Dass die schlichte Vorlage von Excel-Ausdrucken kein geeigneter Beweis sein kann hat das Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 723/20, einem Unternehmen ins Stammbuch geschrieben. Hier ging es darum, ob ein gekündigter Mitarbeiter – der sich gegen die Kündigung wehrte – Fake-Kunden angelegt hat, um darüber in die eigene Tasche zu wirtschaften. Das beklagte Unternehmen wollte nun,…WeiterlesenDigitale Beweismittel: Schlichte Vorlage von Excel-Datenblättern
Schlagwort: Arbeitsgericht
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit in Deutschland, die für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es ist ein Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Lohn- und Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, Kündigungen, Versetzungen oder Abmahnungen. Auch Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.
Das Arbeitsgericht ist in erster Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann gegebenenfalls Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die letzte Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Bundesarbeitsgericht.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nicht erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen oder einen Anwalt zu beauftragen, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren.
Das Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 7/21, hat sich zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs unter Nutzung eines Video-Konferenzsystems geäußert und festgehalten, dass ein, im Rahmen einer Videokonferenz gefasster Beschluss, nicht zu dessen Unwirksamkeit führt: Die Zulässigkeit von Videokonferenzen im Rahmen von Betriebsratssitzungen und zur Durchführung von Einigungsstellenverfahren war umstritten, wurde zuletzt aber zunehmend bejaht (etwa Fündling/Sorber, NZA 2017,…WeiterlesenZulässigkeit von Videokonferenzen im Rahmen von Betriebsratssitzungen und zur Durchführung von Einigungsstellenverfahren
Dass dem Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zusteht, hat das Landesarbeitsgericht Hamm, 7 TaBV 79/20, abweichend vom Bundesarbeitsgericht, entschieden: Die Frage des Bestehens eines Initiativrechtes zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ist ein streitiges Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO. Denn von dieser Frage hängt es ab, ob die Beteiligten im…WeiterlesenBetriebsrat hat Initiativrecht bei elektronischer Zeiterfassung
Das Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 71/21, hat zur Zulässigkeit und zu den Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf einen Teilzeitanspruch während der Elternzeit entschieden: Der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit kann durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden kann. Die Besonderheiten des Teilzeitanspruchs, die sich insbesondere aus der Regelung zur…WeiterlesenEinstweilige Verfügung auf Teilzeitanspruch während der Elternzeit
Es kommt erstaunlich oft vor, dass Verkäufer – gegen oder ohne den Willen des Arbeitgebers – „zu günstig“, heißt auffällig niedrigpreisig, verkaufen. Es wird dann regelmäßig darum gestritten, wie dies rechtlich zu bewerten ist. Im Regelfall wird dabei eine Veränderung von Preisen im Warenwirtschaftssystem vorgenommen, spätestens in der Kasse während des Verkaufsvorgangs (weil nur dann…WeiterlesenUntreue wenn Verkäufer zu günstig verkauft
Mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Aufhebungsverträge unwirksam, die bei unfairem Verhandeln des Arbeitgebers zu Stande kommen. Das Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 1124/20, konnte sich nun mit der üblichen Drucksituation nach einer Straftat des Arbeitnehmers beschäftigen und hervorheben, dass ein Arbeitgeber dann nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages verstösst, wennWeiterlesenAufhebungsvertrag: Faires Verhandeln in Drucksituation
Kündigung während Krankheit zulässig
Die Erkrankung des Arbeitnehmers spielt immer wieder eine Rolle bei Kündigungen – so kann etwa die Ankündigung einer Erkrankung ein Kündigungsgrund sein, aber eben die Kündigung während einer Erkrankung auch eine unzulässige Maßregel sein. Doch das heißt nicht, dass eine Kündigung während einer Erkrankung automatisch unzulässig ist.WeiterlesenKündigung während Krankheit zulässig
Das Hessische Landesarbeitsgericht (14 Sa 306/20) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird. Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes Fahrrad und…WeiterlesenLieferdienst: Fahrradkurier hat Anspruch auf Fahrrad und Smartphone vom Arbeitgeber
Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung sichern. So sieht es das Landesarbeitsgericht Köln (5 Ta 71/21).WeiterlesenTeilzeitanspruch kann während der Elternzeit mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden
Ein Servicetechniker hatte einen Mund-Nasen-Schutz nicht getragen, obwohl der Arbeitgeber dies angeordnet hatte. Das Arbeitsgericht Köln (12 Ca 450/21) hat die außerordentliche Kündigung für wirksam befunden, die der Arbeitgeber nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hatte.WeiterlesenFristlose Kündigung wegen verweigertem Mund-Nasen-Schutz
Was das Landesarbeitsgericht Mainz (5 Sa 475/14) ausführt ist weder überraschend noch neu: Eine arbeitsrechtliche Kündigung kann natürlich persönlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen werden. Und hierfür kann man auch schlicht den Zeugenbeweis antreten. Gleichwohl ist die Entscheidung interessant, denn man liest einige grundlegende Ausführungen zum Thema. Hinweis: Wichtig ist, dass der Zeuge weiss…WeiterlesenArbeitsrecht: Beweis des Zugangs der Kündigung durch Zeugenbeweis
Die im Alltag immer weiter um sich greifende Videoüberwachung wird zunehmend für viele Beteiligte zu kompliziert: Weiterhin glauben viele Arbeitgeber, in freier Willkür entscheiden zu dürfen, wen oder was sie filmen. Die sicherlich grosszügigen, aber immer noch vorhandenen Grenzen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei ebenso ignoriert, wie das zu achtende Persönlichkeitsrecht der Betroffenen: Kunden und Arbeitnehmer.…WeiterlesenTeuer: Unerlaubte Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Köln (2 Sa 181/14) hat entschieden: Das Speichern des Bearbeiters und des letzten Änderungsdatums einer Datei verstößt nicht gegen das BDSchG, wenn die Speicherung erforderlich ist, um bei einer online-Datenbank überprüfen zu können, wer wann welche Eingaben gemacht hat. Es ist das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, Fehleingaben, die zu erheblichen Schäden bei den…WeiterlesenArbeitsrecht und Datenschutz: Arbeitgeber darf Zeitstempel von Dateien zur Arbeitszeitkontrolle nutzen
Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 792/11) hat wiedermals klar gestellt, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen eines Arbeitsvertrages, die den Umfang der Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung regeln, nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen. Nach §307 III S.1 BGB unterfallen Bestimmungen in AGB der uneingeschränkten Inhaltskontrolle nur dann,…WeiterlesenArbeitsrecht & AGB-Recht: Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der…WeiterlesenArbeitsrecht: Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit