Die Videoüberwachung im Aufzug eines Mietshauses bewirkt ohne Einwilligung des Mieters eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung.
Mit dieser Begründung untersagte das Kammergericht (KG) einem Vermieter die Videoüberwachung des Aufzugs in seinem Mietshaus. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass dabei auch unerheblich sei, ob nach den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten gehandelt werde.
Dies schließe einen Missbrauch der erfassten Daten nicht aus. Auch eine einmalige Schmiererei im Zusammenhang mit Bauarbeiten im Haus wiege bei einer Abwägung nicht höher als das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mieter. Dies gelte insbesondere, da die Überwachung hier besonders eingriffsstark sei. Der Betroffene stehe der Videokamera unmittelbar Auge in Auge gegenüber (KG, 8 U 83/08).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.
[…] Vollständigkeit halber der Hinweis auf eine Entscheidung des KG Berlin vom März 2008, zu der ich auf der Kanzleiseite soeben Infos eingestellt habe. Zusammengefasst sagt das KG Berlin (8 U 83/08), dass eine Kamera im Aufzug eines Mietshauses […]
Kommentare
Ein Kommentar zu „Videoüberwachung: Kamera im Aufzug verletzt Persönlichkeitsrecht“
[…] Vollständigkeit halber der Hinweis auf eine Entscheidung des KG Berlin vom März 2008, zu der ich auf der Kanzleiseite soeben Infos eingestellt habe. Zusammengefasst sagt das KG Berlin (8 U 83/08), dass eine Kamera im Aufzug eines Mietshauses […]