Auf der Flucht und Haftbefehl – Was tun?

Auf der Flucht, was tun? Internationaler Haftbefehl, , , , Red Notice – das sind die Stichworte, die Ihnen durch den Kopf gehen, wenn Sie im Ausland festsitzen und eine deutsche Staatsanwaltschaft nach Ihnen auf der Suche ist. Zumindest förmlich sind Sie in diesem Moment „auf der Flucht“, wobei wir wissen, dass sich diese Situation auch ergeben kann, ohne von Ihnen bewusst herbeigeführt worden zu sein. Es wird dann viele Nächte im Internet gesucht und lange im Ungewissen gelebt; teilweise unter schlimmsten Bedingungen – denn die Länder, die nicht ausliefern haben selten angenehme Lebensbedingungen.

Wir wissen, wovon wir reden, unsere Mandanten kommen unter anderem aus dem Libanon, der Türkei, Nordafrika oder Syrien – dabei ist gerade unsere Tätigkeit im Bereich Cybercrime, und Encrochat eng mit den Fragen der Auslieferungshaft verbunden.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Haftbefehl und Red Notice

Auf der Flucht: Die Interpol hat keine eigenen Befugnisse, gleichwohl ist sie mit ihrer Red Notice brandgefährlich

Interpol hilft zu organisieren – und zwar weltweite Fahndungen nach Personen, wobei diese mit sogenannten „Notices“ durchgeführt wird, die sich in Farben einteilen: rote, orange, gelbe, grüne, blaue, violette und schwarze Notices („Ausschreibungen“) existieren.

Eine Ausschreibung mit einem internationalen Haftbefehl zur zwecks Auslieferung ist die Basis für die Anhaltung der Person. Wenn jemand angehalten wird, muss zuvorderst und unverzüglich mit dem zuständigen Staatsanwalt unter Schilderung des konkreten Sachverhaltes geklärt werden, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen durchzuführen sind. Achtung: Eine Vorprüfung der Fahndungsausschreibung durch das Bundeskriminalamt findet heute nur noch in wenigen ausgewählten Fällen statt. Die Red Notice kennen noch viele, doch etwa die blue notice wird durchaus unterschätzt:

Die blue Notice dient dazu, eine Person auszuforschen beziehungsweise kriminalpolizeilich relevante Informationen über sie zu gewinnen. Insbesondere, wenn eine Auslieferung schwierig erscheint greift man gerne auf Blue Notices zurück.

Bei der Blue Notice werden zusätzliche Auskünfte über etwaige Vorstrafen, Aufenthaltsort, Identität der Person oder sonstige ermittlungsrelevante Erkenntnisse eingeholt und so viele Daten zu den kriminalpolizeilichen Ermittlungen oder zur Person bekanntgegeben, dass die gewünschte Zusammenarbeit erfolgversprechend ist.

Die green Notice wird herausgegeben, um auf die kriminellen Aktivitäten einer Person aufmerksam zu machen. Dies ist zulässig, wenn die Person als mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen werden kann. Diese Schlussfolgerung muss auf der Einschätzung einer nationalen Sicherheitsbehörde oder einer internationalen Einrichtung erfolgen und sich auf früheren Verurteilungen der Person oder auf andere hinreichende Gründe beruhen. Es dürfen so viele Angaben zur gemacht werden, die als Warnung sachdienlich sind.

Gelbe Ausschreibungen werden herausgegeben, um eine vermisste oder verschwundene Person zu finden oder um eine Person zu identifizieren, die selbst keine Angaben zu ihrer Person machen kann, also wenn der Aufenthaltsort einer abgängigen Person oder die Identität einer aufgegriffenen Person nicht bekannt ist. Voraussetzung für eine solce Ausschreibung in Form der Yellow Notice ist, dass das Verschwinden der Person polizeilich angezeigt wurde, beziehungsweise die unbekannte Person, die keine Angaben zu ihrer Identität machen kann, von der Polizei aufgegriffen worden ist. Es werden so viele Daten zur Person oder den Umständen ihres Verschwindens oder Aufgriffs bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.

Die Black Notice spielt eine Rolle, wenn Verstorbene identifiziert werden müssen, etwa wenn die Auffindung einer Leiche von der Polizei aktenmäßig erfasst wurde und die Leiche nicht identifiziert werden konnte. Es werden bei der Ausschreibung so viele Daten und Umstände ihrer Auffindung bekanntgegeben, dass eine Identifizierung möglich ist.

Violette Ausschreibungen werden veröffentlicht, um über die Modi operandi von Straftätern und die von ihnen benutzten Gegenstände und Vorrichtungen bzw. angewandten Versteck- oder Verschleierungsmethoden zu informieren und/oder Auskünfte über strafbare Handlungen in Hinblick auf deren Klärung einzuholen.

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Wenn man von Interpol gesucht wird gilt ein Prinzip: Kümmern. Gleich ob Red Notice oder Blue Notice, man sollte Schadensbegrenzung betreiben.

Verzweiflung auf der flucht

Die Angst vor Interpol ist groß – der Köder mit Verzweiflung auch

Wer im Ausland auf der Flucht festsitzt und von einem Haftbefehl oder einer Red Notice ausgeht oder gar weiß, sollte vordergründig eines tun: Aufräumen. Es hilft nichts, vor allem helfen Träumereien nicht – ein Haftbefehl verschwindet nicht einfach so, er lässt sich auch nicht einfach wegreden. Diese simple, schmerzhafte Wahrheit muss akzeptiert werden.

Man kann natürlich zweigleisig arbeiten, zum einen den nationalen Haftbefehl angreifen und parallel bei Interpol versuchen, die red Notice wegzuarbeiten; doch Garantien gibt es hier nicht und letztlich wird nur weitere Zeit verspielt. Wer unter erbärmlichen Umständen leben muss oder in einem Gebiet lebt, in dem man Sorge vor einem Bürgerkrieg haben muss, sollte Zeit als wertvolles Gut begreifen.

Red Notice: Informationen zur Red Notice und Interpol wenn man vor einem Haftbefehl auf der Flucht ist.

Haftbefehl und Red Notice?

Natürlich gibt es vieles, was man tun kann, in erster Linie muss geprüft werden, ob der ursprüngliche Haftbefehl angegriffen werden kann. Auch kann eine Löschung der Red Notice bei Interpol beantragt werden, was aber nur realistisch ist, wenn das Fahndungsersuchen nicht mit den Interpol Statuten im Einklang steht.

Interpol und die Ungewissheit der Auslieferung

Wie in jedem ist auch auf der Flucht, bei der Suche durch Interpol vorwiegend das Wissensdefizit das Problem: Gibt es eine weltweite Fahndung, ist eine blue Notice zunächst nur Informationsbeschaffung?

Wir haben Auslieferungen innerhalb der EU ebenso mitgemacht, wie aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland – und das Risiko unmenschlicher Haftbedingungen sollte immer gesehen werden. Unterschätzen Sie nicht, was am Ende schlimmer ist – zumal man nach mitunter Jahren auf der Flucht vielleicht nicht zwingend die Aufhebung des Haftbefehls erreichen kann, aber Staatsanwaltschaften sind gerade in Cybercrime- und bei Drogendelikten für Gespräche offen, die zu sinnvollen Lösungen und verhinderter Auslieferungshaft führen. Andersherum sollte ein erfahrener Verteidiger erst einmal einschätzen: Wie realistisch ist eine Auslieferung, wann steht eine im Raum?

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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