Im Zuge der Beratung der Vorratsdatenspeicherung ging unter, dass zeitgleich im Bundestag die erste Beratung des Reformpapiers zur Vergaberechtsreform 2016 stattgefunden hat (Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)). Erwartungsgemäß wurde der Entwurf in die entsprechenden Ausschüße zur weiteren Beratung verwiesen, dem Protokoll der Beratung lässt sich entnehmen, dass die Koalition recht einmütig zu sein scheint. Aktuell sind keine Anzeichen zu sehen, dass man den angepeilten Termin April 2016 nicht halten kann.
Dazu bei mir: Erste Übersicht über die Reform des Vergaberechts 2016 mit weiteren Materialien (der Artikel wird laufend weiter gepflegt)
- Was ist ein Trinkgeld im steuerrechtlichen Sinn? - 3. Dezember 2023
- Änderung des Steuerbescheids gemäß § 174 Abs. 3 AO - 3. Dezember 2023
- Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis: Auskunftsverlangen (ehemaliger) Arbeitnehmer - 1. Dezember 2023