Es gibt nichts, was es nicht gibt: In einem ganz aktuellen Verfahren, in dem neue psychoaktive Stoffe („NPSG“) umfangreich im Internet bestellt wurden, konnte nun endlich die wohlverdiente Einstellung erreicht werden – ohne Geldauflage versteht sich. Dabei ging es um eine zwar recht hohe Anzahl von Bestellungen, aber immer in einem jeweils äußerst überschaubaren Umfang.
Simples Fazit: Verteidigung lohnt sich, wenn man weiß, was man tut und man in der Lage ist zu gewichten, was einem mehr Wert ist: Ein immateriell gutes Ergebnis oder materiell kein Geld für den Anwalt ausgeben. Diese Entscheidung muss jeder für sich treffen.
- Kammergericht Berlin zum Thema „Nein heißt Nein“ - 29. März 2024
- Vergewaltigung - 29. März 2024
- Datenschutz im Zeitalter des Scraping: Einblicke in die Urteile des OLG Dresden - 29. März 2024