Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Betrug (§ 263 StGB) erhalten? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten beim Vorwurf des Betrugs – vom einfachen Betrug bis hin zum gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug mit mehrstelligen Millionenumsätzen.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Rechtsanwalt für Betrug: Gesetzessystematik
Es fängt mit dem Tatbestand des Betruges an: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält (…)“, den erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, ohne Mindestfreiheitsstrafe. Wenn man dann einen beachtlichen Vermögensverlust herbeiführt oder gewerbsmäßig handelt, ist es bereits ein schwerer Betrug mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten. Wenn man einen Betrug als Bande begeht droht bereits eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Ergänzt wird der Betrug durch zahlreiche speziellen Tatbestände, etwa der Leistungserschleichung oder dem Computerbetrug. Keine speziellen Tatbestände sondern nur Formen des Betruges sind dagegen Eingehungsbetrug und Erfüllungsbetrug.
Typische Formen des Betrugs
Gleich, ob Ihnen ein Eingehungsbetrug durch einen Online-Kauf, ein Sozialleistungsbetrug, Subventionsbetrug, organisierter Betrug oder ein Computerbetrug vorgeworfen wird – die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist entscheidend für den Ausgang des Verfahrens, wir verteidigen seit Jahrzehnten erfahren bei allen Varianten eines Betrugs und sind insbesondere mit umfangreichen Betrugsverfahren samt Einziehung im mehrstelligen Millionenbereich erfahren:
- § 263 – Betrug
- § 263a – Computerbetrug
- § 264 – Subventionsbetrug
- § 264a – Kapitalanlagebetrug
- § 265 – Versicherungsmissbrauch
- § 265a – Erschleichen von Leistungen
- § 265b – Kreditbetrug
- § 266 – Untreue
- § 266a – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- § 266b – Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
- Sonderfall bei Betrugsvorwürfen: Vermögensarrest
Verteidigung beim Betrug: Taktik und typische Probleme
Die oben genannten Mindestfreiheitsstrafen sind zu berücksichtigen, bei typischen Abläufen. Allerdings bietet sich die Option des „minder schweren Falls“ nach §263 Abs.5 StGB, mit dem bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen zumindest an der Strafzumessung noch gearbeitet werden kann.
Ein Betrug kann auch durch Unterlassen begangen werden, etwa beim Verkauf eines Gebrauchtwagens und verschweigen bekannter Mängel, wobei man allerdings die Rechtsprechung zur begrenzten Untersuchungspflicht bei Gebrauchtwagen kennen muss. Anders herum kann auch ein beim getäuschten vorhandener Zweifel nicht schon genügen, um den Betrugsvorwurf zu beseitigen. Ein häufiger Fehler von Gerichten ist des weiteren, dass ein unmittelbarer Vermögensschaden vorliegen muss, also eine konnexität zwischen Tathandlung und Schaden vorliegen muss – hier bietet sich im Hinblick auf Rechtsmittel beachtliches Potential.
Eine besondere Ausweitung erfährt der Tatbestand dadurch, dass mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits eine konkret-unmittelbare Vermögensgefährdung ausreichend ist um einen Vermögensschaden und damit einen Betrug anzunehmen. Hier muss in der Verteidigung sauber gearbeitet werden um die notwendigen Grenzen herauszuarbeiten und eine zu frühe Verurteilung abzuwehren.
Es gibt auch verschiedene Erscheinungsformen des Betruges, die am Ende aber auf einen „Normalen“ Betrug hinauslaufen und durch ihre Begrifflichkeiten nur in der Tatbegehung unterschieden werden. Das sind vor allem:
- Eingehungsbetrug
- Erfüllungsbetrug
- Sozialleistungsbetrug oder auch kurz „Sozialbetrug“
Pflichtverteidigung bei Betrug?
Der Betrug ist ein Vergehen, so dass eine Pflichtverteidigung nur bei besonderen Umständen in Betracht kommt. Spätestens wenn die Begehung in Form der Bande vorliegt, ist die Mindeststrafe so hoch, dass schnell die Untersuchungshaft droht. Insgesamt geht es um ein Delikt, dass grundsätzlich beim Landgericht angeklagt wird, somit steht in jedem Fall eine Pflichtverteidigung zu (§140 Abs.1 Nr.1 StPO).
Was tun bei einer Anzeige wegen Betrug?
- Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne vorherige anwaltliche Beratung.
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt für Betrug auf.
- Unterschätzen Sie das Verfahren nicht: Auch vermeintlich ‚kleine‘ Betrugsfälle können erhebliche Folgen für Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis und berufliche Zukunft haben.
Fachanwalt für Strafrecht Ferner: Ihr Rechtsanwalt für Betrug im Raum Aachen/Köln/Düsseldorf.
Strafrahmen beim Betrug (§ 263 StGB): Geldstrafe bis Freiheitsstrafe
Der einfache Betrug wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, beim schweren Betrug – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder hohem Vermögensverlust – drohen deutlich höhere Strafen. Über den minder schweren Fall des § 263 Abs. 5 StGB lässt sich trotz grundsätzlich hoher Strafrahmen in geeigneten Konstellationen noch spürbar an der Straferwartung arbeiten.
Problemfall Vermögensarrest
Wenn ein Betrug vorgeworfen wird ist gleich zu Beginn die größte Gefahr die Einziehung, die Vermögensabschöpfung: Im Ermittlungsverfahren droht hier der Vermögensarrest, der wirtschaftlich ruiniert und die Verteidigung massiv erschwert. Wir wissen das und kennen uns mit dieser Situation aus. Für laienhaftes Herumgestümper ist dabei kein Raum, insbesondere nicht für Selbstversuche mit Chatbots – lassen Sie sich von Anfang an richtig beraten und vertreten, Sie werden es brauchen.
Strafverteidigung beim Betrugs-Vorwurf
Ich habe zahlreiche Fälle des Betruges vor dem Amtsgericht und Landgericht verteidigt, nicht selten ist es dabei so, dass es sich um Situationen handelt, die sich letztlich ungeplant entwickelt haben und dann mitunter ausgeufert sind.
Es lässt sich, selbst bei klarer Beweislage, noch viel durch einen Rechtsanwalt für Betrug erarbeiten – durch geschickte und durchdachte Verteidigung kann man etwa zielgerichtet auf den minder schweren Fall hinarbeiten und somit das Strafmaß entsprechend reduzieren. Nicht zu verkennen ist aber auch, wie wichtig gerade beim Betrug bereits eine zielgerichtete Vorarbeit noch vor der Anklageerhebung ist. Auch die persönliche Situation des Betroffenen, dem ein Betrug vorgeworfen wird, ist zu berücksichtigen und darf in der Hauptverhandlung nicht untergehen – schädlich dagegen ist ein Bagatellisieren.
Wenn Ihnen im Raum Aachen, Düren oder Köln ein Betrug vorgeworfen wird, stehe ich Ihnen als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht kurzfristig zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie sich zur Sache äußern – gerade im Betrugsstrafrecht entscheidet die frühe Verteidigungsstrategie häufig über Anklage oder Einstellung.
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