Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann zwei Jahre nach einer Trunkenheitsfahrt aufgehoben werden, wenn der im Verfahren ergangene Strafbefehl dem Angeklagten trotz bekannten Wohnsitzes im EU-Ausland nicht zugestellt werden kann und nicht absehbar ist, ob und wann die Zustellung erfolgen wird.WeiterlesenEntziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung der vorläufigen Entziehung
Schlagwort: Trunkenheitsfahrt
Die „Trunkenheitsfahrt“ ist der kurze Begriff für die Trunkenheit im Verkehr, zur Trunkenheit im Verkehr finden Sie hier bei uns die Beiträge.
Ein vorsätzliches Vergehen nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sie billigend in Kauf nimmt, gleichwohl aber am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.WeiterlesenTrunkenheitsfahrt: Feststellungen zum vorsätzlichen Verstoß
Eine in der Tschechischen Republik erworbene Fahrerlaubnis kann in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sie in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deutschen Vorschriften erworben wurde.WeiterlesenTschechische Fahrerlaubnis kann in Deutschland unwirksam sein
Die gemessene Atem-Alkohol-Konzentration ist allein nicht geeignet, den Betroffenen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB zu überführen. Es besteht dazu derzeit kein medizinisch-naturwissenschaftlicher Erfahrungssatz, der in den maßgegebenen Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt wäre. Ein BAK-Wert ist nicht mit einem konstanten Umrechnungsfaktor in einem BAK-Wert konvertierbar. Die Schwankungsbreite der Umrechnungsquotienten beträgt vielmehr nach…WeiterlesenTrunkenheitsfahrt nach § 316 StGB
Hohe BAK und fehlende Ausfallerscheinungen können auch bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt zu einer MPU führen: Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration…WeiterlesenMPU droht auch bei einmaliger Trunkenheitsfahrt
Der EUGH (C-47/20 und C-56/20) hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat lediglich erneuerten Führerscheins ablehnen kann, nachdem er dessen Inhaber für sein Hoheitsgebiet ein Fahrverbot erteilt hat. Hinweis: Dabei ging es vorliegend aber nicht um ein Fahrverbot sondern vielmehr um eine Sperrfrist hinsichtlich der Neuerteilung!WeiterlesenMitgliedstaat kann Anerkennung eines in anderem Mitgliedstaat lediglich erneuerten Führerscheins ablehnen
Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. In einem solchen Fall begründen,…WeiterlesenMPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher BAK
Das OLG Celle (3 Ss 48/19) hat deutlich gemacht, dass bei einer – vorwerfbaren – selbst herbeigeführten Trunkenheit eine eingetretene Enthemmung nicht als strafmildernder Umstand einer hierauf basierenden fahrlässigen Tötung gewertet werden kann. Daneben kommt dem Umstand, dass der Täter in dem Bewusstsein, im Anschluss noch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, Alkohol konsumiert hat…WeiterlesenStrafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung
Wenn man während einer Trunkenheitsfahrt einen Verkehrsunfall verursacht und dann davon fährt – liegen Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht in Tateinheit oder Tatmehrheit vor? Tatsächlich muss man die Rechtsprechung hierzu sicher beherrschen, wenn man nicht reflexartig die falsche Antwort geben möchte.WeiterlesenUnfallflucht bei Trunkenheitsfahrt – Tatmehrheit?
Das Verwaltungsgericht Neustadt (1 K 48/20.NW) an der Weinstraße hat klargestellt: Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille ist Radfahren nicht mehr möglich. Weigert sich der Radfahrer, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu seiner Fahrtauglichkeit und einer möglichen Alkoholproblematik zu unterziehen, kann er mit einem generellen Fahrrad–Fahrverbot belegt werden. Dazu auch bei uns: Das…WeiterlesenMPU verweigert? Fahrradverbot!
E-Scooter und Alkohol: Zu zwei vollkommen unterschiedlichen Sichtweisen kamen jetzt das Landgericht (LG) Halle und das Amtsgericht (AG) München, als es um Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter ging. Insbesondere die Frage, ob ein E-Scooter eher der Gattung eines Kraftfahrzeugs oder eines Fahrrads zugehörig ist, hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es kommt auch darauf an, ob die…WeiterlesenTrunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Betrunken auf dem Fahrrad: Fahrradfahrverbot. Für viele immer noch überraschend ist, dass betrunkenen Radfahrern der Führerschein (zumindest bei 1,6 Promille) entzogen werden kann und auch wird. Doch es geht sogar noch weiter: Die Rechtsprechung kennt inzwischen sogar ein gefestigtes „Fahrradfahrverbot“. Denn: Auch wer ein Fahrrad im Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr führt, kann aufgefordert…WeiterlesenFahrradfahrverbot bei Fahrt betrunken auf dem Fahrrad
Das Landgericht Hechingen (Beschluss vom 22.6.2020, 3 Qs 45/20) hat bestätigt: Fährt der Beschuldigte mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,01 Promille und deutlich überhöhter Geschwindigkeit, kann ihm die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen sein.WeiterlesenDeutlich überhöhte Geschwindigkeit als Anzeichen einer relativen Fahruntüchtigkeit
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Widerruf der Waffenbesitzkarte: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden: Nach dem deutschen Waffengesetz bedarf nicht nur das Führen einer Waffe, sondern auch bereits deren Erwerb und Besitz einer Erlaubnis. Diese wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt – und eine solche Waffenbesitzkarte kann auch widerrufen werden durch die Behörde.WeiterlesenWiderruf der Waffenbesitzkarte
Anordnung einer MPU
Anordnung der MPU: Die medizinisch-psychologische Untersuchung („MPU“) ist Hintergrund einer Fahrerlaubnisentziehung. Rechtsgrundlage der Fahrerlaubnisentziehung ist § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. §§ 46 Abs. 1, Abs. 3, 11 Abs. 8 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV darf die Fahrerlaubnisbehörde auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn dieser sich weigert, sich untersuchen zu lassen…WeiterlesenAnordnung einer MPU