Bei einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts hat man im Impressum sauber und sorgfältig zu arbeiten. Das OLG Hamm (4 U 11/09) stellt so u.a. fest, dass der Name der GbR nicht nach eigenem Gutdünken angepasst werden darf, sondern dem Handelsnamen entsprechen muss. Denken Sie bitte auch daran, die Gesellschafter namentlich zu benennen!
Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.
Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.
Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.