Die Augsburger-Allgemeine berichtet von einem Urteil aus Augsburg, das erstmals den virtuellen Diebstahl behandelt (Über die Sache wurde schon Anfang 2009 berichtet). Der Sachverhalt ist verkürzt so darzustellen: Spieler A „stiehlt“ den Spielern B und C (nachdem er diesen ihre Zugangskennungen „abgeluchst“ hat) im Rahmen eines Computerspiels „Items“ ihrer Charaktere. Als die Spieler B und…WeiterlesenErstmals deutsches Urteil: Virtueller Diebstahl strafbar?
Schlagwort: Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft über eine begangene oder drohende Straftat. Eine Strafanzeige kann von jedem Bürger erstattet werden und dient als Grundlage für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls für eine spätere Gerichtsverhandlung. Der Strafantrag muss die Person, gegen die sich der Verdacht richtet, den Tatvorwurf und die Beweismittel enthalten. Der Strafantrag kann schriftlich oder mündlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Die Strafverfolgungsbehörden entscheiden dann, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten oder nicht. Eine Strafanzeige kann auch anonym erstattet werden, was allerdings die Ermittlungen erschweren kann, da der Anzeigende nicht als Zeuge aussagen kann.
Im Folgenden einige ausgewählte aktuellere Urteile zum Thema Impressumspflicht auf der eigenen Homepage. Insgesamt sollte sich inzwischen – nach fast 10 Jahren – herumgesprochen haben, dass man im Regelfall ein Impressum haben muss, es zumindest bereit halten sollte (als Einstieg empfiehlt sich die Lektüre der §§5,6 TMG sowie der §§54, 55 RfStV). Hinweis: Dieser Artikel…WeiterlesenAktuelle Urteile zur Impressumspflicht
Eine neue Twitter-Rechtsstreitigkeit beschäftigt die juristischen Blogs: Eine Strafanzeige wurde gestellt, weil sich der Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BDK) beleidigt gesehen hat. Eine kurze Analyse, was an der Sache dran sein könnte.WeiterlesenBeleidigung via Twitter – Strafrechtliche Relevanz
Das Titanic-Magazin, sich selbst als „endgültiges Satiremagazin“ bezeichnend, ist für pure Provokation bekannt. Im April 2010 widmete sich das Magazin der zu diesem Zeitpunkt in breiter Öffentlichkeit thematisierten Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen mit einem Titelbild, das laut Berichten zu Strafanzeigen wegen §166 StGB („Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“) führte. Es ist zu überprüfen, ob…WeiterlesenZum Tatbestand „Beschimpfung von Bekenntnissen“ am Beispiel Strafantrag wegen Titanic-Titelbild (§166 StGB)
Der Erhebung einer Strafanzeige gegen einen Mitgesellschafter muss kein rechtfertigender Grund für die zwangsweise Einziehung des Geschäftsanteils sein. Dies gilt insbesondere, wenn der Gesellschafter vergeblich versucht hat, die Probleme innergesellschaftlich zu klären, den Sachverhalt sorgfältig geprüft und weder leichtfertig noch wider besseren Wissens gehandelt hat.WeiterlesenAnteilseinziehung: Strafanzeige gegen Mitgesellschafter muss kein rechtfertigender Grund sein