Der Bundesgerichtshof hat noch einmal betont, dass es sich bei der Herstellung und dem Gebrauch einer unechten Urkunde nicht um ein eigenhändiges Delikt handelt, so dass eine Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) möglich ist (so BGH, 2 StR 341/22 unter Verweis auf BGH, 4 StR 26/67, 3 StR 481/88 und 4 StR 510/12). Eine solche kann mit dem BGH regelmäßig angenommen werden, wenn aufgrund gemeinsamer Absprache ein Tatbeteiligter die Urkunde herstellen lässt und der andere sie gebraucht oder wenn beide bei der Verwendung zusammenwirken.
Denkbar ist für den BGH auch eine mittäterschaftliche Beteiligung des Auftraggebers an der Herstellung der unechten Urkunde durch einen anderen (so BGH, 4 StR 275/09). Mittäterschaft erfordert dabei nicht zwingend eine Beteiligung am Kerngeschehen selbst; ausreichend kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Tatbeitrag sein, der sich in einer Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung erschöpft (BGH, 4 StR 7/16). Sie setzt aber konkrete Feststellungen zu der objektiv in einem wesentlichen Tatbeitrag bestehenden Mitwirkung voraus, die sich nach dem Willen der Beteiligten als Teil der Tätigkeit aller darstellt.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.