr hat auch der 3. Senat (StB 47/20) bestätigt, dass § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, Telekommunikation – einschließlich dabei anfallender Verkehrsdaten zu überwachen und aufzuzeichnen, inklusive Mail-Accounts. Hintergrund ist, dass entsprechend § 100a Abs. 4 Satz 1 StPO aufgrund der Anordnung einer Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt oder…WeiterlesenBGH bekräftigt: Mail-Überwachung ist durch § 100a StPO gedeckt
Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch darüber, ob der Kläger der Beklagten zum Ersatz von Anwaltskosten iHv. 66.500,00 Euro für Ermittlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen des Spesenbetrugs, des Abrechnungsbetrugs und von Compliance-Verstößen verpflichtet ist. Hinweis: Beachten Sie dazu auch die grundlegende BAG-Entscheidung bei uns!WeiterlesenKosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines Arbeitnehmers durch eine Anwaltskanzlei