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DAV übt vernichtende Kritik an „Button-Lösung“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) übt in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur „Button-Lösung“ vernichtende Kritik, die ich wie folgt zusammenfassen möchte:

  1. Vollkommen ungeeignete Maßnahme
  2. Absolut überflüssige Maßnahme
  3. Trifft am Ende nur die Falschen, nämliche seriöse Anbieter im Internet auf die neue Abmahnwellen zurollen

Auch vom DAV wird damit letztlich die Kritik geäussert, die man bei mir bereits seit Juli 2010 zu diesem (gefährlichen) Unsinn nachlesen kann (zuletzt hier geäußert). Daneben macht es mich zunehmend wütend, dass im Bereich IT-Recht die Politik sich auf ein derartiges Null-Thema konzentriert, bei dem es schlichtweg kein Problem gibt, da man sich problemlos wehren kann (zumal sich bei mir der Eindruck nährt, dass inzwischen auch Menschen angeschrieben werden, die solche Seiten nicht einmal genutzt haben, da hilft auch kein Button).

Ich rechne damit, dass im Jahr 2010 eine annähernd 7stellige Summe an Filesharing-Abmahnungen verschickt wurde, dazu die weiterhin unsichere Lage für Shop-Betreiber. Hier eine faire Lösung zu entwickeln scheint der Politik nicht wichtig, dann lieber das gar nicht brennende Thema „Abo-Fallen“ auch noch unsicher machen.

Anmerkung: Schon vor langem habe ich an mehrere Bundestagsfraktionen in Sachen Filesharing-Abmahnnung gesschrieben. Eine Antwort gab es bis heute nicht. Dabei wurde von mir ein Ansatz vorgeschlagen, wie man Filesharing-Abmahnungen für beide Seiten fair ausgestalten kann, sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Rechteinhaber. Ich fürchte, die Parteien sind sich des Problems weiterhin nicht bewusst – oder die Lobby-Arbeit zu gut.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.