Mit der Revision und dem deutschen Strafprozessrecht, in dem die höheren Instanzen Fehler der niedrigeren Instanzen reparieren, kann es manchmal zum Haare raufen sein: Der Bundesgerichtshof (5 StR 296/20) hat hervorgehoben, dass nicht ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführter Durchsuchungsbericht zwar einen Verstoß gegen § 261 StPO darstellt; aber keineswegs zwingend beruht dann darauf auch ein Urteil.
In der benannten Entscheidung macht der BGH deutlich, dass es ihm genügt, wenn er ausschließen kann, dass der konkrete Ort der Sicherstellung Einfluss auf die Überzeugungsbildung der Strafkammer, den Schuld- oder Strafausspruch gehabt hatte:
Für den Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln war der konkrete Lagerort der Drogen innerhalb der Einzimmerwohnung irrelevant. Die – insoweit allein entscheidenden – Fundorte der verschiedenen Waffen und gefährlichen Gegenstände hat das Landgericht ordnungsgemäß festgestellt.
Wieder einmal: So wie man es braucht macht man es sich – mit solcher Rechtsprechung kann immer im Einzelfall doch noch „die Kurve“ bekommen werden, um fehlerhafte Entscheidungen zu retten.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.