Haftbefehl & Untersuchungshaft

Haftbefehl: Es existiert ein – Haftbefehl, was ist zu tun? Was kann ein Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt bei einem Haftbefehl tun? Es ist möglich, dass Sie plötzlich erfahren haben, dass gegen Sie ein Haftbefehl existiert, dann ist die naheliegende Frage, wie man damit umgeht. Wir helfen Ihnen, wenn Sie von einem Haftbefehl betroffen sind und raten auch dazu, dass Sie sich unmittelbar Rat suchen und auf keinen Fall auch noch Dummheiten begehen.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl

Was für ein Haftbefehl ist in der Welt?

Was tun bei einem Haftbefehl: Als erstes sollte geklärt werden, um was für einen Haftbefehl es geht, oft werden hier die verschiedenen Haftbefehle durcheinander geworfen. Elementar sind Haftbefehle aus dem Bereich des Strafrechts, wobei es beispielsweise Sicherungshaftbefehle gibt, aber eben auch originäre Haftbefehle die eine Untersuchungshaft zur Folge haben. Ein Strafverteidiger wird hier behilflich sein, den im Raum stehenden Haftbefehl inhaltlich einzuordnen – das Aktenzeichen wäre in jedem Fall besonders hilfreich.

Sollte jemand nach einer Hausdurchsuchung durch die Polizei wegen eines Haftbefehls mitgenommen worden sein, dürfte auf der Hand liegen, dass hier ein Haftbefehl und damit die zukünftige Untersuchungshaft im Raum stehen. Kümmern Sie sich hier sofort um einen geeigneten Strafverteidiger, Sie haben im Zweifel nur einige Stunden Zeit, bevor das Gericht einen Verteidiger auswählt.

Es gibt eine Vielzahl von Haftbefehlen mit unterschiedlichen Wirkungen, nicht nur im Strafrecht.

Rechtsanwalt Ferner – Haftbefehl

Und ja, es gibt sogar den Haftbefehl im Zivilrecht, etwa wenn man als Schuldner seinen Pflichten nicht nachgekommen ist – in der Praxis sind diese Haftbefehle verbreitet, sie werden aber kaum tatsächlich vollzogen.

Haftbefehl & Untersuchungshaft - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Haftbefehl, was tun: Aufheben lassen?

Um es kurz zu machen: Natürlich! Wir haben die Gegenwehr gegen einen Haftbefehl hier in Ruhe beschrieben, es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Haftbefehl wieder aus der Welt zu schaffen, jedenfalls hinsichtlich seiner Wirkung. Wie hoch die Erfolgsaussichten sind hängt aber von den konkreten Umständen ab, bei einem Sicherungshaftbefehl lässt sich gerne sehr schnell alles klären; ein originärer Haftbefehl nach den §§112ff. StPO, der auch noch wegen Fluchtgefahr ergangen ist, wird deutlich schwieriger zu erledigen sein.

Rechtsanwalt für Haftbefehl: Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner in Alsdorf und Aachen hilft wenn es einen Haftbefehl gibt! Rechtsanwalt für Haftbefehl

Ein Haftbefehl ändert alles – nachhaltig. Und ein chaotisches Vorgehen macht es im Zweifelsfall nur schlimmer. Lassen Sie sich bei einem Haftbefehl von einem Strafverteidiger helfen!


Was können Sie tun wenn ein Haftbefehl existiert?

Das Wichtigste ist, für einen Rechtsanwalt für Haftbefehl geordnet Informationen zu sammeln – ein Aktenzeichen und ein zugehöriges Gericht wären am Wichtigsten. Im Übrigen muss Ihnen klar sein, dass sprichwörtlich „die Uhr tickt“, jede Kontrolle würde zur Haft führen. Und wenn Sie sich nun auch noch versteckt halten, verschlimmern Sie es im Zweifel nur, weil Sie damit den eventuellen Vorwurf einer Fluchtgefahr konkretisieren.

Sie müssen akzeptieren, dass der Zeitpunkt erreicht wurde, an dem Sie alleine kaum mehr weiterkommen: Ein Strafverteidiger kann und wird nun helfen. Er wird sich informieren und die Erfolgsaussichten abschätzen dahingehend, wie man eine Haft vielleicht vermeiden kann. Dazu lässt sich pauschal rein gar nichts sagen, sowohl Ihre eigenen Lebensumstände als auch Tatvorwurf und sonstige Umstände spielen hier ineinander.

Ich kenne es: Jemand hört, dass die Polizei bei ihm zu Hause war und ihn verhaften wollte. Dann wird hektisch bei mir angerufen und man will schnell was am Telefon erklärt haben. So funktioniert es nicht – wenn ein Haftbefehl existiert, ist schon so viel schief gelaufen, dass man sofort professionelle Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen sollte. Dazu gehört, dass man erkennt und akzeptiert, dass die Situation verfahren ist und alleine mit Reden nichts mehr zu retten ist.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Es kann am Ende ausdrücklich eine Lösung sein, dass man ein geordnetes Stellen bei der Polizei vorbereitet, während im Hintergrund der Strafverteidiger mit dem Gericht klärt, dass unmittelbar danach eine Haftprüfung stattfindet, wobei häufig bereits im Rahmen der ersten Haftvorführung bei Gericht erreicht werden kann, dass man gar nicht erst in Untersuchungshaft muss.

Wenn ein Haftbefehl gegen Sie in der Welt ist und Sie werden aufgegriffen, kommen Sie zur Haftvorführung, wo der Haftbefehl förmlich verkündet werden wird. Hier ist dann auch der erste realistische Zeitpunkt, um darüber zu diskutieren, ob die Haft wirklich bestehen bleiben muss.

Regelmässig ist der Partner plötzlich alleine und überfordert, wenn der andere Part von der Polizei mitgenommen wurde. Was man in dieser Situation tun kann, schildern wir hier.

Sie haben natürlich Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl, nämlich Haftprüfung und Haftbeschwerde. Gehen Sie hiermit nicht zu arglos um, verspielen Sie kein Potential - und misstrauen Sie jedem, auch Anwälten, die ohne Aktenkenntnis irgendwelche Prognosen zur Erfolgsaussicht abgeben. Der Erfolg in diesen Rechtsmitteln ist keine Frage des Geldes!

Hierbei handelt es sich um eine Ausschreibung via Interpol, mehr dazu hier

Tatsächlich gibt es öffentliche Fahndungsaufrufe, etwa über soziale Medien, Radio oder Fernsehen. Diese sind aber an sehr hohe Anforderungen gebunden und sehr selten. Solche Maßnahmen sind nicht pauschal zu erwarten, mehr dazu hier bei uns

Man kann Untersuchungshäftlinge "isolieren" und Kontrollen bei Besuchen stark verschärfen - dass dies aber nicht so leicht funktioniert, wie es sich Amtsgerichte gerne machen, haben wir beim OLG Köln erstritten.

Es gibt auch einen Haftbefehl nach §230 StPO, der erlassen werden kann, wenn jemand nicht zur Hauptverhandlung erscheint. Hier aber ist die Haftzeit sehr drastisch begrenzt.

Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft umzugehen ist.

Die Überlegung war zumindest interessant: Ein Durchsuchungsbeschluss hat durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „Haltbarkeitsdatum“, er ist lediglich 6 Monate wirksam in denen er zu vollstrecken ist. Dies gilt aber nicht für Haftbefehle, wie das OLG Hamm (3 Ws 230/15) klar gestellt hat.

Ein Haftbefehl ergeht nur, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Dringender Tatverdacht besteht, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit die hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat und deshalb verurteilt werden wird. Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts muss der Richter in einer Prognosefeststellung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Verurteilung des Täters wahrscheinlich ist. Nicht ausreichend ist, dass nur die Möglichkeit der Überführung und Verurteilung des Täters besteht. Der dringende Tatverdacht darf dabei nur aufgrund bestimmter Tatsachen bejaht werden. Vermutungen reichen nicht aus. Im Ermittlungsverfahren ist das sich aus der Gesamtheit der Vorgänge ergebende Ermittlungsergebnis die Grundlage des dringenden Tatverdachts. Ein Verteidiger kann all dies nur bei Kenntnis der Akte abschliessend einschätzen.

Verdunkelungsgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen das Verhalten des Beschuldigten bzw. Angeklagten den dringenden Verdacht begründet, er werde eine der umschriebenen, auf Beweisvereitelung abzielenden, Handlungen vornehmen, und wenn deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde. Das Verhalten des Beschuldigten muss dabei jedoch prozessordnungswidrig und anstößig sein; das Einwirken auf Beweispersonen ist daher von Bedeutung, wenn es in unlauterer Weise geschieht. Es setzt eine unmittelbare oder mittelbare psychische Beeinflussung voraus, durch die die Beweislage zuungunsten der Wahrheit geändert werden soll, insbesondere etwa dadurch, dass durch Bedrohung ein Zeuge zur Falschaussage veranlasst wird.

Eine Fluchtgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte bzw. Angeklagte werde sich dem weiteren Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten

Haftbefehl aufheben lassen: Der Schock sitzt tief, wenn man nach der überraschenden Festnahme plötzlich vor dem Haftrichter sitzt, der einen Haftbefehl verkündet. Oder man gar erfährt, dass man von der Polizei mit einem bereits bestehenden Haftbefehl gesucht wird. Dann kommt sofort die Frage, ob man einen Haftbefehl aufheben lassen kann - wir erklären hier, wie das geht.

Die Verkündung des Haftbefehls

Der Haftbefehl muss in jedem Fall verkündet werden, denn ohne Verkündung ist er zwar in der Welt – aber Sie wissen ja nicht genau, worum es überhaupt geht. Dazu gibt es die Haftvorführung, in der Ihnen dann erstmals der Haftbefehl verlesen werden wird. Dabei ist die Vorführung vor den Haftrichter nicht nur Formalie, sondern Gelegenheit, um direkt das Gespräch mit dem Gericht zu suchen – etwa um wenigstens eine Aussetzung des Haftbefehls zu erreichen.

Rechtsmittel gegen den Haftbefehl

Natürlich haben Sie gegen einen existierenden Haftbefehl auch Rechtsmittel, speziell Haftprüfung und Haftbeschwerde. Wir erklären Ihnen hier die Besonderheiten dazu.


Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft umzugehen ist.

Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können. Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Untersuchungshaft!

Zur Untersuchungshaft auch bei uns:

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Was ist die Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft soll keine Strafe sein – gleichwohl wird Sie als solche empfunden: Es geht vor allem darum, dass sichergestellt sein soll, dass ein Angeklagter zum Verfahren auch anwesend ist. Die so genannte Fluchtgefahr – also die Sorge um ein Absetzen des späteren Angeklagten – ist in Deutschland dabei auch der Hauptgrund für eine Untersuchungshaft: Von 29660 U-Häftlingen saßen 28058 Personen auf Grund von Fluchtgefahr ein (Im Jahr 2019, Quelle DeStatis Fachserie 10 Reihe 3 „Strafverfolgung“ Seite 340).

Untersuchungshaft: Haftgründe bei Untersuchungshaft

In Deutschland wird die Fluchtgefahr dabei nicht konkret geprüft sondern abstrakt, was bedeutet, dass alleine die subjektive Besorgnis des Ermittlungsrichters ausreichend ist. Hierbei genügt bereits eine theoretisch hohe Straferwartung, damit die „U-Haft“ im Raum steht.

Welche Delikte führen zu einer Untersuchungshaft

Je schwerwiegender ein Delikt, um so früher droht die Untersuchungshaft – im Sexualstrafrecht, BTM-Strafrecht und bei Kapitaldelikten ist eine Untersuchungshaft sehr schnell realistisch – eine Statistik für das Land Baden-Württemberg verdeutlicht dies:

Untersuchungshaft - welche Delikte führen zu einer Untersuchungshaft?
Quelle: Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 16/4591

Untersuchungshaft: Der Haftbefehl

Als Laie sollten Sie die Prüfung des Haftbefehls dem Profi überlassen – jedenfalls sollten Sie dem Haftbefehl, der schriftlich gefasst sein muss, entnehmen was Ihnen vorgeworfen wird und zu welcher Tatzeit an welchem Tatort Sie etwas getan haben sollen.

Die Beauftragung des Anwalts bei (drohender) Untersuchungshaft

Über andere Optionen nach zu denken ist undenkbar (bei Untersuchungshaft steht ohnehin die Beiordnung eines Pflichtverteidigers an): Wenn Sie bereits in U-Haft sitzen bzw. dies ansteht, ist der Zeitpunkt erreicht, an dem Sie in eigenem Interesse einen Strafverteidiger suchen, der Sie vertritt. Spätestens ab jetzt „brennt es“.

Deswegen ist auch vorgesehen, dass Ihnen im Fall der Anordnung einer Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Wenn Sie keinen benennen, sucht Ihnen das Gericht einen – allerdings haben Sie üblicherweise noch Zeit nach der Beiordnung, um einen anderen Verteidiger zu benennen. Nutzen Sie diese Zeit, um mit Ihrem Rechtsanwalt zu sprechen und zu überlegen, ob dieser ihr gewünschter Verteidiger ist.

Rechtsanwalt für Untersuchungshaft: Rechtsanwalt Ferner Aachen ist ihr Rechtsanwalt für Untersuchungshaft im Raum Aachen

Ein Rechtsanwalt für Untersuchungshaft steht umgehend zur Verfügung und bietet einen Notruf. Warten Sie nicht sondern informieren Sie sich sofort!

Weiter: Jeder noch so kleine Fehler kann nicht nur, sondern wird wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. So ist zu bedenken, dass jede Äußerung vor dem Haftrichter – auch wenn man später schweigt – verwertet werden kann. Ein unüberlegtes Wort ist also Fatal. Und solange man die Ermittlungsakte nicht kennt, ist grundsätzliches jedes gewählte Wort unüberlegt.

Dabei ist die Untersuchungshaft in ihrer Wirkung für das zu erwartende weitere Verfahren nicht zu unterschätzen: Leider ist statistisch davon auszugehen, dass jemand, der sich einmal in U-Haft befindet, am Ende wohl eher mit einer Haftstrafe (ohne Bewährung) zu rechnen hat, als jemand bei dem die U-Haft bei gleichem Tatvorwurf abgewendet werden konnte.

Haftbefehl & Untersuchungshaft - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Die Situationen vor der Untersuchungshaft

Sie als Betroffener werden regelmäßig in einer von zwei Standard-Situationen „stecken“:

  1. Sie wurden vorläufig von der Polizei festgenommen, befinden sich bei der Polizei und es droht vielleicht eine Untersuchungshaft. Auch hier haben Sie das Recht, auf einen Verteidiger zu bestehen (dazu nur §137 StPO), Ihnen muss auf Nachfrage die Möglichkeit geboten werden, sich telefonisch um einen Rechtsanwalt zu bemühen. Im Weiteren agieren Sie bitte mit Bedacht und denken an die goldene Regel: Mund halten! Auch wenn es gerne bei Vernehmungen gesagt wird, ist es nicht zwingend immer das beste, die vermeintliche Wahrheit zu sagen, wobei solche Aussagen ohnehin von der Vernehmungsmethode geprägt sind und letztlich das zur Unterschrift vorgelegte Protokoll keinesfalls stenographisch gefasst ist. Lassen Sie sich auch auf keinen Fall von Drohungen mit der Untersuchungshaft einschüchtern („Wenn Du jetzt nicht redest, geht es in den Bau…“), darüber entscheidet immer noch der Richter.
  2. Sie befinden sich in Untersuchungshaft und brauchen einen Rechtsanwalt: Sofern Sie im Vorfeld bereits eine Auswahl getroffen und hier eine Vollmacht erteilt haben, ist dies kein Problem – Sie rufen Ihren Rechtsanwalt an und er wird zu Ihnen kommen.
    Schwieriger (und häufiger) ist der Fall, dass Sie sich in Untersuchungshaft befinden und noch keinen selbst ausgesuchten Rechtsanwalt beauftragt haben. Dabei ist es im Regelfall so, dass ein naher Verwandter (vor allem: Lebensgefährtin/Ehefrau) sich um einen Verteidiger bemüht. Das Problem: Der Verteidiger wird eine schriftliche Beauftragung benötigen (Vollmacht, dazu nur §36 II UVollzO). Sofern Sie nicht aufgefordert werden, ihm ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen und zuzusenden (was eine Verzögerung mit sich bringen wird), wird er sich daher um ein Mandatsanbahnungsgespräch bemühen, in dessen Rahmen er Sie besucht und alles weitere Veranlassen wird. Auch hier gilt: Mund halten, nicht los plappern und zu hören, was der Verteidiger sagt. Antworten Sie auf die Fragen, die er Ihnen stellt – aber reden Sie dann, wenn er fragt und antworten Sie auf das, was er fragt. Was hier selbstverständlich wirkt, ist – gerade unter der Anspannung der Situation – häufig eine große Herausforderung.

U-Haft schafft Rechtskraft

Eine schlimme Erkenntnis ist, dass Untersuchungshaft regelmässig zu einer späteren Freiheitsstrafe führt. Aus dem grund muss genau geprüft werden und hart gekämpft werden um die Frage, ob Untersuchungshaft wirklich angezeigt ist. Es gibt wenig verlässliche Zahlen hierzu, im Jahr 2015 etwa wurde in 88,5% der Verfahren gegen U-Häftlinge in NRW mit einer Freiheitsstrafe beendet:

Haftbefehl & Untersuchungshaft - Rechtsanwalt Ferner
Quelle: Auswertung Strafverfolgungsstatistik 2014/2015 des Landes NRW

Die Vorführung vor den Haftrichter vor der Untersuchungshaft

Nach der Festnahme sind Sie bis Mitternacht des darauf folgenden Tages dem zuständigen Haftrichter vorzuführen. Dieser entscheidet, ob u.a. ein dringender Tatverdacht auf Grund der bisherigen Ermittlungen gegeben ist. Sie haben die Möglichkeit, sich zu äußern und entlastende Momente vorzubringen – erfahrungsgemäß neigen hier bereits viele zum „plappern“. Daher: Vorsicht!

Rechtsmittel nach angeordneter Untersuchungshaft

Gibt es Rechtsmittel bei einer Untersuchungshaft? Ja, es gibt bei laufender Untersuchungshaft die Haftprüfung und die Haftbeschwerde. Aber bitte, auch wenn Sie verzweifelt sind: Es ist nicht ihr Job, den eines Strafverteidigers zu machen. Und bevor Sie nun ins Blaue hinein eine Haftprüfung verlangen und die im Einzelfall vielleicht besser angezeigte Haftbeschwerde verbauen (dazu §117 II StPO), sollten Sie Ihren Strafverteidiger den Job machen lassen, für den er da ist. Auch wenn man in der Untersuchungshaft von Mitinhaftierten verrückt gemacht wird – Verzweiflung und Panik sind jetzt keine guten Ratgeber.

Angehöriger verhaftet – was tun?

Ein Schock: Man erlebt mit wie ein Angehöriger (speziell der Ehemann) vor den eigenen Augen verhaftet wurde. Oder bekommt einen Anruf vom Angehörigen, der einen darüber informiert. Im Regelfall werden Sie dann schnell gebeten, sich „um die Sache zu kümmern“ – und stehen dann alleine mit der Situation da. Mehr zur Situation wenn Ehemann oder Angehöriger verhaftet wurden.

Ablauf nach der Festnahme eines Angehörigen

Üblicherweise verläuft es so, dass nach der Festnahme der angehörige im Gewahrsam der Polizei verbleibt, hier wird zumindest versucht ob eine Vernehmung möglich ist.

Bis Mitternacht des Folgetages darf der Angehörige im Gewahrsam gehalten werden, in dieser Zeitspanne wird dann entweder die Vorführung vor den Haftrichter oder eine Entlassung erfolgen. Sie selber werden normalerweise weder wissen wo genau sich Ihr Angehöriger befindet noch was gerade geschieht.

Wir kennen die Ansprechpartner vor Ort in Aachen und können als erstes klären, ob und wann eine Vorführung vor den Haftrichter stattfindet. Wir werden dann dafür Sorge tragen, dass einer unserer Rechtsanwälte bei der Haftvorführung zugegen ist und dafür kämpfen, dass keine Inhaftierung stattfindet.


Was können Sie tun wenn ein Angehöriger verhaftet wurde?

Tatsächlich können Sie helfen und etwas tun:

  1. Denken Sie daran: Mund halten – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
  2. Suchen Sie einen Strafverteidiger, der umgehend reagieren kann, es ist Eile geboten.
  3. Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
  4. Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt „zu plappern“ und sich um Kopf und Kragen redet!
  5. Wenn Sie nicht wissen, wo ihr Angehöriger gerade ist, wird der Strafverteidiger in der Lage sein, ihn aufzufinden. Gerade bei einer Festnahme die miterlebt wurde, ist diese Situation normal – beschreiben Sie, wo die Festnahme ggfs. durch wen (Bundespolizei oder Polizei?) stattfand, ihr Strafverteidiger weiss dann was zu tun ist.
  6. Geben Sie dem Strafverteidiger eine Vollmacht und halten Sie ihn nicht auf – er wird sich bemühen, schnell zu handeln. Sagen Sie ihm, was sie wissen und lassen Sie ihn dann seine Arbeit machen. Nennen Sie ihm eine Kontaktadresse und Telefonnummer.
  7. So schwer es auch ist: Lassen Sie den Verteidiger seine Arbeit machen und warten Sie bis er sich bei Ihnen meldet.

Wie kann ein Strafverteidiger bei Untersuchungshaft helfen?

In der Untersuchungshaft gilt nur eines: Betreuung, Betreuung, Betreuung. Regelmässige Besprechungen und Beratungen in der JVA müssen auf den Plan. Realistische Einschätzungen gehören genauso dazu: Eine von Show-Effekten getragene Haftbeschwerde kann mehr kaputt machen als sie nützt, auch wenn dies mitunter Mandanten schwer zu vermitteln ist.

Auf der anderen Seite muss klar sein, dass Geiz hier nicht gerade Geil ist – ein Pflichtverteidiger erhält etwa für Besprechungstermine keine Bezahlung (nur minimalste Aufwandsentschädigung). Eine Rundum-Betreuung in der Haft sollte insoweit auch ehrlich thematisiert sein vor dem Hintergrund der durch die Staatskasse nicht vorhandenen Bezahlung für echte Dienstleistung.

Fazit zur Untersuchungshaft

Für Sie ergeben sich drei goldene Regen:

  1. Halten Sie den Mund.
  2. Suchen Sie sich sofort einen Strafverteidiger.
  3. Gleich was Sie für einen Rededrang und für tolle Ideen haben: Vertrauen Sie Ihrem Strafverteidiger. Tun Sie, was er Ihnen sagt, unterlassen Sie, was er Ihnen vorgibt und reden Sie dann, wenn Sie gefragt werden.