Der BGH zur zivilrechtlichen Beihilfehaftung von Steuerberatern: Die Rolle von Steuerberatern in betrügerischen Kapitalanlagesystemen rückt zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung, insbesondere wenn deren Tätigkeit die Geschäftsabwicklung faktisch ermöglicht. In zwei bemerkenswerten Entscheidungen hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 3. April 2025 – III ZR 70/24 und vom 14. März 2024 – III ZR 23/24) mit der deliktsrechtlichen Haftung eines Steuerberaters befasst, der über Jahre hinweg für ein betrügerisches „Schneeballsystem“ tätig war. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen berufstypisch „neutrale“ Tätigkeiten zur zivilrechtlichen Haftung wegen Beihilfe zum Betrug oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung führen.
(mehr …)Schlagwort: ZPO
Die Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ist ein deutsches Gesetz, das die Verfahrensregeln für Zivilprozesse festlegt. Zivilprozesse sind Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Ziel des Zivilprozesses ist es, eine gerichtliche Entscheidung über den Rechtsstreit herbeizuführen.
Die Zivilprozessordnung regelt unter anderem
das Verfahren vor den Zivilgerichten
die Zuständigkeit der Gerichte
die Verfahrensgrundsätze
die Beweisaufnahme
die Urteilsfindung
die Rechtsmittel
die Zwangsvollstreckung.
Die Zivilprozessordnung ist in verschiedene Abschnitte gegliedert, die jeweils bestimmte Verfahrensabschnitte oder Verfahrensgrundsätze regeln. Dazu gehören unter anderem das allgemeine Verfahren, das Mahnverfahren, das Urteilsverfahren, das Berufungsverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zivilprozessordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Rechtsprechung in Deutschland und ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Zivilrechts.
Hinweis: Wir übernehmen nur für Unternehmen IT-Prozesse, keine anderen Streitigkeiten, insbesondere übernehmen wir kein allgemeines Zivilrecht und sind für Verbraucher nur als Strafverteidiger tätig,.
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- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Kein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung hypothetischer Vermögensschäden
OLG Hamm zur Reichweite des § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Im Zentrum des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Mai 2013 (Az. 11 W 25/13) steht eine grundsätzliche Klärung zur Reichweite des selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 ZPO: Die Feststellung eines entgangenen Gewinns – also eines hypothetischen Vermögensschadens – fällt nicht unter den Anwendungsbereich des § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.
Das Gericht lehnt eine analoge Anwendung der Vorschrift ab und verweist dabei auf den eindeutigen Wortlaut und die Systematik des Gesetzes. Die Entscheidung hat praktische Relevanz für alle Fälle, in denen Geschädigte die Klärung vermögensbezogener Schadensposten im Vorfeld eines streitigen Verfahrens herbeiführen wollen.
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Gestufte Darlegungslast und Kontrollverlust bei Datenschutzvorfällen
Die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO ist für Betroffene von Datenschutzvorfällen mit erheblichen prozessualen Hürden verbunden. Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG, 4 U 1273/24) Dresden klargestellt, wie sich die gestufte Darlegungslast bei der Betroffenheit eines Nutzers von einem Datenleck auf einer Internetplattform ausgestaltet und welche Anforderungen an den Nachweis eines immateriellen Schadens durch Kontrollverlust zu stellen sind – dabei wird klargestellt, dass haveibeenpwned.com eine Hilfe sein kann, was nicht alle Gerichte so sehen.
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Keine Pflicht zur Vorlage an den EuGH vor Erlass eines zweiten Versäumnisurteils
In Verfahren gegen Anbieter von Online-Glücksspielen ist es nicht unüblich, dass sich prozessuale Besonderheiten mit unionsrechtlichen Fragen überschneiden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2025 (Az. I ZB 68/24) verdeutlicht exemplarisch, inwieweit nationale prozessuale Vorschriften auch gegenüber grenzüberschreitend tätigen Unternehmern Bestand haben – selbst wenn unionsrechtliche Aspekte wie die Dienstleistungsfreiheit berührt sind. Zentral war die Frage, ob ein nationales Gericht verpflichtet ist, vor Erlass eines zweiten Versäumnisurteils ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuleiten oder das Verfahren auszusetzen.
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OLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms
Urheberrecht, Eigentum und Schadensersatz im Lizenzrahmen: Die kommerzielle Verwertung von Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms durch eine Fotoagentur war Anlass für eine differenzierte Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 23.5.2025 – 6 U 61/24). Die Entscheidung präzisiert dogmatisch tragfähige Maßstäbe zur Abgrenzung von urheberrechtlichen und eigentumsrechtlichen Positionen, zur Berechnung von Schadensersatz nach der Lizenzanalogie und zur Haftung von Plattformbetreibern bei struktureller Rechtsverletzung.
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BGH zur Tragfähigkeit von Indizien bei der Beihilfe zu Kapitalanlagebetrug
Der Indizienbeweis ist ein zentrales Instrument richterlicher Überzeugungsbildung, insbesondere bei der Feststellung subjektiver Tatbestände. Doch wie belastbar müssen Indizien sein, um den Vorwurf vorsätzlicher Beihilfe zu stützen? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Juli 2024 (Az. III ZR 176/22). Im Kontext eines komplexen Kapitalanlagebetrugs mit internationalen Verflechtungen erteilte der III. Zivilsenat der Praxis der Berufungsgerichte, sich einseitig auf ein schwaches Indiz zu stützen, eine klare Absage – und stärkte zugleich die Verteidigungsrechte im Zivilprozess.
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Rechtsdurchsetzung im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht
Spielregeln zwischen Abmahnung und einstweiliger Verfügung: Wer als Unternehmen kreative Leistungen, Marken oder geschäftliche Alleinstellungsmerkmale schützen will, kommt um den gewerblichen Rechtsschutz nicht herum. Doch was geschieht, wenn diese Rechte verletzt werden?
Und wie kann sich ein Unternehmen gegen eine möglicherweise unberechtigte Inanspruchnahme effektiv zur Wehr setzen? Der rechtliche Werkzeugkasten reicht von der klassischen Abmahnung über einstweilige Verfügungen bis zur Klage – flankiert von prozessualen Besonderheiten, die sich deutlich vom allgemeinen Zivilprozessrecht unterscheiden.
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BayObLG zur Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstandsvereinbarungen sind unbemerkte kleine Helfer bei der ökonomischen Vorbereitung eventueller Streitigkeiten – sie bergen aber auch erhebliche prozessuale Fallstricke: Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.04.2025 (Az. 102 AR 20/25 e) illustriert eindrücklich die rechtlichen Feinheiten solcher Vereinbarungen, insbesondere im Kontext von Unternehmerbeziehungen, Vertreterhandlungen und dem prozessualen Missbrauch von Schutzvorschriften.
Im Zentrum steht die Frage: Wann ist eine Gerichtsstandsvereinbarung wirksam und unter welchen Umständen kann sich eine Partei auf deren Unwirksamkeit berufen?
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OLG Celle zur Einbeziehung von AGB bei Internet-System-Verträgen
Vertragswirksamkeit bei digitalen Leistungen: „Internet-System-Verträge“ sind weit verbreitet – Verträge, in denen Dienstleister Unternehmen Webauftritte inklusive Hosting, Gestaltung und Suchmaschinenoptimierung versprechen. Der rechtliche Umgang mit solchen komplexen Vertragsgestaltungen ist jedoch nicht immer trivial. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 04.04.2024 – 2 U 34/23) verdeutlicht, welche Anforderungen an die Vertragswirksamkeit, die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Beweisführung gestellt werden – und stellt dabei zentrale Weichen für die gerichtliche Bewertung solcher Vertragstypen.
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Löschungs- und Unterlassungsanspruch bei Bildaufnahmen
Mit Beschluss vom 25. März 2025 (VI ZB 32/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Entscheidung zur prozessualen Schwelle für die Zulässigkeit der Berufung gefällt. Konkret ging es um die Beschwer einer beklagten Partei, die zur Löschung von Foto- bzw. Videoaufnahmen sowie zur Unterlassung künftiger Bildanfertigungen verurteilt worden war. Die Instanzgerichte hatten die Berufung mit der Begründung verworfen, die Beschwer betrage weniger als 600 Euro. Der BGH stellte klar: Wird der Unterlassungsaspekt nicht hinreichend gewürdigt, liegt ein Verstoß gegen das grundrechtlich geschützte Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz vor.
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KG Berlin zur Beweisaufnahme im Verfügungsverfahren und §312h als Marktverhaltensregel
In seinem Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 5 U 77/22) behandelt das Kammergericht Berlin eine zentrale Fragestellung des digitalen Verbraucherschutzrechts: Reicht eine digital unterzeichnete Kündigungsvollmacht zur wirksamen Kündigung eines Energieversorgungsvertrags durch einen Drittanbieter aus? Das Verfahren beleuchtet nicht nur die Auslegung des § 312h BGB als Marktverhaltensregel, sondern illustriert zudem sehr plastisch, welche Anforderungen an die Beibringung und Verwertung von Beweismitteln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelten – insbesondere bei elektronischen Beweismitteln wie Audio-CDs.
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Domainrecht: Domainbesitz mit böser Absicht
LG Düsseldorf stoppt rechtsmissbräuchliche Domainregistrierung: Mit Versäumnisurteil vom 10. Februar 2025 (Az. 38 O 162/24) hat das Landgericht Düsseldorf ein bemerkenswert deutliches Zeichen gegen das sogenannte „Domaingrabbing“ gesetzt.
Im Zentrum stand die Domain „r…fitness.de“, die von einer ausländischen Anbieterin ohne eigenes Nutzungsinteresse gehalten wurde – offenkundig in der Absicht, sie der klagenden Markeninhaberin zu verkaufen. Das Gericht qualifizierte dieses Verhalten als gezielte wettbewerbswidrige Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG und ordnete neben einem Unterlassungsgebot auch den Verzicht auf die Domain gegenüber der DENIC an.
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OLG Frankfurt zur Domainnutzung nach Geschäftsführerwechsel
Mit Beschluss vom 8. Januar 2025 (Az. 3 U 121/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem komplexen Eilverfahren klargestellt, dass ein ausgeschiedener Geschäftsführer, der Domainnamen im eigenen Namen registriert hat, zur Unterlassung ihrer Nutzung und zur Herausgabe von Zugangsdaten verpflichtet sein kann. Die Entscheidung ist wirtschaftsrechtlich bedeutsam, weil sie die Treuepflichten im Nachgang eines Geschäftsführeramts konkretisiert und zugleich Fragen der Ersatzzustellung im einstweiligen Rechtsschutz adressiert.
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Selbstständiges Beweisverfahren: Wenn die Kostenlast zur Falle wird
Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.11.2024 (Az. 10 U 94/24) ist eine lehrreiche Entscheidung zur verfahrensrechtlichen Sprengkraft des selbstständigen Beweisverfahrens. Es mahnt zur Sorgfalt bei der strategischen Verknüpfung von Beweisverfahren und Hauptsacheklage – insbesondere, wenn es um die Kostenlast und deren Anfechtbarkeit geht. Die Entscheidung offenbart nicht nur, was prozessual schiefgehen kann, sondern auch, warum der Versuch, die Kostenfrage durch ein Feststellungsbegehren neu aufzurollen, in sich zusammenfiel.
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