Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht im Raum Aachen: Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in den Regionen Aachen & Heinsberg! Wir stehen im gesamten Verkehrsstrafrecht samt Fahrerlaubnisrecht zur Verfügung – sowohl bei der Abwehr strafrechtlicher Vorwürfe als auch beim Kampf um Ihre Fahrerlaubnis.
Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Aachen: 02404 92100
Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner
Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Aachen
Das Verkehrsstrafrecht ist wohl einer der häufigsten Gründe für viele Menschen, mit der Staatsanwaltschaft in Berührung zu kommen: Dabei schliessen sich an Verkehrsunfälle durchaus schnell strafrechtliche Fragen, etwa wenn es um (fahrlässige) Trunkenheit, Körperverletzung, den Entzug der Fahrerlaubnis oder Unfallflucht geht. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei im gesamten Verkehrsrecht im Raum Aachen & Heinsberg:
Das Verkehrsstrafrecht ist für Betroffene besonders gefährlich – und unnötig mit Scham behaftet. Die meisten Menschen denken beim Strafrecht an Schwerkriminelle und dass dies normale Bürger nicht betrifft. Aber: Im Jahr 2018 schlossen die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab. Das waren rund 81 000 beziehungsweise 1,7 % mehr als 2017 und 18% hiervon waren Strassenverkehrsdelikte.
Das Tückische dabei ist, dass unbescholtene Bürger oft glauben, es handele sich um ein Missverständnis und dass sich alles in einem Gespräch mit der Polizei aufklärt. Das Erwachen ist regelmässig ernüchternd – ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht holt sich die Akteneinsicht und berät Sie, bevor es schlimmer wird.
Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht
Wir sind im Raum Aachen in allen verkehrsstrafrechtlich relevanten Bereichen für Sie tätig, insbesondere bei den Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht:
- Fahrlässige Tötung (§222 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht bzw. Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Autorennen (§315d StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Nötigung im Strassenverkehr (§240 StGB)
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§316a StGB)
- Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz (§§1, 6 PflVG)
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Strafverteidiger und neben Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner für Sie im Verkehrsstrafrecht tätig.
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht gibt es mehrere Bereiche, in denen ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht helfen kann:
Fahrerflucht oder Unfallflucht
Der Vorwurf der Fahrerflucht oder auch Unfallflucht im Verkehrsstrafrecht ist immer wieder überraschend schnell erhoben und mit erschreckender Akribie verfolgt. Neben empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen drohen dann auch noch zivilrechtliche Folgen wenn der entstandene Schaden später reguliert werden muss. Im schlimmsten Fall droht auch hier ein Entzug der Fahrerlaubnis, so dass man den Vorwurf nicht zu leicht abtun darf. Allerdings, das zeigt unser Alltag: Es gibt regelmäßig erhebliches Verteidigungspotential, das Gerichte und Staatsanwaltschaften auch übersehen, wie wir an einigen Beispielen dargestellt haben.
[unfallflucht]
Verkehrsstrafrecht: Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Dieser strafrechtliche Vorwurf zieht insbesondere im Hinblick auf die Fahrerlaubnis massive Nachwirkungen nach sich. Insbesondere weil es auch strafbar ist, bereits fahrlässig unter Einfluss von Alkohol gefahren zu sein darf die Reichweite nicht unterschätzt werden, wobei mit dem Gesetz auch noch „in der Regel“ der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum steht. Zugleich aber bietet sich durchaus Verteidigungspotential – oder zumindest die Option, durch zielgerichtetes Vorgehen zumindest den schnellen Wiedererwerb der Fahrerlaubnis anzustreben.
Verkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu überraschenden Effekten führen, etwa wenn plötzlich der betroffene PKW vom Staat eingezogen wird. Abgesehen davon, dass man sich dauerhaft den Wiedererwerb einer Fahrerlaubnis verbaut droht auch noch, dass der PKW verloren ist. Mehr zum Fahren ohne Fahrerlaubnis bei uns.
Führerschein im Verkehrsstrafrecht: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?
Frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnisrecht ist eines der Kernelemente wenn es um den Schutz des Führerscheins geht. Wir kämpfen um Ihre Fahrerlaubnis! Wir bieten Erfahrung sowohl im Verkehrsverwaltungsrecht als auch im Verkehrsstrafrecht. Gleich ob Sie geblitzt wurden, unter Drogeneinfluss gefahren sind, eine Verkehrsunfallflucht im Raum steht oder gänzlich ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug geführt haben – wir bieten Hilfe.
Beachten Sie, dass auch im Rahmen eines Strafverfahrens die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abgesprochen werden kann – frühe Verteidigung lohnt sich um den Führerschein zu retten. Beachten Sie zur Einleitung folgende Beiträge von uns:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis – zum Strafmaß
- Cannabis und Führerschein
- Unfallflucht
- Rund um Führerschein und Fahrerlaubnis
- Zum Thema Fahreignungsregister und Punkte
News vom Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfall wegen Sonnenblendung
Das Oberlandesgericht Oldenburg (1 W 60/20) hat jetzt in einem Fall angeordnet, dass gegen einen Autofahrer Anklage erhoben wird, obwohl das Verfahren zuvor eingestellt war. Es ging um einen Unfall, bei dem zwei Motoradfahrer starben. (mehr …) „Verkehrsunfall wegen Sonnenblendung“
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der – was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist – die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im…
Absehen vom Fahrverbot bei Rotlichtverstoß
Das Amtsgericht Mettmann, 32 OWI 251/19, hat deutlich gemacht, dass auch bei einem Rotlichtverstoss von einem Fahrverbot abgesehen werden kann – wenn die Umstände es nahelegen. Hier war eine Baustellenampel aufgestellt, die reguläre Ampel aber nicht abgedeckt – was verwirrend war: Hier konnte allerdings vom Fahrverbot abgesehen werden, da insoweit besondere Ausnahmeumstände in der Tat…
Strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung
Das OLG Celle (3 Ss 48/19) hat deutlich gemacht, dass bei einer – vorwerfbaren – selbst herbeigeführten Trunkenheit eine eingetretene Enthemmung nicht als strafmildernder Umstand einer hierauf basierenden fahrlässigen Tötung gewertet werden kann. Daneben kommt dem Umstand, dass der Täter in dem Bewusstsein, im Anschluss noch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, Alkohol konsumiert hat…
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Unfallflucht bei Trunkenheitsfahrt – Tatmehrheit?
Wenn man während einer Trunkenheitsfahrt einen Verkehrsunfall verursacht und dann davon fährt – liegen Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht in Tateinheit oder Tatmehrheit vor? Tatsächlich muss man die Rechtsprechung hierzu sicher beherrschen, wenn man nicht reflexartig die falsche Antwort geben möchte. (mehr …) „Unfallflucht bei Trunkenheitsfahrt – Tatmehrheit?“
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Landgericht Osnabrück zu Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter, die in vielen Innenstädten auch zur kurzfristigen Miete angeboten werden, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch bei der Nutzung im alkoholisierten Zustand ist Vorsicht geboten, hat nun das Landgericht Osnabrück in einem aktuellen Verfahren klargestellt (Beschluss vom 16. Oktober 2020, Az. 10 Qs 54/20). Dazu auch bei uns: PromillegrenzenAlkohol und eScooter (mehr …) „Landgericht Osnabrück zu…
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