Der BGH (2 StR 46/15) konnte sich nochmals instruktiv zur „Widerspruchslösung“ – dieses Prozedere als „Lösung“ zu bezeichnen sollte man bereits sehr kritisch sehen – äußern. Dieses vom BGH entwickelte und in der Strafprozessordnung gerade nicht vorgesehene Modell konstatiert, dass für den verteidigten Angeklagten die Pflicht bestehen soll, zur Aufrechterhaltung einer Rügemöglichkeit der Unverwertbarkeit eines…WeiterlesenWiderspruchslösung im Strafprozess
Schlagwort: Revision im Strafrecht
Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner, Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, steht bei einer Revision im Strafrecht zur Verfügung Hier auf unserer Seite finden Sie Ausführungen zur Revision im Strafverfahren. In unserer Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Revision im Strafprozess.
Eine Revision muss eine Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden und unterliegt ganz erheblichen formellen Vorgaben, insbesondere muss sie binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt begründet werden.
Das OLG Köln hält nochmals fest, dass auch bei einer Berufungsbeschränkung auf die Rechtsfolgen durch das Gericht ausreichende Feststellungen getroffen werden müssen.WeiterlesenRevision erfolgreich: Feststellungen im Urteil müssen auch bei Beschränkung der Berufung ausreichend gefasst sein
Mein Mandant hatte – sprichwörtlich – ein Problem: Er fuhr zwar nicht oft, aber doch relativ konstant alle X Monate einmal mit einem PKW obwohl er über keine Fahrerlaubnis verfügte. Mit der Zeit häuft sich hier natürlich das Problem: Irgendwann gibt es eine Strafe (zur Bewährung) und wenn man weiter macht, wird vorgehalten, dass er…WeiterlesenRevision der StA ohne Aussicht auf Erfolg: Berufungsinstanz erkennt auf 3. Bewährung
Der Bundesgerichtshof (2 StR 5/15) hat in einer von uns geführten Revision eine Entscheidung des Landgerichts Aachen aufgehoben, mit der unser Mandant wegen einer Vergewaltigung verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof hat dazu festgestellt, dass die Feststellungen des Gerichts in einem Urteil nicht zu vage sein dürfen und konkret festhalten müssen, warum von einer Vergewaltigung auszugehen ist.…WeiterlesenVergewaltigung: Bundesgerichtshof zu den Feststellungen bei einer Vergewaltigung