Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?

„Bester Strafverteidiger in Aachen“ gesucht? Wir in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf sind spezialisierte Strafverteidiger im Raum Aachen. Hintergrund für diesen Artikel ist, dass auch wir als Strafverteidiger im Raum Aachen feststellen, dass es Menschen gibt, die „Bester Strafverteidiger Aachen“ oder „Wer ist der beste Strafverteidiger“ bei Google eingeben. Aus Sicht eines Fachanwalts für Strafrechts mit Erfahrung ist diese Frage abstrus – aber es ist auch nachvollziehbar, dass man „den Besten“ im Strafrecht sucht, wenn es um die eigene Freiheit geht.

Mit diesem Beitrag sollen von uns als Strafverteidiger einige Hinweise aus ganz persönlicher Sicht gegeben werden für die eigene Suche nach einem Strafverteidiger. Dabei lassen wir unsere Erfahrungen als spezialisierte Strafverteidiger einfließen, die auf hunderten – und nicht immer friedlichen – Strafverteidigungen basieren. Dazu vorab: Wir bei uns glauben, dass Mandant und Strafverteidiger zueinanderpassen müssen, was eben nicht immer der Fall ist. Und dass die meisten Kriterien, die Menschen heute anwenden, nur Probleme machen.

Sie suchen den besten Strafverteidiger in Aachen? Fangen Sie vorn an!

So simpel wie es klingt, ist es mit der Suche nach einem Strafverteidiger nicht: Ich beobachte es durchaus nicht selten, dass ein Kollege, der originär aus dem Zivilrecht stammt, sich mal an einer Strafverteidigung versucht. Getreu dem Motto „das bisschen Strafrecht schaff ich nebenbei“ mit Blick auf die gerade einmal gut 300 Paragrafen scheint das Strafrecht für Rechtsanwälte immer wieder verlockend zu sein als Nebenkriegsschauplatz. Bis man merkt, dass man die Spielregeln in der nicht kennt – oder von den teilweise einschneidenden Nebenfolgen wie oder überrannt wird.

Nageln Sie Ihren Verteidiger fest, er sollte als „Strafverteidiger“ auftreten und/oder einen Fachanwaltstitel für Strafrecht aufweisen. Letzteres ist ein eindeutiges Kriterium, aber nicht zwingend: Ich kenne mehrere Kollegen, die sich sogar bewusst gegen den Fachanwaltstitel entschieden haben; worum es mir geht ist: Achten Sie darauf, dass der, der da vor Ihnen sitzt, auch Strafverteidiger sein will. Wer das beispielsweise nicht einmal auf seine Webseite schreibt, wird schon seine Gründe dafür haben.

So finden Sie einen für SIe guten Anwalt: Nehmen Sie sich Zeit!

Natürlich, denn (noch) ist das der normale Weg, haben Sie mit einer nach einem Strafverteidiger gesucht. Beachten Sie dabei ein paar Regeln: Viele Suchmaschinen sind heute aus unserer Sicht unbrauchbarer Schrott, etwa wenn man am Anfang gar keine Ergebnisse mehr sieht, sondern nur Werbeanzeigen – und scrollen muss, um erste Ergebnisse zu sehen.

Denken Sie auch weiter: Internet-Bewertungen sagen rein gar nichts aus (siehe auch unten), Sie wissen nie, wer dahintersteckt. Bei uns sind es nicht selten verärgerte Gegner oder Menschen mit psychischen Auffälligkeiten. Auch sollten Sie kritisch hinterfragen, was es über einen Anwalt aussagt, wenn er es nötig hat, für viel Geld teure Anzeigen zu buchen, das muss alles schliesslich wieder eingefahren werden. Wir boykottieren etwa bewusst Internet-Werbeanzeigen großer US-Konzerne und stecken unser Geld in lokale Werbeaktionen, um Betriebe vor Ort zu unterstützen.

Der Rat ist einfach: Nehmen Sie sich Zeit, suchen Sie sich ein paar Anwälte vor Ort (etwa über Anwaltauskunft.de), investieren Sie eine Stunde vorab, um die jeweiligen Internetpräsenzen zu lesen und rufen Sie an. Machen Sie sich am Telefon in 10 Minuten einen ersten Eindruck vom Anwalt, insbesondere davon, ob er persönlich zur Verfügung steht und wenn am Ende einer qualifiziert und Ihnen sympathisch ist, machen Sie einen Termin.

Kein Problem ist es, wenn jemand zwei Rechtsgebiete kombiniert, ich selber bin ja auch nicht nur Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für IT-Recht. Gerade im Strafrecht bietet es sich an, Schnittstellen zu bedienen, besonders das Verkehrsrecht bietet sich da an, oder eben – wie bei mir – das sehr anspruchsvolle IT-Strafrecht mit Cybercrime, zumal ich im Wirtschaftsstrafrecht als Strafverteidiger tätig bin. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass man Strafrecht nicht „nebenbei“ macht, sondern es eine Kerntätigkeit darstellt.

Es ist auch eine Frage, mit welchem Selbstverständnis man als Strafverteidiger arbeitet, womit man seine Mandanten beeindrucken möchte: Ich möchte für meine Mandanten ausdrücklich viel Zeit haben, um einmal sehr persönlich zu arbeiten, aber auch um fachlich in die Tiefe zu gehen. Dazu arbeite ich einmal sehr fokussiert, nur auf das Strafrecht und IT-Recht ausgerichtet, senke aber auch gleichzeitig meine laufenden Kosten so, dass ich mit weniger Mandaten trotzdem auskomme. So kann ich mir viel mehr Zeit für jedes einzelne Mandat nehmen und damit beeindrucken, für den Mandanten da zu sein und im Gerichtssaal perfekt vorbereitet zu sein. Denn andersherum glaube ich nicht, dass der Mandant etwas davon hat, wenn er mit seinem Honorar zunächst das teure Auto seines Anwalts und eine übertrieben aufgestellte Kanzlei finanziert.

Was Ihnen wichtig ist, müssen Sie entscheiden – und sich eben auch klarmachen, dass Sie derjenige sind, der all den Prunk und Protz finanziert, der Sie beim ersten Besuch vielleicht kurz beeindruckt. Am Ende zählt aber nur, wie viel Zeit man sich als Anwalt genommen hat und was im Gerichtssaal oder bei der Staatsanwaltschaft geliefert wird.

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Jens Ferner

Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger

Fortbildungen!

Wenn Sie dann mal einen Strafverteidiger vor sich haben, achten Sie danach darauf, ob dieser sich „Fit“ hält. Denn „bester Strafverteidiger“ in Aachen kann nicht sein, wer sich nicht fortbildet. Diesen Aspekt vernachlässigen aus meiner Sicht zu viele potenzielle Mandanten, wobei ich auch nur allgemein raten kann, die Augen offenzuhalten. Wenn augenscheinlich keine Fachzeitschriften vorhanden sind, kann man ja als Strafverteidiger, gleichwohl Fortbildungen besuchen.

Hier müssen Sie einfach ein gewisses Gespür haben – oder auch geradeheraus fragen, was aber witzlos ist, da wohl kaum jemand offen sagt „Fortbildungen mache ich nicht“. Eine Verpflichtung hierzu haben nur Fachanwälte in ihren jeweiligen Gebieten, insoweit kann ein Fachanwalt hier eine Orientierung sein. Eventuell finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Anwalts auch Beiträge, die ein wenig davon zeugen, dass offenkundig eifrig gelesen bzw. sich fortgebildet wird oder er wirbt irgendwie anders offen mit seinen Fortbildungen.

Wie wichtig Fortbildungen gerade auch im Strafrecht sind, zeigen die vergangenen Jahre, in denen die Strafprozessordnung immer wieder durch den Gesetzgeber angepasst wurde. Es ist dann nicht nur peinlich, wenn man als Strafverteidiger in einer Sitzung vom Gericht auf offenkundig unbekannte Gesetzesänderungen hingewiesen werden muss – man kann schwerlich das Gericht in fachlichen Fragen erreichen oder gar überzeugen, wenn man vorher schon von dort aus bezüglich Grundlagen belehrt werden musste.

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Jens Ferner

Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger

Kommunikation oder auch „Mal auf den Tisch hauen“

Wenn Sie sich bis hierhin durchgearbeitet haben, haben Sie einen soliden Strafverteidiger vor sich sitzen, der sich fortbildet – das ist schon viel wert. Das ist aber noch nicht zwingend „der beste Strafverteidiger“ in Aachen. Nun kommt der schwierige Teil: Ihr Strafverteidiger sollte kommunizieren, so wie Sie es brauchen.

Viele Mandanten haben amerikanische Filme oder Serien gesehen und wollen einen Rechtsanwalt der „mal auf den Tisch haut“. Das setzt aber voraus, dass ein deutscher Strafprozess wie ein US-Strafprozess läuft. Das tut er jedoch nicht, denn das deutsche Strafverfahren ist ganz anders aufgebaut, mit einem viel stärkeren Richter. Nebelkerzen und große Show mögen gefallen, doch auch wenn der Angeklagte das letzte Wort hat – das allerletzte Wort hat immer das Gericht. Und unsachliches Arbeiten mit großem Getöse ohne Widerhall rechnet sich da gar nicht. Entgegen einer verbreiteten Meinung lassen sich Richter, gerade in größeren Sachen beim Landgericht, herzlich wenig von der Aussicht „erpressen“, dass man aus 3 Verhandlungstagen 30 macht – so was klingt heftig, bringt aber im Ergebnis eher nichts.

Und Sie als Mandant sollten darauf achten, dass man Ihnen all das erklärt. Markige Sprüche wie „ich erkläre denen das mal“ sind nutzlos und wenn eine Sache kaum bis keine Aussicht auf Erfolg hat, hilft auch keine Faust auf dem Tisch – sondern eher eine Faust in der Tasche und ein ökonomisches Ergebnis.

Ihr Strafverteidiger sollte Ihnen erklären können, wie ein Prozess abläuft – ein guter Strafverteidiger wird wenig davon reden, wie er alles toll regelt und mehr eigene Taktik entwickeln, wie man mit dem arbeitet, was nun mal da ist – dafür hat er vorher die genommen. Sie müssen realistisch wissen, wo es hingeht und ihr Rechtsanwalt muss einen Plan haben, wenn sie beide den Gerichtssaal betreten. Dann fängt gute Verteidigung an, wirklich gut zu werden.

Um sich "Fachanwalt für Strafrecht" nennen zu können, muss man einen Lehrgang absolvieren, in dessen Rahmen auch Klausuren geschrieben werden. Zusätzlich muss man binnen 3 Jahren eine bestimmte Menge an Fällen bearbeitet und eine Mindestzahl an Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder Aufwärts verhandelt haben. Wenn man die Voraussetzungen erworben hat, beantragt man den Titel bei der Rechtsanwaltskammer, ab dann muss man sich jährlich fortbilden. Der Titel des Fachanwalts ist daher mit spürbaren Kosten verbunden, weswegen hier auch regelmäßig höhere Kosten bei einem Auftrag entstehen (zwingend ist es aber nicht).

Die Gebühren eines Strafverteidigers variieren von Fall zu Fall und sind grundsätzlich erst einmal gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt, lassen sich also im Vorhinein bestimmen. Die Kosten sind zum einen davon abhängig, wie früh oder schnell ein Verfahren beendet wird, denn es macht natürlich einen Unterschied ob man überhaupt vor Gericht muss; zum anderen kommt es darauf an, ob besondere Gebühren vereinbart wurden.

Ein Vorschuss von unter 300 Euro ist jedenfalls unrealistisch, Gesamtkosten für eine Verteidigung unter 600 Euro sind genauso unrealistisch. Ausführlich finden Sie die Kosten eines Strafverteidigers hier erklärt. 

Zuerst einmal ist der Strafverteidiger Beistand und stützt den Mandanten. Wenn der Strafverteidiger seinen Job ernst nimmt, verteidigt er - gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Aber damit ist noch nichts über die Form gesagt: Je nach Fall kann es geboten sein, ruhiger zu verteidigen, es kann aber auch zwingend sein, aggressiv aufzutreten. Wichtig ist, dass der Mandant weiss und ihm verständlich gemacht wird, was gerade geschieht und warum.

Aus unserer Sicht: Kommunikation. Ein guter Strafverteidiger hat mehr als ein Schema F nach dem er immer agiert, er kommuniziert mit seinem Mandanten so, dass der immer weiß was Sache ist - und beherrscht verschiedene Kommunikationsstrategien um mit Gericht und Behörden zu sprechen. Vor allem muss er ehrlich sein, darf gegenüber dem Mandanten keinen Unsinn versprechen und muss seine Ratschläge fachlich untermauern können. Mehr dazu, was ein guter Strafverteidiger ist, finden Sie hier bei uns.

Die Justiz NRW beschreibt den Strafverteidiger so:

Der Beschuldigte kann sich in jedem Verfahrensstadium, also auch schon im Ermittlungsverfahren durch einen Strafverteidiger beraten lassen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich jedoch vornehmlich auf das Hauptverfahren.

Man unterscheidet Pflicht- und Wahlverteidiger. werden vom Gericht bestimmt und dem Angeklagten zur Seite gestellt. Der Wahlverteidiger hingegen ist ein vom Angeklagten selbst bestimmter Rechtsanwalt, den der Angeklagte mit schriftlicher Vollmacht dazu ermächtigt, ihn im Strafverfahren zu verteidigen. Der Angeklagte ist aber nicht verpflichtet, sich einen Verteidiger zu suchen. Vielmehr kann er auch ohne Verteidiger vor Gericht erscheinen, etwa um Kosten zu sparen. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz allerdings zwingend vor, dass der Angeklagte durch einen zugelassenen Verteidiger verteidigt wird. Man spricht insoweit von notwendiger Verteidigung. Das Gericht bestimmt in diesen Fällen einen Pflichtverteidiger, sofern der Angeklagte sich noch keinen Wahlverteidiger gesucht hat. Es handelt sich um Fälle, in denen dem Angeklagten erhebliche Strafvorwürfe gemacht werden oder das Verfahren zu erheblich belastenden Sanktionen führen kann. Die wichtigsten Fälle sind:

  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen vorgeworfen
  • Das Strafverfahren kann zu einem Berufsverbot führen
  • Der Beschuldigte befindet sich sei mindestens drei Monaten auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt und wird nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen
  • Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten
  • Wenn die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage es gebietet
  • Wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann

Hat das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger beigeordnet, ist dem Angeklagten dadurch nicht die Möglichkeit genommen, selbst einen Rechtsanwalt zu bestimmen, der die Verteidigung übernehmen soll. In diesem Fall hebt das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers wieder auf.

Grundsätzlich gilt die Bestellung des Verteidigers für das gesamte Strafverfahren. Sie kann jedoch auch auf nur eine Instanz beschränkt werden. Im Rahmen dieser evtl. zeitlichen Einschränkung hat der Verteidiger folgende Aufgaben:

In erster Linie soll der Verteidiger dem Angeklagten beratend zur Seite stehen. Er soll die Rechte des Angeklagten umfassend wahrnehmen und diesen zu prozessual richtigen beziehungsweise klugen richtigen Handlungen und Erklärungen veranlassen. Im Rahmen dieser Stellung ist der Verteidiger verpflichtet, sich ausschließlich für den Angeklagten einzusetzen.

Ferner übt der Verteidiger gegenüber dem Gericht eine Kontrollfunktion aus. Er hat darauf zu achten, dass alle den Angeklagten entlastenden Aspekte hinreichend berücksichtigt und die Verfahrensvorschriften beachtet werden. Der Verteidiger ist daher auch als Organ der Rechtspflege zu verstehen. In dieser Funktion dient er der Wahrheitsfindung und trifft ihn die Pflicht, für einen sachdienlichen und prozessual geordneten Verfahrensablauf zu sorgen. Damit der Verteidiger diesen Aufgaben gerecht werden kann, steht ihm nach Maßgabe des § 147 ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht zu.

Der Verteidiger ersetzt jedoch nicht den Angeklagten. Auch wenn also ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, muss der Angeklagte selbst in der Verhandlung erscheinen. Der Verteidiger ist nur ein Bestand des Angeklagten, nicht dessen Vertreter.

Der Verteidiger ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Schutz und der Verteidigung des Angeklagten dienen. Seine Grenzen findet der Verteidiger dann, wenn er den Tatbestand der erfüllt, das heißt, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, Beweismittel verfälscht oder wissentlich gefälschte Beweismittel verwendet. Gleiches gilt, wenn der Verteidiger den Angeklagten vor einer bevorstehenden Verhaftung warnen würde. Nicht gehindert ist der Verteidiger aber, auf Freispruch zu verteidigen und zu beantragen, auch wenn der Angeklagte ihm die Tatbegehung in einem vertraulichen Gespräch gestanden hat.

Die Rechte des Verteidigers können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Recht zur Stellung von Anträgen, insbesondere Beweisanträgen
  • Recht zur Stellung von Fragen an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige
  • Anwesenheitsrecht in allen Verfahrenstadien, auch bei Ortsterminen außerhalb des Gerichts
  • Recht zur Abgabe von Erklärungen und Stellungnahmen für den Angeklagten
  • Recht zur Beanstandung von Fragen, die von anderen Verfahrensbeteiligten an Zeugen oder den Angeklagten gerichtet werden

Nach dem Schluss der Beweisaufnahme hat der Verteidiger, wenn der Staatsanwalt seinen Schlussvortrag beendet hat, sein Plädoyer zu halten. Dieses fasst das Ergebnis der Hauptverhandlung nochmals zusammen, würdigt alle erörterten Umstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und enthält schließlich einen Antrag an das Gericht, wie dieses aus der Sicht der Verteidigung entscheiden soll. (QUelle: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/verfahren/Verfahrensbeteiligte/verteidiger/index.php)

Um es kurz zu machen: Es gibt keinen! Vergessen Sie Vorurteile, die auf schlechten Fernsehfilmen beruhen, die "Pflichtverteidigung" ist in Deutschland ein eigenes Konstrukt und Sie können den Anwalt als Pflichtverteidiger haben, den Sie sich selber aussuchen! Mehr zur Pflichtverteidigung mit FAQ hier bei uns.

Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht? - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Ein guter Verteidiger weiß, wann er schweigt – der beste Strafverteidiger weiß, wann er redet

So schwer es auch zu vermitteln ist: Ein Strafverteidiger, der seinen Job beherrscht, redet nicht wild drauf los. Ebenso wenig, wie ständig schweigen seine immerwährende Strategie ist. Es kommt eben immer darauf an und wohl erst die Erfahrung im Gerichtssaal macht neben dem akademischen Wissen den Punkt aus, an dem man ernsthaft beurteilen kann, wann was sinnvoll ist. Je kürzer, prägnanter und überlegter der Strafverteidiger redet, je klüger agiert er – nicht, umso aggressiver er die Stimmung versaubeutelt.

Kleine Kostproben gefällig? Spontan fallen mir folgende Situationen ein, die ich in den vergangenen Jahren im Gerichtssaal beobachten musste:

  • Obwohl der strafbefreiende des Mandanten faktisch erwiesen war, wurde so viel herumgefragt, bis die eigentlich im Raum stehenden autonomen Motive (die Voraussetzung sind damit man straffrei bleibt) am Ende wieder verschwinden. Ein eklatanter Fehler …
  • Beliebt auch: Weil man dem Mandanten nicht ehrlich sagen kann, dass er nun mal eine fahrlässige Straftat begangen hat und er den Deckel darauf machen soll, wird so viel erklärt, dass plötzlich eine vorsätzliche Tat mit jedenfalls billigendem Vorsatz im Raum steht. Der Klassiker des zu viel Redens – der Weg in den Vorsatz.

Der beste Strafverteidiger hat den Mumm, offen zu sagen, wo sich Grabenkämpfe nicht lohnen – und wo erhebliche Risiken liegen. Manchmal ist es klüger, zielgerichtet zu schweigen (also nicht „einfach schweigen“, sondern den Mund zu halten, wo es geboten ist) um eine Verschlimmerung der Situation zu vermeiden.

Das Gericht fragt „Haben Sie gesehen, wie der Angeklagte dem Opfer das Ohr abgebissen hat?“ – Nein! … Der Staatsanwalt fragt: „Haben Sie gesehen, wie der Angeklagte das Opfer irgendwo gebissen hat?“ … Nein! Der Verteidiger fragt – anstelle nun einfach zu schweigen – „Na, was haben Sie denn überhaupt gesehen?“ … Wie Ihr Mandant das Ohr ausgespuckt hat.

Standardbeispiel aus der Strafverteidiger-Ausbildung

Wer ist nun der beste Verteidiger

Ich habe in den letzten Jahren eine Vielzahl Kollegen kennengelernt, die man im Internet faktisch nicht findet und die im Gerichtssaal in Strafverhandlungen eine herausragende Figur gemacht haben. Vergessen Sie einfach mal Worthülsen wie „Starverteidiger“ (auch das ist bei Google oft gesucht) – fangen Sie an, nach dem Strafverteidiger zu suchen, der für Sie persönlich der beste Strafverteidiger ist. Dann sind Sie aus meiner Sicht auf einem guten Weg. Und dann wird auch klar, warum so viele Strafverteidiger eine Existenzberechtigung haben und es eben nicht den einen besten, größten, tollsten Strafverteidiger gibt.

Es muss sprichwörtlich die Chemie stimmen, Sie müssen zueinander einen Draht haben. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass man sich im Laufe einer Strafverteidigung auch mal streitet – so wie jede andere Beziehung muss auch diese das aber aushalten.

Die Ratschläge und Einschätzungen, die ein Strafverteidiger vornehmen muss, sind teilweise extrem belastend für den Betroffenen, da darf es auch mal knirschen – aber Sie müssen Vertrauen haben. Wenn Sie Probleme damit haben, Ihrem Strafverteidiger zu vertrauen oder kein Draht für Gespräche da ist, kann er fachlich noch so toll sein, Sie werden immer ein schlechtes Gefühl haben bei dem Weg, den Sie gehen. Und da es am Ende, wenn das Ergebnis kommt, alleine um Ihr eigenes Leben geht, sollten Sie zwingend das Gefühl haben, in guten Händen zu sein.

Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht? Ihr Anwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Jens Ferner in Aachen und Alsdorf. bester Strafverteidiger gesucht im Raum Aachen?

Gute Strafverteidigung braucht Taktik, einen Plan – und Ehrlichkeit. Suchen Sie weniger nach „dem besten Strafverteidiger“ und mehr nach einem Partner, dem Sie vertrauen können und wollen.

Und was ist mit Google-Bewertungen?

Und genau das, was oben steht, ist auch das Geheimnis, warum die Meinungen so auseinandergehen: Ihr Bekannter kann vollkommen zufrieden gewesen sein, Sie aber kommen mit der Art des Strafverteidigers nicht klar und sind vollkommen unzufrieden. Was für den einen arrogant ist, ist für den anderen hart – und wenn man als Verteidiger merkt, dass man den eigenen Mandanten nicht erreichen kann mit seinen Worten, dann wird man auch mal barsch.

Darum sind auch Google Bewertungen vollkommen unnütz – losgelöst von der Problematik der Fake-Bewertungen – weil nämlich die Bewertung von jemandem geschrieben wurde, der nicht Sie selber waren. Sie wissen gar nicht, ob das, was der andere toll fand, auch bei Ihnen gut ankommt – oder sogar extrem negativ wahrgenommen wird.

Jede geschichte hat zwei seiten!

Problemfall Google-Bewertungen

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Google-Bewertungen lesen und sich daran orientieren möchten: Nach unserer eigenen, sehr leidvollen Erfahrung, gibt es regelmäßig Fake-Bewertungen und Sie wissen nie, was dahintersteht. Selbst erlebte Beispiele bei uns sind:

  • Wir wurden einmal mehrmals negativ bewertet und brauchten Wochen, um dahinterzukommen, dass es damals (wir machten da noch allgemeines Zivilrecht) ein Gegner war, der verloren hatte und sich über uns ärgerte. Wurde aber halt nicht klar in den Bewertungen – was gibt es aber Positiveres als negative Bewertungen von Gegnern.
  • Sie haben keine Vorstellung, was wir teilweise am Telefon erleben: Anrufer sind mitunter hochgradig aggressiv und unverschämt, legen mitten im Gespräch einfach auf und wir werden mehrmals (!) monatlich beschimpft, weil wir uns weigern, kostenlos zu arbeiten, das geht bis hin zu Fäkalausdrücken. Manchmal kommt dann hinterher eine kommentarlose Negativbewertung. Aber im Ernst: Wen interessiert so etwas? Und wir können natürlich auch nicht zuordnen, was da mitunter dann hinter steht, können also nicht zielgerichtet reagieren, was dann unfair ist und ausgenutzt wird.
  • Auch sonst ist das liebe Geld gerne Thema: Plötzlich wird die Stimmung negativ, wenn die Abschlussrechnung kommt – oder Menschen kommentieren auf Google, wir seien „überteuert“, erwähnen aber nicht, in welcher Höhe ein Vorschuss überhaupt Thema war. Es ist eine berechtigte Frage, ob wir wirklich überteuert sind oder jemand sich einfach lächerlich macht, wenn er eine professionelle Strafverteidigung zum Vorschuss von 100 Euro haben möchte. Und, mit Verlaub, wir sagen das dann genauso am Telefon. Das mag man arrogant oder gemein finden, aber so ist unsere authentische Art. Und wer mit Samthandschuhen angefasst werden möchte, mit Verlaub, muss vielleicht daran erinnert werden, dass er gerade mit einem Strafverfahren konfrontiert ist.
  • Ein sehr sensibles Thema ist des Weiteren die Tatsache, dass wir nicht selten Menschen mit psychischen Krankheiten im Zuge zugeteilter Pflichtverteidigungen verteidigen. Das tun wir gerne, aus Überzeugung und ohne Vorurteile, gleichwohl sind diese Mandatsverhältnisse äußerst schwierig und Bewertungen entstammen hier einer Atmosphäre, die dem Durchschnittsbürger nicht sofort zugänglich ist – die Lesart der Bewertung aber vollkommen verändert. Wir würden bei einer solchen Bewertung niemals auch nur andeuten, dass solche Umstände vorliegen, dies würde aus unserer Sicht mit unserem Ethos, aber auch der Verschwiegenheitspflicht kollidieren – zugleich können wir uns damit jedoch nicht auf Augenhöhe wehren.
  • Und 100 % gibt es nicht: Nicht jedes Mandat läuft rund, manchmal passt es einfach nicht, manchmal streitet man sich auch, weil wir Ratschläge geben, die nicht ankommen – oder, auch das passiert natürlich, wir haben uns geirrt bei der Einschätzung einer Sachlage. Denn so gut wir arbeiten, so krass viel Erfahrung wie sie jeder unserer Verteidiger hat: Trotzdem kann es anders laufen als gedacht. All das kann passieren, dann gehen wir darauf aber auch ein und drucksen nicht herum. Wobei es leider in der Natur der Menschen liegt, Fehler von Gerichten den einzigen zuzuschreiben, derer man habhaft werden kann – und so sind am Ende Anwälte ohnehin immer alles schuld. Davon kann jeder Kollege ein Lied singen.
  • Abschließend gilt für uns: Die Verschwiegenheitspflicht steht über allem. Zwar darf man bei öffentlichen Angriffen als Anwalt mit der Rechtsprechung zumindest insoweit reagieren, wie der andere sich selber geöffnet hat – dies entspricht aber nicht unserem Verständnis unseres Berufs. Das wiederum führt aber dazu, dass wir uns nie fair auf Augenhöhe wehren können.

Ein einfacher Rat: Reden Sie mit Ihrem Strafverteidiger!

In all den Jahren ist mir immer aufgefallen, wie wenig die Menschen reden – wenn Sie es besser machen möchten: Sprechen und Fragen Sie! Stellen Sie einfache Fragen und achten Sie darauf, wie Sie sich bei den Antworten fühlen. Wenn Sie sich unwohl fühlen, seien Sie nicht gleich böse oder genervt. Suchen Sie nicht nach „dem besten Strafverteidiger“ in Aachen, sondern fangen Sie an, nach dem Partner an Ihrer Seite zu suchen, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen und den Sie auch verstehen.

Wenn das nicht passt, sollte man dies gleich zu Beginn kommunizieren; Anwälte sind Dienstleister, sie werden unaufgeregt damit umgehen, wenn jemand mitteilt, dass es irgendwie nicht passt. Und mit Verlaub: Wenn man sich nicht einmal mitteilen kann, dass man irgendwie nicht zueinander passt, wie soll dann erst die Situation ablaufen, in der der Strafverteidiger seinem Mandanten erklären muss, gegen den bisher erklärten Willen einen anderen Weg zumindest in Betracht zu ziehen?

Ein letztes Wort zum ungeliebten Thema Geld: Haben Sie hier keine Angst, aber seien Sie sich auch einmal bewusst, worum es geht. Ich formuliere es regelmäßig so: Sie möchten nicht, dass im schlimmsten Fall Ihre persönliche Freiheit von einem Strafverteidiger abhängig ist, der brutto 10 Euro die Stunde mit dem Lesen Ihrer Akte umsetzt. Denn genau das ist es, was viele Mandanten erwarten, dass z.B. eine hunderte oder gar tausende Seiten dicke Ermittlungsakte gelesen wird von einem Anwalt, dem man pauschal einen Betrag zahlt, der zwar für einen selbst ein empfindlicher Betrag ist, dividiert durch die Stundenzahl dann aber einen Kleckerbetrag ergibt. Sie möchten „den besten Strafverteidiger“ in Aachen? Mit einer guten Bezahlung gehen Sie den richtigen Weg, denn ein Strafverteidiger ist immer nur so gut, wie die Zeit, die er aufbringen kann. Das eine ohne das andere geht nicht.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht / Technologierecht - ergänzt um Arbeitsrecht.