Im Zuge der Beratung der Vorratsdatenspeicherung ging unter, dass zeitgleich im Bundestag die erste Beratung des Reformpapiers zur Vergaberechtsreform 2016 stattgefunden hat (Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)). Erwartungsgemäß wurde der Entwurf in die entsprechenden Ausschüße zur weiteren Beratung verwiesen, dem Protokoll der Beratung lässt sich entnehmen, dass die Koalition recht einmütig zu…WeiterlesenReform des Vergaberechts 2016: 1. Beratung im Bundestag
Schlagwort: GWB
Rechtsanwalt für GWB: Das GWB, das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Wettbewerbsrechts. Es soll einen unverfälschten und funktionsfähigen Wettbewerb auf offenen Märkten gewährleisten.
Wir helfen Unternehmen im Bereich des Kartellrechts & Wettbewerbsstrafrechts, speziell bei einer Kartellbuße sowie im Sanktionsrecht.
Dies geschieht durch die Verhinderung und Sanktionierung von Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können. Das GWB erfasst eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen, u.a:
- Kartellbildung: Das GWB verbietet ausdrücklich Kartelle und ähnliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken. Darunter fallen Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und andere Formen der Kollusion.
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung innehaben, unterliegen besonderen Regeln. Sie dürfen ihre Marktstellung nicht dazu missbrauchen, den Wettbewerb zu behindern, zu verfälschen oder zu verhindern.
- Fusionskontrolle: Das GWB regelt auch die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Größere Fusionen und Übernahmen müssen vom Bundeskartellamt genehmigt werden, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht zum Nachteil der Verbraucher eingeschränkt wird.
- Sanktionen und Strafen: Das GWB enthält Vorschriften über Sanktionen und Strafen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Dabei ist zu beachten, dass das GWB im Kontext des europäischen und internationalen Wettbewerbsrechts steht und in Übereinstimmung mit EU-Recht und internationalen Abkommen auszulegen und anzuwenden ist. Es dient der Förderung eines fairen Wettbewerbs, der für eine gesunde Marktwirtschaft unerlässlich ist.
Der Bundesgerichtshof (KVR 55/14) hat sich nochmals deutlich zur Akteneinsicht in Kartellverfahren geäußert und im Leitsatz recht kryptisch festgehalten: Wer ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde geltend macht, kann einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein außerhalb des An- wendungsbereichs von § 29…WeiterlesenKartellrecht: Zum Anspruch auf Akteneinsicht
Beim Bundesgerichtshof (KZR 83/13) ging es u.a. um die Frage, wie mit einer Kündigung umzugehen ist, die auf Grund einer kartellrechtswidrigen Absprache erfolgt ist. Hierbei ging es darum, dass einem Marktteilnehmer die Kündigung ausgesprochen wurde, der sich dann dagegen zur Wehr setze. Die Frage stand bisher im Raum, der BGH hat nun entschieden, dass eine…WeiterlesenKartellrecht: Kartellrechtswidrig ausgesprochene Kündigung ist unwirksam
Das Vergaberecht steht im Jahr 2016 vor seiner grössten Reform seit einem Jahrzehnt – dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand.WeiterlesenVergaberecht: Reform des Vergaberechts 2016
Wenn man allgemein vom Vergaberecht spricht, meint man damit alle Regeln und Vorschriften, soweit sie das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf Leistungen vorgeben. Jede Beschaffung durch Behörden muss im Rahmen dieses vorgegebenen Regelwerks erfolgen, wobei je nach Auftragsumfang („Schwellenwert“) unterschiedliche Regeln eine Rolle spielen. Sollte sich der Auftragsumfang oberhalb von EU-Schwellenwerten abspielen stehen…WeiterlesenVergaberecht: Rechtsgrundlagen des Vergaberecht
Das Landgericht München I (37 O 11673/14 und 37 O 11843/14) hat zwei Klagen deutscher Medienunternehmen (Klägerinnen) gegen die Anbieter eines Werbeblockers (Beklagten) abgewiesen. Streitgegenständlich war ein Software-Programm, das der Nutzer im Internet kostenlos herunterladen kann. Es blockiert die Anzeige von Werbung im Internet. Internetseitenbetreiber können sich allerdings gegenüber den Beklagten vertraglich zur Einhaltung bestimmter…WeiterlesenIT-Recht: Kein Verbot von Werbeblocker-Software
Bereits am 01.04.2015 hatte die Bundesregierung einen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ vorgelegt. Hier findet sich in der Einleitung u.a. dies zu den Änderungen: Obgleich die Rechtsanwendung im Bereich des Lauterkeitsrechts in Deutschland den Vorgaben der Richtlinie 2005/29/EG entspricht, besteht bei einzelnen Punk- ten noch Klarstellungsbedarf (…) Mit dem…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Zur UWG Reform 2015
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (16 Sa 459/14) hat sich mit der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens beschäftigt. Dabei stellte das Gericht fest, dass eine nach § 81 GWB gegen eine GmbH verhängte Geldbuße („Kartellrechtsbuße“) nicht von der GmbH entsprechend § 43 Abs. 2 GmbHG vom Geschäftsführer erstattet verlangen kann.WeiterlesenKeine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens
Das Bundeskartellamt (VK 2 – 77/14) hat den klassischen Fall einer intransparenten Ausschreibung beschrieben. Im Kern wurde einmal erklärt, dass man sich genau an die Vorgaben zu halten habe, während an anderer Stelle erklärt wurde, dass Materialabweichungen im Angebot auszuweisen sind.WeiterlesenVergaberecht: Intransparenz des Vergabeverfahrens
Das OLG München (Verg 10/14) stellt zu Recht fest: Selbst wenn man mit der Beschwerdeführerin die von ihr vorgetragene Berechnung zugrundelegt, bleibt die Beschwerdegegnerin nur 9 % hinter dem Durchschnittsstundenverrechnungssatz der übrigen Bieter zurück. Dies ist keine eklatante Abweichung und die Bezugnahme auf den Durchschnitt impliziert ja, dass es andere Bieter gegeben hat, welche ebenfalls…WeiterlesenVergaberecht: Zum Ausschluss eines Gebots wegen Unauskömmlichkeit
Mit Beschluss vom 09. Januar 2015 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt, dass die zwischen der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH („HRS“) und ihren Vertragshotels vereinbarten „Bestpreisklauseln“ kartellrechtswidrig sind. Der Senat hat deshalb die Beschwerde der HRS gegen einen Beschluss des…WeiterlesenHotelbuchungsportal: „Bestpreisklauseln“ kartellrechtswidrig und damit unzulässig
In der Vergangenheit mehren sich Entscheidungen zum Thema „Vertriebsbeschränkungen“. Hierbei geht es um vertragliche Verpflichtungen, die es Verkäufern untersagen, Waren über bestimmte Vertriebskanäle anzubieten. Besonders beliebt sind dabei Klauseln, die einen Verkauf auf Internetmarktplätzen oder Online-Auktionsplattformen untersagen wollen.WeiterlesenPlattformverbote & GWB: Vertriebsbeschränkungen durch selektive Vertriebssysteme nicht ohne weiteres möglich
Die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Kartellgeldbußen, die durch einen Bescheid der Kartellbehörde festgesetzt worden sind, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die entsprechende Regelung aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Diese verstößt weder gegen den Gleichheitssatz…WeiterlesenVerzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
BGHZ 55, 176 – Jungbullenfall
Der Jungbullenfall, bei dem es um die Verarbeitung gestohlener Sachen geht, bietet einen relativ abstrusen Sachverhalt mit interessanter Fragestellung: Wenn jemand (gutgläubig) einen gestohlenen Bullen zu Wurst verarbeitet und der Bestohlene sich meldet: Wie ist dann wer zu entschädigen? Sowohl gutgläubiger Verarbeiter als auch der Bestohlene haben ja letztlich einen Schaden erlitten – und sich…WeiterlesenBGHZ 55, 176 – Jungbullenfall
Der Sachverhalt ist alltäglich: Jemand parkt rechtswidrig, das Fahrzeug wird im Auftrag der Stadt abgeschleppt und dann wehrt sich der Betroffene gegen die Gebühren. Vor dem VG Köln (20 K 6900/08) hat nun jemand eine etwas andere Argumentation vertreten, warum die Gebühren des Abschleppunternehmers nicht zu tragen sind: Ein Vergütungsanspruch des Abschleppunternehmers sei des Weiteren…WeiterlesenAbschleppmaßnahme und Kosten: Rahmenvertrag wirkt sich nicht aus