37-mal neue psychoaktive Stoffe bestellt: Einstellung

Es gibt nichts, was es nicht gibt: In einem ganz aktuellen Verfahren, in dem neue psychoaktive Stoffe („NPSG“) umfangreich im Internet bestellt wurden, konnte nun endlich die wohlverdiente Einstellung erreicht werden – ohne Geldauflage versteht sich. Dabei ging es um eine zwar recht hohe Anzahl von Bestellungen, aber immer in einem jeweils äußerst überschaubaren Umfang.

Simples Fazit: Verteidigung lohnt sich, wenn man weiß, was man tut und man in der Lage ist zu gewichten, was einem mehr Wert ist: Ein immateriell gutes Ergebnis oder materiell kein Geld für den Anwalt ausgeben. Diese Entscheidung muss jeder für sich treffen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.