Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan: EU und Japan unterzeichnen Protokoll über grenzüberschreitenden Datenverkehr! Die belgische Ratspräsidentschaft hat im Namen der EU das Protokoll zur Aufnahme von Bestimmungen über den grenzüberschreitenden Datenverkehr in das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan unterzeichnet.
Das Abkommen kann in Kraft treten, sobald es von Japan ratifiziert worden ist und beide Parteien einander über den Abschluss ihrer internen Verfahren unterrichtet haben
- Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben - 13. Juli 2025
- Frei sein: Digitale Souveränität individuell gedacht - 12. Juli 2025
- Rechtsfragen zu QR-Codes - 12. Juli 2025