Alleinrennen: Mit dem Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, “wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen”. Dass irgendeine andere Person daran beteiligt ist, ist nicht vorausgesetzt,…WeiterlesenAutorennen: Kein “Alleinrennen” wenn keine grobe Verkehrswidrigkeit
Kategorie: Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht: Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei verteidigt bei sämtlichen Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht, bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht.
Das Verkehrsstrafrecht einschließlich des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Zwar können mit technischen und straßenbaulichen Maßnahmen Unfallrisiken abgebaut und Verkehrsteilnehmer durch entsprechende Aufklärung, Ausbildung und Verkehrserziehung positiv beeinflusst werden.
Bei der Unfallprävention kommt aber auch der Ahndung rechtswidrigen Verhaltens eine herausragende Rolle zu. Bei uns finden Sie zum Verkehrsstrafrecht insbesondere Informationen zu:
- Fahrlässige Tötung (§222 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht bzw. Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Autorennen (§315d StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Nötigung im Strassenverkehr (§240 StGB)
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§316a StGB)
- Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz (§§1, 6 PflVG)
Rechtsanwalt Ferner berät im Strafrecht und im Verkehrsstrafrecht.
Trunkenheit im Verkehr
Trunkenheit im Verkehr: Mit §316 StGB gilt, dass wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird. Strafbar sind dabei sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln, doch wann liegt eine vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr vor?WeiterlesenTrunkenheit im Verkehr
Sperrfrist bei Gesamtstrafe: Immer wieder Trickreich ist die Frage, wie mit einer Sperrfrist bei Bildung einer – ggfs. nachträglichen – Gesamtstrafe umzugehen ist. So schwer ist es allerdings dann doch nicht.WeiterlesenSperrfrist bei Bildung einer (nachträglichen) Gesamtstrafe
Unter einem Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern. Was einfach klingt wird schnell umstritten, wenn es nämlich nicht um klassische Hindernisse sondern vielmehr um einen Menschen geht, der etwa über die Gleise…WeiterlesenHindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Entzug der Fahrerlaubnis bei Autorennen: Ein illegales Autorennen führt auch bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht zum Verlust des Führerscheins. Das mussten sich zwei Schüler vor dem Amtsgericht München (1033 Ds 470 Js 185497/18) sagen lassen. Die Jugendrichterin verurteilte sie wegen jeweils verbotenen Kraftfahrzeugrennens, den Jüngeren wegen gleichzeitiger fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einem Entzug der Fahrerlaubnis…WeiterlesenAutorennen: Auch im Jugendstrafrecht ist der Führerschein weg
Was ist der öffentliche Verkehrsraum: Immer wieder ist die Frage, sowohl bei Trunkenheit im Verkehr aber auch bei Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eigentlich eine “öffentliche Strasse” ist, was der “Öffentlicher Verkehrsraum” sein soll.WeiterlesenÖffentlicher Verkehrsraum
Hat die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss den Verlust von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz zur Folge, hat dies keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung seiner Hilfebedürftigkeit. Sie löst deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters bei sozialwidrigem Verhalten aus.WeiterlesenSGB II: Trunkenheitsfahrt ist kein sozialwidriges Verhalten
Anders als bei Alkohol kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden. Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 31.1.2017, 4 StR 597/16) im Fall eines Autofahrers, der Amphetamine und Cannabis konsumiert hatte. In Frage stand die Fahruntüchtigkeit wegen Drogenkonsums. Die Richter am BGH machten deutlich, dass für…WeiterlesenDrogenfahrt: Für rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit reicht bestimmter Blutwirkstoffbefund noch nicht aus
Allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration (BAK) des Täters zur Tatzeit kann nicht auf einen Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit bei einer Trunkenheitsfahrt geschlossen werden.WeiterlesenTrunkenheitsfahrt: Hohe BAK allein reicht nicht für Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit
Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuchs: Das zeigt eine Entscheidung des Kammergerichts (KG, Urteil vom 20.12.16, (3) 161 Ss 211/16 (144/16)) im Fall eines Autofahrers, der sich durch einen anderen, seiner Meinung nach zu langsam fahrenden Kraftfahrzeugführer behindert fühlte. Er überholte ihn rechts und…WeiterlesenNötigung im Strassenverkehr: Nicht jeder Regelverstoß ist eine Nötigung
Wer sich nach dem Genuss von Alkohol zu schnell wieder ans Steuer setzt, riskiert seinen Führerschein: Auf diese eigentlich bekannte Tatsache musste erneut das Amtsgericht München (Amtsgericht München, Urteil vom 10.1.2018, 912 Cs 436 Js 193403/17) hinweisen. Betroffen war ein 22-jähriger Mann. Er war abends gegen 20.30 Uhr von der Polizei kontrolliert worden. Der Mann…WeiterlesenTrunkenheitsfahrt: Ein zu kurzer Abstand nach Alkoholkonsum kann den Führerschein kosten
Wer ein für einen anderen PKW ausgegebenes Kennzeichen einfach “umwidmet”, der kann sich strafbar machen – aber nur, wenn auch feststeht, dass mit den Kennzeichen amtliche Erklärungen verkörpert waren. Wenn etwa nur „Dublettenkennzeichen“ an einem Fahrzeug angebracht werden, also allein die für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichenmerkmale (§ 8 Abs. 1 Satz 2 FZV) verwendet…WeiterlesenUrkundenfälschung bei Verwendung von KFZ-Kennzeichen
Entsprechend §6 Pflichtversicherungsgesetz macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig auf öffentlichen Wegen ein Fahrzeug gebraucht, obwohl für dieses der erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag nicht mehr besteht. Vorausgesetzt ist danach, dass der Versicherungsvertrag durch Kündigung, Rücktritt, Anfechtung oder in anderer Weise aufgelöst worden ist. Das Oberlandesgericht Köln (III-1 RVs 61/18) macht deutlich, dass es hier Tücken bei…WeiterlesenStrafbarkeit wegen Verstoß gegen § 6 PflVG – Fahren ohne Versicherungsschutz
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr: Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem…WeiterlesenMPU und weniger als 1.6 Promille
Entsprechend §69 Abs.2 Nr.3 StGB ist der Fahrer bei einer Unfallflucht regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn “an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist”. Fraglich und durchaus umstritten ist, was ein “bedeutender Schaden” ist.WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis nach Unfallfucht