Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Dezember 2024 (6 U 45/24) behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Werbung mit Umweltversprechen, insbesondere in Bezug auf „CO2-Neutralität“.
Eine Fluggesellschaft warb auf ihrer Website mit Aussagen wie „CO2-neutral reisen“ und bot Kunden die Möglichkeit, durch Kompensationsprojekte oder den Kauf von nachhaltigen Kraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF) ihre Emissionen auszugleichen. Der Kläger, ein Umwelt- und Verbraucherschutzverband, hielt diese Werbung für irreführend und beantragte Unterlassung. Das OLG gab der Klage statt.
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