Die Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 StGB )setzt in allen seinen Tatvarianten eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraus. Dazu ist es erforderlich, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der –…
Schlagwort: Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr: In unserer auf das Strafrecht ausgelegten Kanzlei werden Sie bei einem gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr vertreten. Im gesamten Verkehrsstrafrecht erhalten Sie bei uns Vertretung auch im Bereich „Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“
Unter einem Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern. Was einfach klingt wird schnell umstritten, wenn es nämlich nicht um klassische Hindernisse sondern vielmehr um einen Menschen geht, der etwa über die Gleise…
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr: Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass durch eine der in den Nummern 1 bis 3 des § 315b Abs. 1 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist, die sich zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer…
Hohe Geschwindigkeit an unübersichtlicher Stelle: Eine unübersichtliche Stelle i.S.v. § 315c Abs. 1 Nr. 2d Strafgesetzbuch (StGB) ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer den Verkehrsablauf wegen ungenügenden Überblicks über die Fahrbahn oder die sie umgebende Örtlichkeit nicht vollständig übersehen, deshalb Hindernisse und Gefahren nicht rechtzeitig bemerken und ihnen nicht sicher begegnen kann.