Europäische Plattformregulierung

Die europäische Plattformregulierung ist ein vielschichtiges Thema, das sich über mehrere Rechtsakte erstreckt. Diese Rechtsakte sind für IT-Rechtler von grundlegender Bedeutung, da sie die Grundlage für das Verständnis und die Anwendung des Rechtsrahmens in der digitalen Welt bilden. Hier zeigt sich ganz besonders, warum im IT-Recht nicht nur auf nationaler Ebene, sondern vielmehr im Bereich des europäischen IT-Rechts gedacht werden muss.

Im Folgenden geht es um einige der wichtigsten Rechtsakte, die die Regulierung von Plattformen, Websites und Daten in der EU regeln.

Digital Services Act

Den Anfang beim Thema europäische Plattformregulierung macht der Digital Services Act (DSA): Der DSA ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines modernen Rechtsrahmens für digitale Dienste. Er soll die Verantwortung von Online-Plattformen stärken und sicherstellen, dass diese Dienste sicher sind und die Grundrechte respektieren. Der (DSA) ist ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Regulierungspakets der Europäischen Union zur Modernisierung und Anpassung der digitalen Landschaft in der EU.

Der DSA legt klare Regeln fest, um sicherzustellen, dass alle digitalen Dienste, einschließlich Online-Plattformen, ihre Nutzer vor illegalen Inhalten und schädlichen Aktivitäten schützen. Die Hauptziele des DSA sind die Schaffung eines sicheren digitalen Umfelds, die Verbesserung der Transparenz und Verantwortlichkeit digitaler Vermittlungsdienste, die Stärkung des Schutzes der europäischen Grundrechte und Verbraucherrechte, die Förderung von Wettbewerb und Innovation, die Verbesserung der Rechtssicherheit für Anbieter digitaler Dienste und die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung.

Auswirkungen auf KMU und Anbieter von Webseiten:

  • Der DSA ist nicht ausschließlich auf sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) beschränkt, sondern wird erhebliche Auswirkungen auf die gesamte digitale Wirtschaft haben.
  • Unternehmen können von einer größeren Auswahl, niedrigeren Preisen und einem besseren Zugang zu EU-weiten Märkten über Plattformen profitieren.
  • Die Anforderungen des DSA sind abgestuft, wobei Diensteanbieter mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat als „sehr groß“ eingestuft werden und strengeren Anforderungen unterliegen als beispielsweise Start-ups oder KMU.

Allgemeine Relevanz:

Der DSA betrifft alle Online-Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union niedergelassen sind. Dazu gehören unter anderem Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Internet Service Provider oder Betreiber von Cloud- und Messaging-Diensten.

Bedeutung des DSA für KMU

Es zeigt sich rasch, dass der DSA beim Thema europäische Plattformregulierung sowohl für KMU als auch für Anbieter von Webseiten relevant ist. Ziel der Regelung ist es, ein faires und sicheres digitales Umfeld zu schaffen, von dem alle Anbieter digitaler Dienste profitieren sollen. Die abgestuften Anforderungen sollen helfen, die Belastung für kleinere Anbieter im Vergleich zu sehr großen Plattformen und Suchmaschinen zu mildern. Die Umsetzung des DSA wird in Deutschland durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG) erfolgen, womit das Telemediengesetz (TMG) und NetzDG abgelöst werden.

Digital Markets Act

Der Digital Markets Act (DMA) ist ein weiterer wichtiger Rechtsakt zur Förderung fairer und offener digitaler Märkte in der EU. Der DMA befasst sich mit dem Verhalten sogenannter Gatekeeper – großer Online-Plattformen mit beträchtlicher Marktmacht. Sie soll sicherstellen, dass diese Plattformen faire Geschäftspraktiken einhalten und einen gleichberechtigten Marktzugang gewährleisten.

Europäische Plattformregulierung: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Ferner zum Thema Europäische Plattformregulierung

Die Europäische Plattformregulierung ist für sämtliche kommerziellen Anbieter mit Sitz oder Tätigkeit in der EU von Bedeutung! Zum einen hinsichtlich eigener Pflichten beim Betrieb digitaler Dienste oder Vertrieb digitaler Produkte – aber auch um eigene Möglichkeiten im Streit mit „Big Playern“ zu kennen.

Platform-to-Business-Verordnung

Rund um die europäische Plattformregulierung zielt die Platform-to-Business (P2B)-Verordnung darauf ab, ein faireres und transparenteres Umfeld für kleinere Unternehmen und Händler zu schaffen, indem bestimmte Praktiken von Online-Plattformen reguliert werden. Die Verordnung befasst sich mit dem Ungleichgewicht in den Geschäftsbeziehungen zwischen großen Online-Plattformen und den Unternehmen und Händlern, die auf diesen Plattformen tätig sind: Die Platform-to-Business (P2B)-Verordnung ist von großer Bedeutung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Online-Plattformen tätig sind.

In dieser P2B-Verordnung werden die Rechte von gewerblichen Anbietern gestärkt, die Online-Vermittlungsdienste nutzen, und schafft ein faireres und transparenteres Umfeld für den Handel. Nachfolgend einige spezifische Aspekte der P2B-Verordnung, die insbesondere für kleine Unternehmen relevant sind:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationspflichten:
    • Die Verordnung schreibt vor, dass im Falle einer Sperrung des Kontos eines Händlers auf einer Plattform die Gründe für die Sperrung transparent gemacht werden müssen.
    • Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, eine Sperrung oder Kündigung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens anzufechten.
    • Plattformbetreiber müssen ihre AGB klar und verständlich formulieren und bestimmte Pflichtangaben machen.
  2. Außergerichtliche Streitbeilegung:
    • Die Verordnung fördert die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Plattform und den auf ihr tätigen Händlern.
    • Plattformbetreiber müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem einrichten, das kostenlos genutzt werden kann.
    • Plattformbetreiber müssen zudem zwei Ombudspersonen benennen, mit denen sie im Streitfall zusammenarbeiten.
  3. Offenlegung der Ranking-Parameter:
    • Die Kriterien samt Gewichtung, die das Ranking auf einer Plattform beeinflussen, müssen in den AGB offengelegt werden.
    • Plattformbetreiber müssen transparent informieren, wenn das Ranking beeinflusst werden kann (etwa durch spezielle Profil-Abos).

Die P2B-Verordnung adressiert damit die Herausforderungen und Nachteile, mit denen kleine Unternehmen auf Online-Plattformen konfrontiert sind, und bietet Mechanismen, um gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen und für mehr Transparenz und Fairness zu sorgen.

Diese Regelungen der P2B-VO versetzen kleine Unternehmen in die Lage, sich gegenüber großen, marktbeherrschenden Plattformbetreibern besser behaupten zu können und bieten ihnen rechtliche Möglichkeiten, ihre Interessen zu schützen und durchzusetzen. Es geht also darum, dass man als kleiner lokaler Anbieter, der auf Plattformen angewiesen ist – etwa um die eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten (z.B. lokale Restaurants oder Hotels) -, diesen nicht mehr auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist!

Weitere digitale Regulierungen


Die Europäische Union hat in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen, um den digitalen Binnenmarkt zu harmonisieren und die Rechte der Verbraucher zu stärken. All diese bereits umgesetzten Schritte haben einen erheblichen Beratungsbedarf bei Unternehmen ausgelöst – insbesondere die Änderungen im Vertragsrecht in Deutschland sollten ein dringender Anlass sein, bestehende Verträge (egal ob mit Verbrauchern oder Unternehmen!) zu überprüfen.

Ein zentrales Element dieser Bemühungen ist die -Grundverordnung (), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Die DSGVO legt die Vorschriften für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und für den freien Datenverkehr in der EU fest. Diese Verordnung baut auf den hohen Datenschutzstandards auf, die die EU seit Jahrzehnten setzt, und bietet darüber hinaus moderne Instrumente für den internationalen Datentransfer. Dazu gehören unter anderem Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission, vorab genehmigte Standardvertragsklauseln und verbindliche Unternehmensregelungen.

Parallel zu den Datenschutzmaßnahmen hat die EU auch im Bereich des Vertragsrechts wichtige Fortschritte erzielt, um den digitalen Handel zu fördern und die Rechte der Verbraucher zu stärken. So wurde am 20. Mai 2019 die über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen angenommen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mussten diese Richtlinie bis zum 1. Januar 2022 umsetzen. Sie regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern im Bereich digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen.

Im gleichen Zeitraum wurde auch die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf (Richtlinie (EU) 2019/771) erlassen, die die vertragsrechtlichen Aspekte des Verbrauchsgüterkaufs regelt. Auch diese Richtlinie war in Deutschland bis zum 1. Januar 2022 umzusetzen und hat zu erheblichen Veränderungen im deutschen Vertragsrecht geführt. Ziel der Richtlinie ist es, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Mängeln gekaufter Waren zu stärken und ein einheitliches Verbraucherschutzniveau im gesamten Binnenmarkt zu schaffen. Mit dieser Richtlinie wurde das Kaufvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in weiten Teilen ersetzt und an die neuen EU-Vorgaben angepasst.

Daten in der EU

Der (DA) und der Data Governance Act (DGA) sind zwei Rechtsakte beim Thema europäische Plattformregulierung, die sich auf die Regulierung von Daten konzentrieren. Während der DA die Rahmenbedingungen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten festlegen soll, zielt der DGA darauf ab, den Datenfluss innerhalb der EU und zwischen den Sektoren zu fördern und gleichzeitig die Datensouveränität der Bürger zu gewährleisten. Mehr zum Data Act bei uns.

KI und IT-Sicherheit

Schließlich ist es wichtig zu erwähnen, dass die europäische Plattformregulierung auch die Regulierung von künstlicher Intelligenz und IT-Sicherheit auf EU-Ebene mit einer zentralen Rolle vorsehen. Sie trägt dazu bei, dass die digitale Transformation sicher und im Einklang mit den europäischen Werten erfolgt.

Dadurch, dass die europäische Plattformregulierung die Festlegung von Standards für künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit vorsieht, stellt die europäische Plattformregulierung sicher, dass die Technologien zum Wohle aller eingesetzt werden, und schafft einen Rechtsrahmen, der sowohl Innovation als auch Rechtsstaatlichkeit fördert. Beachten Sie zur IT-Sicherheit unsere Hinweise zur NIS2-Richtlinie und zum deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz.

Die EU betreibt das Thema KI mit Augenmerk. Das Ziel der EU-Kommission ist nach eigener Aussage ein Aufbau vertrauenswürdiger KI für ein sicheres und innovationsfreundliches Umfeld. Hierzu hat die Kommission vor allem drei miteinander verbundene Rechtsinitiativen auf den Weg gebracht:

RA JF schreibt hier im Blog und bietet ergänzend Vorträge rund um Datenschutz, Softwarerecht, digitale Ermittlungen & Beweise samt Cybersecurity + Cybercrime!


Europäische Plattformregulierung: Beratung im Bereich digitales Recht in der EU

Unsere Kanzlei ist auf das IT-Recht spezialisiert und stellt sich natürlich auch beim Thema europäische Plattformregulierung auf: Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt ist mit der komplexen Rechtslage im Bereich der Informationstechnologie vertraut und kann kleinen Unternehmen dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen im digitalen Umfeld zu verstehen und einzuhalten.

Professionelles IT-Vertragsrecht

Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

In unserer Kanzlei werden Unternehmen im IT-Recht beraten, wobei folgende Punkte der Beratung unter Berücksichtigung des Themas „europäische Plattformregulierung“ besonders hervorzuheben sind:

  1. Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen:
    • Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen über relevante EU-Rechtsakte wie den Digital Services Act (DSA), den Digital Markets Act (DMA), die Platform-to-Business Regulation (P2B), den Data Act (DA) und den Data Governance Act (DGA) informieren und beraten, wie diese Gesetze die Geschäftspraktiken beeinflussen.
    • Aufgrund der abgestuften Anforderungen des DSA, die von der Größe des Dienstanbieters abhängen, können IT-Rechtsanwälte kleinen Unternehmen dabei helfen zu verstehen, welche spezifischen Pflichten und Verantwortlichkeiten für sie gelten.
  2. -Beratung:
    • IT-Rechtsanwälte können kleinen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Strategien helfen, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht.
  3. Vertragsrecht:
    • Unterstützung von Unternehmen bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen, insbesondere in den Bereichen IT und elektronischer Geschäftsverkehr, um sicherzustellen, dass diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen des Unternehmens schützen.
  4. Streitbeilegung:
    • Im Falle von Streitigkeiten können IT-Rechtler Unternehmen bei der Streitbeilegung unterstützen, sei es durch Verhandlungen, Mediation oder vor Gericht.
  5. Schutz des geistigen Eigentums:
    • IT-Fachanwälte können auch zum Schutz des geistigen Eigentums, speziell bei Geschäftsgeheimnissen, Marken und Urheberrechten im digitalen oder technologischen Umfeld, beraten.
  6. Technologietransfer und Lizenzierung:
    • Fachanwälte können auch zu Fragen des Technologietransfers und der Lizenzierung beraten, was speziell für technologieorientierte Unternehmen von Bedeutung ist.
  7. Cybersicherheit und Datenschutz:
    • Die Beratung bei der Implementierung effektiver Cybersicherheitsmaßnahmen und der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen ist ein weiterer Bereich, in dem IT-Fachanwälte wertvolle Unterstützung leisten können.

Die sich ständig verändernde digitale Landschaft kann für kleine Unternehmen eine Herausforderung darstellen – speziell, wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geht. Ein IT-Anwalt kann hier eine entscheidende Rolle spielen, indem er für rechtliche Klarheit sorgt, das Risiko rechtlicher Probleme minimiert und dabei hilft, die Geschäftsziele innerhalb des rechtlichen Rahmens zu erreichen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp

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