Mit Beschluss vom 09. Januar 2015 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt, dass die zwischen der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (“HRS”) und ihren Vertragshotels vereinbarten “Bestpreisklauseln” kartellrechtswidrig sind. Der Senat hat deshalb die Beschwerde der HRS gegen einen Beschluss des…WeiterlesenHotelbuchungsportal: “Bestpreisklauseln” kartellrechtswidrig und damit unzulässig
Schlagwort: GWB
Rechtsanwalt für GWB: Das GWB, das “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen”, ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Wettbewerbsrechts. Es soll einen unverfälschten und funktionsfähigen Wettbewerb auf offenen Märkten gewährleisten.
Wir helfen Unternehmen im Bereich des Kartellrechts & Wettbewerbsstrafrechts, speziell bei einer Kartellbuße sowie im Sanktionsrecht.
Dies geschieht durch die Verhinderung und Sanktionierung von Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können. Das GWB erfasst eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen, u.a:
- Kartellbildung: Das GWB verbietet ausdrücklich Kartelle und ähnliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken. Darunter fallen Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und andere Formen der Kollusion.
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung innehaben, unterliegen besonderen Regeln. Sie dürfen ihre Marktstellung nicht dazu missbrauchen, den Wettbewerb zu behindern, zu verfälschen oder zu verhindern.
- Fusionskontrolle: Das GWB regelt auch die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Größere Fusionen und Übernahmen müssen vom Bundeskartellamt genehmigt werden, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht zum Nachteil der Verbraucher eingeschränkt wird.
- Sanktionen und Strafen: Das GWB enthält Vorschriften über Sanktionen und Strafen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Dabei ist zu beachten, dass das GWB im Kontext des europäischen und internationalen Wettbewerbsrechts steht und in Übereinstimmung mit EU-Recht und internationalen Abkommen auszulegen und anzuwenden ist. Es dient der Förderung eines fairen Wettbewerbs, der für eine gesunde Marktwirtschaft unerlässlich ist.
In der Vergangenheit mehren sich Entscheidungen zum Thema “Vertriebsbeschränkungen”. Hierbei geht es um vertragliche Verpflichtungen, die es Verkäufern untersagen, Waren über bestimmte Vertriebskanäle anzubieten. Besonders beliebt sind dabei Klauseln, die einen Verkauf auf Internetmarktplätzen oder Online-Auktionsplattformen untersagen wollen.WeiterlesenPlattformverbote & GWB: Vertriebsbeschränkungen durch selektive Vertriebssysteme nicht ohne weiteres möglich
Die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Kartellgeldbußen, die durch einen Bescheid der Kartellbehörde festgesetzt worden sind, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die entsprechende Regelung aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Diese verstößt weder gegen den Gleichheitssatz…WeiterlesenVerzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
BGHZ 55, 176 – Jungbullenfall
Der Jungbullenfall, bei dem es um die Verarbeitung gestohlener Sachen geht, bietet einen relativ abstrusen Sachverhalt mit interessanter Fragestellung: Wenn jemand (gutgläubig) einen gestohlenen Bullen zu Wurst verarbeitet und der Bestohlene sich meldet: Wie ist dann wer zu entschädigen? Sowohl gutgläubiger Verarbeiter als auch der Bestohlene haben ja letztlich einen Schaden erlitten – und sich…WeiterlesenBGHZ 55, 176 – Jungbullenfall
Der Sachverhalt ist alltäglich: Jemand parkt rechtswidrig, das Fahrzeug wird im Auftrag der Stadt abgeschleppt und dann wehrt sich der Betroffene gegen die Gebühren. Vor dem VG Köln (20 K 6900/08) hat nun jemand eine etwas andere Argumentation vertreten, warum die Gebühren des Abschleppunternehmers nicht zu tragen sind: Ein Vergütungsanspruch des Abschleppunternehmers sei des Weiteren…WeiterlesenAbschleppmaßnahme und Kosten: Rahmenvertrag wirkt sich nicht aus
Heranziehung regionaler Teilmärkte zur räumlichen Marktabgrenzung BGH, Beschluss vom 13.7.2004, KVR 2/03WeiterlesenKartellrecht: Regionaler Teilmarkt
Der räumlich relevante Markt im Sinne der Zusammenschlußkontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nach ökonomischen Gesichtspunkten abzugrenzen. Dieser Markt ist daher nicht notwendig auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt (Aufgabe von BGHZ 131, 107 – Backofenmarkt). Hat ein Unternehmen auf dem in dieser Weise abgegrenzten Markt eine beherrschende Stellung, kommt ihm auch in jedem…WeiterlesenGWB: Zum räumlich relevanten Markt