Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: Umweltstrafrecht & Green-IT

Das Umweltstrafrecht betrifft Verstöße gegen straf- und bußgeldrechtliche Vorschriften zum Schutz von Wasser, Boden, Luft und Natur. Als Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht in Aachen verteidigen wir Unternehmen und Verantwortliche bei Ermittlungen, Durchsuchungen und behördlichen Verfahren – etwa wegen Gewässerverunreinigung, Abfall- oder Immissionsdelikten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • CO₂-Kompensation in der Werbung

    CO₂-Kompensation in der Werbung

    Die Werbung mit Klimaneutralität und CO₂-Kompensation ist zu einem zentralen Instrument der Unternehmenskommunikation geworden – doch ihre rechtlichen Grenzen werden zunehmend enger gesteckt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 20 U 38/25) klargestellt, dass pauschale Versprechen zur CO₂-Kompensation bei Flügen irreführend sein können, wenn sie beim Verbraucher den Eindruck vollständiger Klimaneutralität erwecken. Die Sache ist interessant mit Blick auf die Bewertung umweltbezogener Werbeaussagen bei klarer Hervorhebung der Kompensation samt Betonung der hohen Anforderungen an Transparenz.

    Das Thema des Greenwashing fasziniert mich juristisch, weswegen ich dazu publiziere – so konkret zum aktuellen Stand im Umweltwerberecht in jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 6. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert.

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  • Amtsträgerbegriff: BGH zu Bestechung bei öffentlicher Abfallentsorgung

    Amtsträgerbegriff: BGH zu Bestechung bei öffentlicher Abfallentsorgung

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2025 (6 StR 315/24) findet sich eine Vertiefung der Rechtsprechung zur Amtsträgereigenschaft im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführer privatrechtlich organisierter Unternehmen als Amtsträger gelten können, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Der Fall illustriert, wie der BGH die Grenzen zwischen privater Wirtschaftstätigkeit und öffentlicher Verantwortung zieht – eine Abgrenzung, die für die Praxis der Korruptionsbekämpfung von zentraler Bedeutung ist.

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  • Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:

    Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:

    Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Mai 2025 (Aktenzeichen 10 GLa 337/25) wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis auf. Im Zentrum steht der Konflikt zwischen der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Verschwiegenheit und dem Recht eines Mitarbeiters, sich bei Meldungen von Rechtsverstößen anwaltlich beraten zu lassen.

    Das Gericht hatte zu klären, ob eine Arbeitgeberweisung, die den Informationsaustausch mit einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen beschränkt, eine unzulässige Benachteiligung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) darstellt. Es wird hier im Ergebnis deutlich, wie eng die Grenzen zwischen berechtigten Unternehmensinteressen und dem Schutz von Whistleblowern verlaufen – und unter welchen Umständen eine zunächst rechtswidrige Weisung durch nachträgliche Konkretisierungen ihre Wirkung verlieren kann.

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  • Verschärfung des Umweltstrafrechts 2025

    Verschärfung des Umweltstrafrechts 2025

    Am 17. Oktober 2025 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vor. Die Richtlinie, die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, zielt darauf ab, Umweltkriminalität europaweit wirksamer zu bekämpfen und die Durchsetzung des Umweltrechts zu stärken. Der Entwurf sieht tiefgreifende Änderungen im Strafgesetzbuch, im Nebenstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht vor – mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen, Behörden und die juristische Praxis.

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  • Historisches Gutachten des Internationalen Gerichtshofs: Staaten müssen Klimaschutzverträge einhalten

    Historisches Gutachten des Internationalen Gerichtshofs: Staaten müssen Klimaschutzverträge einhalten

    Am 23. Juli 2025 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) ein bahnbrechendes Gutachten veröffentlicht, das die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten im Kampf gegen den Klimawandel klarstellt. Das Gutachten, das auf Anfrage der Generalversammlung der Vereinten Nationen erstellt wurde, betont die rechtliche Bindung von Staaten an Klimaschutzabkommen und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Dies ist ein Meilenstein im internationalen Klimaschutzrecht und könnte weitreichende Auswirkungen auf die globale Klimapolitik haben … wenn man es nicht ignoriert.

    Für weitere Informationen und Details können Sie das vollständige Gutachten des Internationalen Gerichtshofs hier einsehen.

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  • Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    „Recycelt sich selbst“ – eine Formulierung, die dem ökologisch sensibilisierten Verbraucher ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit suggeriert. Doch handelt es sich dabei um eine zulässige werbliche Vereinfachung oder um eine unzulässige Irreführung über Umwelteigenschaften eines Produkts?

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung einer solchen Werbeaussage auseinanderzusetzen und dabei nicht nur die Grenzen zulässiger Umweltwerbung präzisiert, sondern auch grundsätzliche Maßstäbe für die Anwendung der UGP-Richtlinie und der Verordnung (EU) 1169/2011 gezogen.

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  • Rechtsfragen zu QR-Codes

    Rechtsfragen zu QR-Codes

    Was früher ein unscheinbares Quadrat war, ist heute ein omnipräsentes Werkzeug im Alltag: Der QR-Code hat sich – beschleunigt durch die Pandemie – vom Nischenprodukt der Logistik zum digitalen Tor zwischen analoger und virtueller Welt entwickelt. Seine einfache technische Handhabbarkeit kontrastiert dabei mit einer wachsenden Komplexität rechtlicher Implikationen. In aller Kürze soll hier darauf eingegangen werden, Schwerpunkt ist dabei die Frage der Haftung bei Quishing.

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  • OLG Hamm zum Scheitern der Individualklage gegen RWE wegen Klimaschäden

    OLG Hamm zum Scheitern der Individualklage gegen RWE wegen Klimaschäden

    Eigentumsschutz und Klimahaftung: Mit Beschluss vom 28. November 2023 (Az. I-5 U 15/21) hat das Oberlandesgericht Hamm in dem Verfahren „Lliuya gegen RWE“ über eine der prominentesten Klimaklagen in Europa entschieden – und diese Idee einer „Klimawandelschaden-Klage“ auf der Ebene des deutschen Zivilprozessrechts im Allgemeinen (noch) scheitern lassen, dabei aber zugleich den Weg bereitet.

    Der Kläger, ein peruanischer Landwirt, hatte gegen den Energiekonzern Schadensersatz geltend gemacht, weil die von RWE emittierten Treibhausgase zur Gletscherschmelze beigetragen hätten, wodurch sein Eigentum in Huaraz durch einen möglichen Gletscherseeausbruch konkret gefährdet sei. Das Gericht wies die Klage unter Verweis auf die fehlende hinreichende Substantiierung des geltend gemachten Eigentumseingriffs zurück, ließ jedoch zugleich offen, ob eine deliktische Haftung für Beiträge zur globalen Erwärmung dem Grunde nach denkbar ist. Damit bleibt das Verfahren ein bemerkenswerter Prüfstein für die Grenzen der Zivilrechtsdogmatik im Zeitalter des Anthropozäns und wird nicht zu Unrecht auch positiv aufgenommen.

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  • „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur Irreführung durch umweltbezogene Werbung gefällt. Im Zentrum steht die Frage, ob die Werbeaussage „Seit 2021 produziert [die Beklagte] alle Produkte klimaneutral“ ohne nähere Erläuterung zulässig ist. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an die Klarheit und Transparenz von Nachhaltigkeitsaussagen – mit deutlichen Auswirkungen auf die Praxis der „Green Claims“.

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  • Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

    Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

    In unserem benachbarten Kreis Heinsberg hat sich womöglich ein handfester Umweltskandal ereignet, der nicht nur regionale, sondern auch überregionale Aufmerksamkeit auf sich zieht. Was zunächst nach einem lokalen Fehltritt aussah, offenbart sich zunehmend als mögliches Netzwerk organisierter Umweltkriminalität.

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  • BGH zur Werbung mit „klimafreundlich“ im internationalen Kontext

    BGH zur Werbung mit „klimafreundlich“ im internationalen Kontext

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. I ZB 26/24) eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit umweltbezogener Werbeaussagen im grenzüberschreitenden Kontext getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Begriffe wie „klimafreundlich“ und „umweltfreundlich“ ohne konkrete Nachweise verwendet werden dürfen oder ob dies eine unzulässige Irreführung darstellt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass an die Verwendung sogenannter „Green Claims“ strenge Anforderungen zu stellen sind, um Verbraucher vor Täuschung zu schützen – und wie man damit umgeht, wenn die Problematik grenzüberschreitend aufgegriffen wird.

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  • OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 4. Februar 2025 (Az. 2 ORs 350 SRs 613/24) eine wichtige Entscheidung zur strafrechtlichen Beurteilung von Straßenblockaden getroffen. Die Frage, ob sich Klimaaktivisten durch Blockaden des Straßenverkehrs strafbar machen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer und gesellschaftlicher Debatten.

    Im Zentrum der Entscheidung stand der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), insbesondere die Abgrenzung zwischen psychischem und physischem Zwang sowie die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und den Rechten unbeteiligter Dritter. Das OLG Karlsruhe hob eine Freisprechung des Landgerichts Freiburg auf und bejahte eine Strafbarkeit der Blockierer.

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  • Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

    Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

    Die Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen ist ein essenzieller Bestandteil der europäischen Außenpolitik. In einer aktuellen Entscheidung (3 StR 373/21) vom 25. November 2024 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Einfuhrverbot für Teakholz aus Myanmar, das durch die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 erlassen wurde.

    Der Fall wirft eine Reihe von rechtsdogmatischen Fragen auf, insbesondere zur Strafbarkeit nach deutschem Recht, zur Zurechnung von Beihilfehandlungen sowie zur Einziehung von Taterträgen.

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  • PFAS: Die unsichtbare Umweltkrise, gestützt durch massive Lobbyarbeit

    PFAS: Die unsichtbare Umweltkrise, gestützt durch massive Lobbyarbeit

    PFAS-Chemikalien, auch bekannt als „Ewigkeits-Chemikalien“, sind eine der größten Umweltbedrohungen unserer Zeit. Sie finden sich in alltäglichen Produkten wie beschichteten Pfannen, Regenjacken und sogar in Solarzellen. Doch hinter ihrer Nützlichkeit verbirgt sich eine ökologische und gesundheitliche Katastrophe, deren Ausmaß immer deutlicher wird.

    Neue Recherchen legen nahe, dass die Kosten zur Sanierung der durch PFAS verursachten Schäden in Europa Hunderte Milliarden Euro erreichen könnten. Im Folgenden geht es um die Hintergründe der Verschmutzung, die finanziellen Folgen und die von Journalisten aufgedeckte intensive Lobbyarbeit der Chemieindustrie, die das Problem verschärft.

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  • Copernicus-Klimareport 2024

    Copernicus-Klimareport 2024

    Der Copernicus-Klimareport 2024 bietet eine detaillierte Analyse der globalen Klimaentwicklung und hebt die drängendsten Herausforderungen des Klimawandels hervor. Der Bericht dokumentiert beispiellose Veränderungen im globalen Temperaturmuster und liefert wichtige Daten über die sich beschleunigenden Auswirkungen des menschgemachten Klimawandels.

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