Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen 2020

Zuletzt im Februar 2021 wurde in der Drucksache 19/26424 thematisiert, wie oft mobile Ermittlungsmaßnahmen durch Bundesbehörden zum Einsatz kamen. Dabei zeigt sich ein recht einhelliges Bild:

  • WLAN-Catcher: Die Bundespolizei (BPOL) hat im Jahr 2020 keine WLAN-Catcher eingesetzt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im fragegegenständlichen Zeitraum ebenfalls in keinem abgeschlossenen Gefahrenabwehrvorgang oder einen WLAN-Catcher eingesetzt. Auch haben sich BKA und die BPOL haben keiner für den Einsatz des „WLAN-Catchers“ bedient.
  • Das Einsatzmittel „IMSI-Catcher“ kam in 28 Fällen durch die BPOL und in vier Fällen durch das BKA in bereits abgeschlossenen Gefahrenabwehrvorgängen oder Ermittlungsverfahren zum Einsatz. In weiteren 27 Fällen durch Amtshilfe verschiedener LKA.
  • Stille SMS: Sie ist weiterhin extrem beliebt, so wurden durch das BKA 44.444 „Stille SMS“ versandt, davon 7.510 im ersten und 36.934 in zweiten Halbjahr. Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr 2020 55.278 und im zweiten Halbjahr 2020 45.839 „Stille SMS“ versandt.
  • Funkzellenauswertung: Im ersten Halbjahr 2020 wurden in zwei Ermittlungsverfahren des GBA drei Funkzellenauswertungen nach § 100g Absatz 3 StPO durch das BKA und das Polizeipräsidium Oberbayern Süd durchgeführt. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden in zwei Ermittlungsverfahren des GBA zwei Funkzellenauswertungen nach § 100g Absatz 3 StPO durch die Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

In der Auskunft fehlen Daten zu Nachrichtendiensten und den Polizeibehörden vor Ort, insbesondere der IMSI-Catcher ist hier ebenfalls spürbar oft im Einsatz; anders dagegen der WLAN-Catcher, den ich vorwiegend auf dem Papier als Einsatzmittel kenne.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.