Schlagwort: Trunkenheitsfahrt

Die „Trunkenheitsfahrt“ ist der kurze Begriff für die Trunkenheit im Verkehr, zur Trunkenheit im Verkehr finden Sie hier bei uns die Beiträge. 

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Unfallflucht: Regress der Versicherung und Versicherungsschutz verloren

    Versicherungsschutz verloren nach Unfallflucht und Regress der Versicherung: Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflicht-Versicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen.

    Mancheiner ist bei einem Verkehrsunfall recht schnell – wenn es darum geht, zu verschwinden. Während je nach Fallkonstellation das durchaus keine strafrechtlichen Konsequenzen haben kann, heißt das aber nicht, dass es insgesamt folgenlos ist. Denn: Zivilrechtlich wird die Sache nochmals und mitunter genauer untersucht. Und kann teuer werden, wenn die eigene Versicherung Geld haben möchte. Besonders verbreitet ist dabei der Irrglaube, man könne hinterher nicht nachvollziehen, ob der Betroffene den Unfall bemerkt hat oder nicht.

    Dazu auch bei uns: Verteidigung gegen Vorwurf Unfallflucht

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  • Strafrecht: Zur Beweiswürdigung beim Fahren unter Alkoholeinfluss

    Der Bundesgerichtshof (4 StR 401/14) hat sich wieder einmal zur Beweiswürdigung bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt geäußert:

    Zwar gibt es keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, seine Fahruntüchtigkeit auch erkennt (…) Bei Prüfung der Frage, ob ein Fahrzeugführer den Tatbestand des § 316 StGB bedingt vorsätzlich verwirklicht hat, ist aber eine solche Blutalkoholkonzentration ein gewichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns (…)

    Der Tatrichter ist deshalb durch § 261 StPO nicht gehindert anzuneh- men, dass eine Blutalkoholkonzentration umso eher für eine vorsätzliche Tat spricht, je höher sie ist (…) Er muss sich jedoch bewusst sein, dass er sich lediglich auf ein (widerlegbares) Indiz stützt, das zwar gewichtig ist, aber im Einzelfall der ergänzenden Berücksichtigung anderer Beweisumstände bedürfen kann. Will er die Annahme bedingten Vorsatzes damit begründen, dass ein Täter mit einer hohen Blutalkoholkonzentration im Allgemeinen weiß, dass er große Mengen Alkohol getrunken hat, so dass sich ihm die Möglichkeit einer Fahruntüchtigkeit aufdrängt, muss er erkennen lassen, dass er lediglich einen Erfahrungssatz mit einer im konkreten Fall widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsaussage zur Anwendung bringt, nicht aber einen wissenschaftlichen Erfahrungssatz (…)

    Andererseits kann – wenn keine Besonderheiten vorliegen – auch im Einzelfall schon allein die die Aufnahme einer die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 ‰ nur knapp überschreitenden Alkoholmenge dem Tatrichter die Überzeugung von einer vorsätzlichen Tatbegehung verschaffen (…)

    Die Entscheidung reiht sich in eine Vielzahl weiterer Entscheidung und lässt sich auf den Punkt bringen damit, dass der erkennende Richter sehr viel Arbeit hat – in beide Richtungen. Weder darf er pauschal einen Vorsatz annehmen, noch diesen verneinen, nur weil der Angeklagte erklärt er wusste nichts von der Alkoholisierung.

  • Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholkonsum

    Übersicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholkonsum – Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann seine Grundlage in Alkoholkonsum haben. 

    Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (9 K 2742/12) etwa hat diesbezüglich festgestellt, dass Eignungszweifel (der Fahrerlaubnisbehörde) hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen auch dann auf eine Trunkenheitsfahrt gestützt werden können, wenn der Strafrichter sie nicht zum Anlass genommen hat, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das bedeutet: Die Verhängung eines Fahrverbots im Strafurteil schließt die nachfolgende Entziehung der Fahrerlaubnis seitens der Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich nicht aus.

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  • Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung außerhalb eines Strafverfahrens

    Aktuell hat sich nochmals das Verwaltungsgericht Aachen (6 K 2525/13) zur erkennungsdienstlichen Behandlung geäußert. Hierbei findet sich in der Entscheidung nicht ernsthaft irgendetwas neues, aber es ist nochmals eine sehr umfangreiche Darstellung der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Dazu auch bei uns: Die erkennungsdienstliche Behandlung

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  • Versicherer kann nach Trunkenheitsfahrt Leistung versagen

    Der Bundesgerichtshof (IV ZR 225/10) hat festgestellt, dass auch im Falle der Unzurechnungsfähigkeit eines verunfallten Versicherten die Leistung durch den Versicherer auf Null gekürzt werden kann. Dazu werden laut Pressemitteilung des BGH augenscheinlich die Regeln der so genannten „actio libera in causa“ angewendet:

    Sollte eine Unzurechnungsfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt des Unfalls vorgelegen haben, so kann der Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles allerdings auch an ein zeitlich früheres Verhalten anknüpfen. Das ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer vor Trinkbeginn oder in einem Zeitpunkt, als er noch schuldfähig war, erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass er im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit einen Versicherungsfall herbeiführen wird. Hierfür ist maßgeblich, ob und welche Vorkehrungen der Kläger, der mit dem PKW unterwegs war und beabsichtigte, Alkohol zu trinken, getroffen hatte, um zu verhindern, dass er die Fahrt in alkoholisiertem Zustand antreten oder fortsetzen wird.

    Es bleibt damit die bange Frage: Wie sieht mit dieser Entscheidung des BGH das Trinken in Zukunft aus? Wo liegt die Schwelle dessen, was man an Vorsorge leisten muss, wenn man etwas trinken möchte? Darf man zukünftig noch mit dem Auto in die Stadt fahren und den Autoschlüssel bei sich behalten, wenn man zu trinken beginnt und vor hat, mit dem Taxi zurück zu fahren? Eine Antwort wird erst möglich sein, wenn die Urteilsgründe vorliegen. Es steht jedenfalls nicht zu befürchten, dass der BGH vollkommen lebensfremd geurteilt hat – allerdings wird man wohl dennoch Konsequenzen ziehen müssen. Es wird bei uns zeitnah nach Erscheinen der Entscheidungsgründe berichtet.

  • Medizinisch-Psychologisches Gutachten auch für Radfahrer

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.02.2011 (1 M 6.11) festgestellt, dass ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten auch bei einem Radfahrer, der keine Fahrerlaubnis hat, zwingend bei einer BAK von 1,6 Promille aufwärts einzuholen ist. Insofern widerspricht das OVG einem früheren Beschluss des OVG Koblenz (10 B 10930/09) aus dem Jahr 2009, das in diesem Fall eine unverhältnismäßigkeit annahm, mit dem OVG Berlin-Brandenburg ist

    die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs; diese Einschätzung liegt auch § 316 StGB zugrunde, der die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad ebenso wie diejenige mit einem Kraftfahrzeug unter Strafe stellt […] Auf die mit dem Fahrrad verbundene, im Vergleich zu einem Kraftfahrzeug geringere Betriebsgefahr kann sich der Antragsteller deshalb nicht mit Erfolg berufen. Im Hinblick auf das auch von einem Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential ist zudem […] eine sachliche Differenzierung danach, ob der Betroffene eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht, nicht geboten

    Zum Thema auch:

  • Verwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren die Untersagung des Fahrradfahrens wegen Trunkenheit

    Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem am 27.4.2010 den Beteiligten bekanntgegebenen Beschluss den Eilantrag eines Fahrradfahrers abgelehnt, dem die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Gießen das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (also bspw. eines Fahrrads) im öffentlichen Straßenverkehr untersagt hat, weil dieser sich keiner medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hatte.
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  • Entzug der Fahrerlaubnis und tschechischer Führerschein

    Die nach der Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn der Betroffene ein berechtigterweise angefordertes Gutachten über seine Fahreignung nicht vorgelegt hat. (mehr …)