Es gibt nichts, was es nicht gibt: In einem ganz aktuellen Verfahren, in dem neue psychoaktive Stoffe („NPSG“) umfangreich im Internet bestellt wurden, konnte nun endlich die wohlverdiente Einstellung erreicht werden – ohne Geldauflage versteht sich. Dabei ging es um eine zwar recht hohe Anzahl von Bestellungen, aber immer in einem jeweils äußerst überschaubaren Umfang.
Drogen im Internet
Sie finden bei uns im Blog diverse Inhalte rund um das Thema Drogenkauf im Darknet oder Internet:
Simples Fazit: Verteidigung lohnt sich, wenn man weiß, was man tut und man in der Lage ist zu gewichten, was einem mehr Wert ist: Ein immateriell gutes Ergebnis oder materiell kein Geld für den Anwalt ausgeben. Diese Entscheidung muss jeder für sich treffen.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.