Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland das nationale Waffenregister. Mit diesem wird erstmals ein bundesweites zentrales Register eingeführt, in dem sämtliche registrierten Waffen samt zugehörigen Besitzern geführt werden. In aller Kürze soll hier zu jeder erlaubnispflichtigen Schusswaffe aufbewahrt werden: Details zur Schusswaffe (u.a. Waffenkategorie, Kaliber- oder Munitionsbezeichnung, Herstellerbezeichnung, Modellbezeichnung, Seriennummer) wer Besitzer der Waffe ist…WeiterlesenHintergründe: Nationales Waffenregister
Schlagwort: waffenbesitzkarte
Waffenbesitzkarte: Eine Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Erlaubnis zum Besitz von Waffen, die von der zuständigen Behörde (in der Regel Landratsamt oder Polizei) ausgestellt wird. Sie berechtigt zum Besitz und Erwerb bestimmter Waffen (z.B. Sportwaffen), unterliegt jedoch bestimmten Auflagen und Beschränkungen. Der Besitz bestimmter Waffen ohne gültige Waffenbesitzkarte ist in Deutschland strafbar.
Verwaltungsgericht Minden: Alkoholbedingter Zusammenstoß mit Zug führt zum Entzug der Waffenbesitzkarten. Eine Verurteilung wegen fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit ist geeignet, den Widerruf der Waffenbesitzkarten zu rechtfertigen. Dies hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden am 14.09.2007 entschieden.WeiterlesenAlkoholbedingter Unfall führt zum Entzug der Waffenbesitzkarten
Entsprechend § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG hat derjenige, der Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, beim Tode eines Waffenbesitzers als Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen – sperrt nun eine (rechtskräftig ausgesprochene) Geldbuße wegen der Ordnungswidrigkeit der Nicht-Anzeige die Strafbarkeit wegen…WeiterlesenErbe von Waffen wegen unerlaubten Besitzes strafbar
Der Streitwert im Waffenrecht ergibt sich regelmäßig nach § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 und Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes in Verbindung mit Ziffer 50.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für den Widerruf der Waffenbesitzkarte anzusetzen ist dabei der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 € anzusetzen. Für weitere auf der Waffenbesitzkarte eingetragene…WeiterlesenStreitwertbemessung im Waffenrecht
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Widerruf der Waffenbesitzkarte: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden: Nach dem deutschen Waffengesetz bedarf nicht nur das Führen einer Waffe, sondern auch bereits deren Erwerb und Besitz einer Erlaubnis. Diese wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt – und eine solche Waffenbesitzkarte kann auch widerrufen werden durch die Behörde.WeiterlesenWiderruf der Waffenbesitzkarte
Ist eine Person waffenrechtlich unzuverlässig, rechtfertigt dies den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarte. Eine Unzuverlässigkeit ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Person über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die „Reichsbürgerbewegung“ hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt. Denn dies begründet Zweifel an der Rechtstreue. Es…WeiterlesenWaffenrecht: Reichsbürger müssen ihre Waffen abgeben
Das OVG Lüneburg (11 ME 181/17) hat entschieden, dass einem Inhaber von Waffenbesitzkarten, der sich in Schreiben an Behörden als sogenannter „Reichsbürger“ zu erkennen gibt und die Geltung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die des Waffengesetzes in Abrede stellt, in der Regel die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt: Zu Recht hat das Verwaltungsgericht bei…WeiterlesenWaffenrecht: „Reichsbürger“ fehlt in der Regel die waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Das Verwaltungsgericht Aachen (6 L 815/16) hat, basierend auf der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, entschieden, dass bereits und alleine durch die Mitgliedschaft in einem „einschlägigen“ Rockerclub eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründet wird. So besteht mit dem Verwaltungsgericht bereits aufgrund der Mitgliedschaft in einem solchen Club eine erforderliche hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass Waffen und Munition im Sinne…WeiterlesenWaffenrecht: Verwaltungsgericht Aachen zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in Rockerclub
Waffenrechtliche Erlaubnisse, die einem Mitglied des Bandidos Motorcycle Club (MC) erteilt worden waren, können auch dann wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn weder dieses Mitglied noch die Teilgruppierung (Chapter) der Bandidos, der er angehört, bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in drei Fällen entschieden.WeiterlesenWaffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in Biker-Club
Das Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom 8. Februar 2016 den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines mutmaßlichen Mitglieds der Rockergruppierung „Gremium MC Osnabrück“ abgelehnt. Der Antragsteller hatte sich gegen die von der Stadt Osnabrück (Antragsgegnerin) verfügte Aufhebung seiner jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit gewandt. Er bestreitet die Mitgliedschaft in der genannten Rockergruppierung. Kurze…WeiterlesenMutmaßliches Mitglied von Rockergruppierung muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben
Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (6 C 30.13) am 13.10.2014 entschieden.WeiterlesenUnzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
Die klassische Frage – nicht nur – im Waffenrecht, wenn absehbar wird bzw. ist, dass man sich vor Gericht streiten muss, ist die „wie teuer“ es wird. Dabei gibt es hier durchaus etablierte Streitwerte bzw. Gegenstandswerte, die heran zu ziehen sind. So ist grundsätzlich erst einmal in den Klassikern von Folgendem auszugehen, bei Streit um…WeiterlesenWaffenrecht: Kosten und Streitwerte typischer Gerichtsverfahren
Der Besitz von Munition kann durchaus problematisch sein: Grundsätzlich ist daran zu denken, dass entsprechend §10 III WaffG bei Eintragung einer Waffe auf der Waffenbesitzkarte die entsprechende Erlaubnis zum Erwerb/Besitz passender Munition erteilt wird. Während der Erwerb von Munition hierbei befristet wird, ist der Besitz unbefristet genehmigt. Leider aber zeigt sich in der Praxis, dass…WeiterlesenWaffenrecht: Vorsicht mit Munition – insbesondere Patronen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (22 K 7560/11) hat entschieden, dass die Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem verschlossenen Koffer im verschlossenen Kofferraum des PKW, der für mehrere Stunden in einer tatsächlich frei zugänglichen privaten Tiefgarage abgestellt ist, Grund genug ist, an der Zuverlässigkeit des Inhabers der Waffenbesitzkarten zu zweifeln. Im vorliegenden Fall waren die Waffen…WeiterlesenWaffenrecht: Unzuverlässigkeit bei Aufbewahrung im Kofferraum eines PKW in Tiefgarage
Das Verwaltungsgericht Arnsberg (8 K 147/12) hat entschieden, dass die Erteilung einer Waffenbesitzkarte nicht auf Dauer oder für einen Zeitraum von wesentlich mehr als 5 Jahren versagt werden kann. Eine solche „lebenslängliche Sperre“ ist nicht vorgesehen – vielmehr liegt es an der Behörde, erneut zu prüfen, ob weiterhin Versagungsgründe vorliegen.WeiterlesenWaffenrecht: Dauerhafte Versagung einer Waffenbesitzkarte ist rechtswidrig