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Reform des Vergaberechts 2016: 1. Beratung im Bundestag

Im Zuge der Beratung der Vorratsdatenspeicherung ging unter, dass zeitgleich im Bundestag die erste Beratung des Reformpapiers zur Vergaberechtsreform 2016 stattgefunden hat (Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)). Erwartungsgemäß wurde der Entwurf in die entsprechenden Ausschüße zur weiteren Beratung verwiesen, dem Protokoll der Beratung lässt sich entnehmen, dass die Koalition recht einmütig zu sein scheint. Aktuell sind keine Anzeichen zu sehen, dass man den angepeilten Termin April 2016 nicht halten kann.

Dazu bei mir: Erste Übersicht über die Reform des Vergaberechts 2016 mit weiteren Materialien (der Artikel wird laufend weiter gepflegt)

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.