Die Videoüberwachung im Aufzug eines Mietshauses bewirkt ohne Einwilligung des Mieters eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung.
Mit dieser Begründung untersagte das Kammergericht (KG) einem Vermieter die Videoüberwachung des Aufzugs in seinem Mietshaus. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass dabei auch unerheblich sei, ob nach den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten gehandelt werde.
Dies schließe einen Missbrauch der erfassten Daten nicht aus. Auch eine einmalige Schmiererei im Zusammenhang mit Bauarbeiten im Haus wiege bei einer Abwägung nicht höher als das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mieter. Dies gelte insbesondere, da die Überwachung hier besonders eingriffsstark sei. Der Betroffene stehe der Videokamera unmittelbar Auge in Auge gegenüber (KG, 8 U 83/08).
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).
[…] Vollständigkeit halber der Hinweis auf eine Entscheidung des KG Berlin vom März 2008, zu der ich auf der Kanzleiseite soeben Infos eingestellt habe. Zusammengefasst sagt das KG Berlin (8 U 83/08), dass eine Kamera im Aufzug eines Mietshauses […]
Kommentare
Ein Kommentar zu „Videoüberwachung: Kamera im Aufzug verletzt Persönlichkeitsrecht“
[…] Vollständigkeit halber der Hinweis auf eine Entscheidung des KG Berlin vom März 2008, zu der ich auf der Kanzleiseite soeben Infos eingestellt habe. Zusammengefasst sagt das KG Berlin (8 U 83/08), dass eine Kamera im Aufzug eines Mietshauses […]