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Schlagwort: QR-Code

QR-Codes haben sich als fester Bestandteil digitaler Kommunikation etabliert – vom Restaurantmenü über Werbeplakate bis zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Doch die zunehmende Verbreitung birgt auch juristische Risiken, insbesondere im Bereich des Betrugs und der IT-Sicherheit.

Denn: Ein QR-Code selbst ist zunächst nichts anderes als ein Träger von Informationen – typischerweise ein Link. Genau darin liegt das Problem: Nutzer können vor dem Scannen nicht erkennen, wohin der Code tatsächlich führt. Kriminelle nutzen dies zunehmend aus, etwa durch sogenanntes „Quishing“ (Phishing über QR-Codes), bei dem Opfer auf täuschend echte Fake-Webseiten gelotst werden, um Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen abzugreifen.

Juristisch stellt sich damit die Frage nach der Verantwortlichkeit: Wer einen QR-Code verbreitet, muss sicherstellen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht – das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für öffentliche Einrichtungen. Haftungsrisiken bestehen insbesondere bei fahrlässiger Verbreitung manipulierter Codes oder unzureichender technischer Absicherung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmaß droht und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden? Der Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – und inzwischen auch über Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp sowie über Social-Media-Plattformen – ist längst kein Randphänomen mehr.

    Was mit Plattformen wie „Shiny Flakes“ und klassischen Darknet-Marktplätzen begann, hat sich zu einem digitalen Drogenhandel über anonyme Chat-Gruppen, „Drogentaxis“ und offene Social-Media-Kanäle entwickelt. Dieser zieht regelmäßig umfangreiche Ermittlungsverfahren nach sich. Und während das Darknet weiterhin eine wichtige Bezugsquelle bleibt, verlagern sich Teile des Handels inzwischen in scheinbar niedrigschwellige Kanäle wie Telegram‑Gruppen, Instagram‑Konten oder TikTok‑Profile, über die primär jüngere Konsumenten angesprochen werden.

    Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

    Ich durfte – nicht zuletzt wegen der speziellen Tätigkeit im BTM-Strafrecht in unserer Kanzlei – in den vergangenen Jahren in einigen Fällen dieser Art die Strafverteidigung übernehmen und gebe einen kurzen Überblick. Über die Jahre hinweg gibt es weiterhin Betroffene, die von den Staatsanwaltschaften angeschrieben werden, weil ihre Daten in den Beständen von Anbietern wie Shiny Flakes aufgefunden wurden.

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  • Rechtsfragen zu QR-Codes

    Rechtsfragen zu QR-Codes

    Was früher ein unscheinbares Quadrat war, ist heute ein omnipräsentes Werkzeug im Alltag: Der QR-Code hat sich – beschleunigt durch die Pandemie – vom Nischenprodukt der Logistik zum digitalen Tor zwischen analoger und virtueller Welt entwickelt. Seine einfache technische Handhabbarkeit kontrastiert dabei mit einer wachsenden Komplexität rechtlicher Implikationen. In aller Kürze soll hier darauf eingegangen werden, Schwerpunkt ist dabei die Frage der Haftung bei Quishing.

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  • „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur Irreführung durch umweltbezogene Werbung gefällt. Im Zentrum steht die Frage, ob die Werbeaussage „Seit 2021 produziert [die Beklagte] alle Produkte klimaneutral“ ohne nähere Erläuterung zulässig ist. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an die Klarheit und Transparenz von Nachhaltigkeitsaussagen – mit deutlichen Auswirkungen auf die Praxis der „Green Claims“.

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  • E-Mail-Kommunikation im Geschäftsverkehr: Mailzugang trotz Autoresponder mit Hinweis auf Deaktivierung

    E-Mail-Kommunikation im Geschäftsverkehr: Mailzugang trotz Autoresponder mit Hinweis auf Deaktivierung

    Digitale Kommunikation ist aus dem modernen Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken und sollte wirklich kein Neuland mehr sein: E-Mails haben den Briefverkehr weitgehend ersetzt und gelten als schnelle, effiziente und rechtsverbindliche Kommunikationsform. Doch was passiert, wenn eine E-Mail zwar eingeht, aber automatisch von dem funktionierenden Postfach als „nicht zugestellt“ oder „nicht weitergeleitet“ gemeldet wird?

    Das Amtsgericht Hanau hat sich in seinem Urteil vom 3. März 2025 (Az. 32 C 226/24) mit der Frage befasst, ob eine E-Mail als zugegangen gilt, wenn der Empfänger eine automatisierte Antwort erhält, die darauf hinweist, dass die Adresse nicht mehr genutzt wird. Das Gericht entschied, dass eine solche automatische Rückmeldung den Zugang der E-Mail nicht verhindert. Dies hat erhebliche Implikationen für Unternehmen, die sich auf E-Mail-Kommunikation verlassen – sei es im Vertragswesen, bei Fristwahrungen oder in geschäftlichen Vereinbarungen.

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  • Quishing: Die neue Betrugsmasche mit QR-Codes

    Quishing: Die neue Betrugsmasche mit QR-Codes

    In einer Zeit, in der digitale Sicherheit immer wichtiger wird, haben Betrüger eine neue Masche entwickelt, um an persönliche Daten und Geld zu gelangen: Quishing. Das Wort setzt sich aus „QR-Code“ und „Phishing“ zusammen und beschreibt eine Methode, bei der Cyberkriminelle manipulierte QR-Codes verwenden, um ahnungslose Opfer auf gefälschte Webseiten zu leiten.

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  • EU-Produktsicherheitsverordnung

    EU-Produktsicherheitsverordnung

    Neue Produktsicherheitsverordnung: Die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung 2023/988 stellt einen Meilenstein in der Produktsicherheitsgesetzgebung dar. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher im Binnenmarkt durch strengere Sicherheitsvorschriften und eine bessere Marktüberwachung zu verbessern.

    Im Folgenden wird ein detaillierter Überblick über die Produktsicherheitsverordnung, die neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure und die spezifischen Anforderungen für den Online-Handel geboten.

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  • Asimov und die Wissensgesellschaft

    Asimov und die Wissensgesellschaft

    Unsere Gesellschaft ändert sich in der Art, wie wir mit Wissen umgehen: Die Anfänge einer neuen Zeit zeigten sich mit Google und Wikipedia, die zu ersten Umbrüchen führten, wie etwa dem Aussterben gedruckter Lexika. Damals noch versuchte sich die alte Art zu denken auf ihre hergebrachte Art zu schützen: Man verbot Handys und später Smartphones im Prüfungsumfeld und schon war alles, wie man es kannte. Jedenfalls in Prüfungssituationen.

    Irgendwann war zu bemerken, dass – zumindest subjektiv wahrgenommen – immer mehr Menschen immer weniger Präsenzwissen vorgehalten haben, sogar diskutiert haben, warum es gar nicht klug wäre, den Kopf mit Dingen zu belasten, die man ja jederzeit im Internet suchen kann. Doch die Entwicklung ging immer weiter, zielgerichtet zu dem, was wir heute generative KI nennen (und was sicherlich nur ein Pixel in einem Bild ist, das sich uns erst in einigen Jahren in seiner Dimension erschließen wird) – und die Frage ist, was dies mit unserer Gesellschaft macht. Eine gewisse kritische Haltung darf dabei gezeigt werden. Ein Kommentar mit Anregungen zur Reflexion, dazu gibt es auch ein LinkedIn-Posting von mir.

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  • LG München I zu Informationspflichten bei der Bewerbung eines Produktes als „klimaneutral“

    LG München I zu Informationspflichten bei der Bewerbung eines Produktes als „klimaneutral“

    Das Landgericht München I traf in seinem Urteil vom 08.12.2023 (Az. 37 O 2041/23) eine wichtige Entscheidung zu den Informationspflichten bei der Bewerbung eines Produktes als „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“.

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  • OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute in zwei Verfahren (I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22) entschieden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale jeweils auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“ in Anspruch genommen worden sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu auch die Rechtsprechung des OLG Schleswig sowie des OLG Frankfurt. Die ausführliche Besprechung der Entscheidungen des OLG Düsseldorf finden Sie hier bei uns!

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  • Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)

    Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)

    Ende des Jahres 2022 erzielten das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Batterievorschriften, die den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen Rechnung trägt. Die vereinbarten Regeln werden laut dortiger Mitteilung den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdecken, vom Entwurf bis zum Ende der Lebensdauer, und für alle in der EU verkauften Batterietypen gelten. Dabei geht es um

    • Strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung
    • Sorgfaltspflicht zur Behandlung sozialer und ökologischer Risiken
    • Strengere Ziele für Abfallsammlung, Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung
    • Gerätebatterien werden leichter zu ersetzen sein
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  • Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen ab 2021

    Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einem Schreiben vom 30.6.2021 (BMF-Schreiben vom 30.6.2021, IV C 6 – S 2145/19/10003 :003) nun angepasst.

    Gegenüber dem bisherigen Schreiben aus dem Jahr 1994 wurden insbesondere Aspekte zur Erstellung einer Bewirtungsrechnung mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und zur Digitalisierung der Rechnung und des Eigenbelegs aufgenommen.

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