Das OLG Celle (13 W 79/13) hat sich zur Impressumspflicht in Werbeanzeigen geäußert, hier bei Werbeanzeigen in Zeitungen. Dabei hat es festgestellt, dass die Identität einem Verbraucher auch nicht bereits dadurch in hinreichender Weise zugänglich gemacht wird, indem in der Werbeanzeige eine Internet-Adresse und eine Telefonnummer genannt werden.WeiterlesenImpressumspflicht in Werbeanzeige: Angabe von Telefonnummer und Internetadresse genügt in Zeitungsanzeige nicht
Schlagwort: Impressum
Ein Impressum ist eine gesetzliche Pflichtangabe auf Webseiten und anderen digitalen Angeboten in Deutschland. Es informiert die Nutzer über den Anbieter der Website und ermöglicht eine einfache Kontaktaufnahme bei Fragen oder Beschwerden.
Das Impressum wirft in Deutschland besonders viele rechtliche Fragen auf. Zum einen ist es wichtig, dass das Impressum vollständig und korrekt ist, da sonst Abmahnungen oder Bußgelder drohen. Zum anderen müssen insbesondere Webseitenbetreiber im Bereich des E-Commerce, aber auch Blogger und Influencer eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beachten, beispielsweise im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Telemediengesetz (TMG) oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Viele dieser Fragen kann ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt beantworten. Er hat sich auf das komplexe und schnelllebige Gebiet des IT-Rechts spezialisiert und verfügt über das nötige Fachwissen, um Rechtsfragen rund um das Impressum und andere digitale Angebote zu klären. So kann er Website-Betreibern helfen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Impressum ein wichtiger Bestandteil jeder Website ist und sorgfältig erstellt werden sollte. Wer sich unsicher ist, wendet sich am besten an einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt, um rechtliche Fragen zu klären und eine rechtssichere Website zu betreiben.
Beim Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 U 147/11) ging es um ein einzelnes Angebot im Rahmen einer Plattform, wobei es im Angebot keine unmittelbare Bestellmöglichkeit gab. Derjenige, der das Inserat geschaltet hatte, war der Auffassung, er sei kein Diensteanbieter und somit nicht verpflichtet, ein Impressum zu schalten. Das sah das Gericht anders: Diensteanbieter ist gemäß § 2…WeiterlesenImpressumspflicht auch für einzelne Angebotsseiten auf einer Plattform ohne Bestellmöglichkeit
Fake-Shop mit Warenbetrug und Betrug auf eBay: Leider ist es keine Seltenheit – und nicht nur bei ebay vorzufinden: Betrug mit privaten Angeboten im Internet. Da wird auf Online-Auktionsplattformen oder in Kleinanzeigen etwas angeboten, was der gutgläubiger Käufer vorab bezahlt – und dann wird nichts geliefert. Die Frage ist: Was tut man jetzt? Das Problem…WeiterlesenFake-Shop & Betrug auf eBay – Was tun bei Internetbetrug?
Bei Werbung gilt die „versteckte“ Impressumspflicht des §5a III UWG: Werden Waren oder Dienstleistungen […] so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich […] die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt; Anders als der Gesetzestext suggerieren mag, sind…WeiterlesenWerberecht: Zur Gestaltung von Werbeanzeigen – Gesellschaftsform muss benannt sein
Irreführung durch Unterlassen: Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält – dazu gehört auch das Vorenthalten notwendiger Informationen zur Identität eines Anbieters. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (6 U 28/12) hat festgestelllt, dass jede Werbeanzeige quasi ein Impressum beinhalten soll. Hintergrund ist §5a III UWG, der bei dem Angebot…Weiterlesen§5a Abs.3 UWG: Irreführung im Wettbewerbsrecht durch Vorenthalten wesentlicher Information
Das Kammergericht (5 U 32/12) hat zu Recht festgestellt, dass eine Mail-Adresse im Impressum benannt werden muss. Soweit § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG die Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ erwähnt, ist damit zwingend die Angabe der E-Mail-Adresse gemeint. Diese Pflicht wird weder durch die Angabe einer Telefaxnummer noch durch die…WeiterlesenImpressumspflicht: EMail Adresse muss genannt werden
Im Rahmen der Prüfung eines Blogs wurde vom Landgericht Köln (28 O 402/10) geprüft, ob für das Blog eine Impressumspflicht bestand. Mit dem §55 I 1 RStV gibt es ja keine Impressumspflicht für “Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen”. Dabei findet man beim LG Köln einen ebenso bemerkenswerten wie unscheinbaren Ansatz, wenn…WeiterlesenKeine Impressumspflicht bei privaten Seiten
Das OLG Celle (13 U 50/11) sieht bei Impressumsstreitigkeiten grundsätzlich keine besonders schwierigen Angelegenheiten und möchte bei Mehrfachabmahnungen der immer gleichen Impressumsverstöße eine Streitwertminderung vornehmen auf 3.000 Euro im Hauptsacheverfahren und 2.000 Euro im einstweiligen Rechtsschutz: Eine Streitwertminderung kommt immer dann in Betracht, wenn die Sache nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand von den…WeiterlesenOLG Celle: Nur kleiner Streitwert bei Impressumsverstoss
Das Landgericht Aschaffenburg (2 HK O 54/11) hat sich mit der Impressumspflicht auf Facebook beschäftigtund – wenig überraschend – festgestellt: „Auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt“ Dass man zu dieser Feststellung lapidar auf zwei andere…WeiterlesenLG Aschaffenburg zur Impressumspflicht auf Facebook
Das Landgericht Essen (41 O 5/09) mahn Zahnärzte, sich an die Informationspflichten zu halten, speziell mit Blick auf Standesangaben: So wurde der Benutzer der Seite weder über die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung der Mitarbeiter und den Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen worden ist, noch über die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Es ist anerkannt, dass…WeiterlesenImpressumspflicht: Auch für Zahnärzte
In ein Homepage-Impressum gehört eine Email-Adresse, das ist hoffentlich bekannt. Nun wurde aber über einen speziellen Fall gestritten: Jemand hat in seinem Impressum den Text „Ich freue mich auf Emails“ geschrieben und diesen Test als Link mit seiner Email-Adrese verknüpft. Die Mail-Adresse war somit als Link verfügbar, mit blossen Auge auf Anhieb aber nicht zu…WeiterlesenImpressumspflicht: OLG Naumburg zur Email-Adresse im Homepage-Impressum
Nachdem das LG Berlin (103 O 34/10) meinte, die fehlende Angabe von Handelsregisters samt Registernummer sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum sei nur eine Bagatelle, weil: Die im Internetangebot der Beklagten fehlenden Angaben sind nicht geeignet, die Interessen der Verbraucher, nämlich die Fähigkeit, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen. Sinn und Zweck des § 5 TMG ist es,…WeiterlesenImpressum und Abmahnung: Fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum keine Bagatelle
Wer in seinem Impressum die vorhandene Handelsregisternummer nicht angibt, kann sich nicht darauf berufen, dass eine Bagatelle vorlieht, so das OLG Hamm (4 U 213/08 und 4 U 192/07): Hinsichtlich der Handelsregisternummer gemäß § 5 I Nr. 4 TMG kann von einer Unwesentlichkeit zweifelsohne nicht ausgegangen werden. Die Angabe der Handelsregisternummer dient einerseits der Identifizierung…WeiterlesenImpressum: Fehlende Handelsregisternummer ist abmahnfähig
Mitunter harsche Worte findet das OLG Hamm (4 U 11/09) angesichts der Frage, wie das Impressum bei einem eBay-Angebot zu gestalten sei, dazu gehört auch eine vernünftige Schriftgröße: Hier ist aber schon fraglich, ob der sprechenden Link, den man unter dem deutlichen Link zum Widerrufsrecht quasi mit der Lupe suchen muss, deutlich genug erkennbar ist.…WeiterlesenOLG Hamm zum Impressum bei eBay
Bei einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts hat man im Impressum sauber und sorgfältig zu arbeiten. Das OLG Hamm (4 U 11/09) stellt so u.a. fest, dass der Name der GbR nicht nach eigenem Gutdünken angepasst werden darf, sondern dem Handelsnamen entsprechen muss. Denken Sie bitte auch daran, die Gesellschafter namentlich zu benennen!WeiterlesenOLG Hamm zur Impressumspflicht: Bei GbR sorgfältige Angaben im Impressum