Unfallvideo im Internet zugänglich gemacht – Schmerzensgeld: Das AG Kerpen (102 C 108/10) hat sich mit dem Persönlichkeitsrecht befasst. Und was man da so lesen kann, macht das Urteil durchaus zu einer Art Unikat. Dabei geht es im Kern um eine interessante Frage: Wie geht man mit so genannten „Unfallvideos“ um Der Sachverhalt in Kürze:…WeiterlesenPersönlichkeitsrechtsverletzung: Schmerzensgeld wegen Unfallvideo im Internet
Schlagwort: Videoüberwachung
Rechtsanwalt für Videoüberwachung: Bei der Videoüberwachung sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten, insbesondere das Datenschutzrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Straf- und Zivilrecht. Die Überwachung von öffentlichen Plätzen oder Arbeitsplätzen muss in der Regel von den zuständigen Datenschutzbehörden genehmigt werden. Zudem muss die Überwachung einen bestimmten Zweck verfolgen, der in einem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen stehen muss. Außerdem muss die Überwachung zur Information der Betroffenen deutlich gekennzeichnet sein.
Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Betroffene können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Weiterhin können Verstöße gegen das Datenschutzrecht hohe Bußgelder nach sich ziehen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld fachkundig beraten zu lassen, um mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden.
Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für IT-Recht, ist für Unternehmen bei Streit um Videoüberwachung tätig. Ihnen werden hier Beiträge rund um das Thema Videoüberwachung von Rechtsanwalt Ferner geboten.
Die heimliche Video-Überwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt zwar einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Dieser Eingriff muss jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen.WeiterlesenVerdachtskündigung: Verdeckte Video-Überwachung darf verwendet werden