Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung der vorläufigen Entziehung

Eine vorläufige Entziehung der kann zwei Jahre nach einer aufgehoben werden, wenn der im Verfahren ergangene dem Angeklagten trotz bekannten Wohnsitzes im EU-Ausland nicht zugestellt werden kann und nicht absehbar ist, ob und wann die Zustellung erfolgen wird.

Mit dieser Entscheidung liegt das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung, nach der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei langem Zeitablauf aufzuheben ist. Allerdings halten viele Gerichte bereits deutlich kürzere Fristen für ausreichend, als sie hier das AG Lüdinghausen angenommen hat (z.B. OLG Hamm für 10 Monate). Auch das (BVerfG) fordert eine beschleunigte Erledigung von Verfahren, in denen es um die Entziehung der Fahrerlaubnis geht (AG Lüdinghausen, 16 Cs 62 Js 1349/05 -123/04; OLG Hamm, 2 Ws 304/01; BVerfG, 2 BVR 401/05).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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