Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen: Die Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen ist mit vielen Mythen und Halbwahrheiten versehen, die von Bagatellisierung bis Übertreibung reichen. In diesem Beitrag wird auf einige gewichtige Aspekte eingegangen, die für Betroffene regelmässig überraschend sind.WeiterlesenStrafbarkeit von Drogen: Strafe bei Drogenbesitz & Drogenhandel
Schlagwort: heroin
Heroin ist eine der gefährlichsten und suchterzeugendsten illegalen Drogen mit erheblichen strafrechtlichen Implikationen. Der Konsum und Besitz von Heroin ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Wer zum ersten Mal mit Heroin erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Bei schwereren Delikten wie Handel oder Herstellung von Heroin kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Ist die Menge an Heroin groß genug, kann die Strafe lebenslänglich sein.
Heroin kann auf verschiedene Arten konsumiert werden, unter anderem durch intravenöse Injektion, Inhalation oder Nasenspray. Jede dieser Konsumformen kann strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie illegal ist. Die intravenöse Injektion von Heroin kann auch gesundheitliche Risiken und Komplikationen wie Infektionen und Überdosierungen mit sich bringen.
Im Zusammenhang mit dem Heroinkonsum kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn eine Person eine andere Person zum Heroinkonsum verleitet oder ihr Heroin verkauft. In diesen Fällen kann der Vorwurf der Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung erhoben werden, wenn der Heroinkonsum zu einer körperlichen Schädigung oder zum Tod führt. Insgesamt hat der Missbrauch von Heroin erhebliche strafrechtliche Konsequenzen und kann zu hohen Strafen führen, die von Geldstrafen bis hin zu lebenslanger Haft reichen.
Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Heroin. Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Heroin professionell und seriös. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat zusammen mit EUROPOL eine kaum beachtete und hoch interessante Untersuchung des Darknet-Ökosystems erstellt, die erhebliche Einblicke in die Situation der Marktplätze im Darknet gibt. Insbesondere durch die Schliessung grösserer Darknet-Markplätze (Silk Road, Alphabay, Hansa, Pandora, Silk Road 2.0, Black Market, Blue Sky, Tor Bazaar, Topix, Hydra, Cloud…WeiterlesenDarknet-Ökosystem: Drogenabsätze von Darknet-Marktplätzen
Wer in der EU Opiate als Einstiegsdroge verwendet hat, der wird höchstwahrscheinlich Heroin genommen haben, das hier mit 80% auf Platz 1 liegt:WeiterlesenOpiate als Einstiegsdroge: Heroin auf Platz 1
Mein Mandant war bereits gut in den 50ern seines Lebens und blickt auf eine jahrzehntelange Karriere als Konsument zurück. Er wurde im Zug aufgegriffen mit ca. 25 Gramm Heroin, es ging also um den Besitz einer nicht geringen Menge bei einer Mindeststrafe von einem Jahr. Auf Grund seines Einschlägigen Vorlebens wurde die Sache gleich beim…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Besitz nicht geringer Menge Heroin – 11 Monate auf Bewährung
Zum Thema Führerscheinentzug bei „harten Drogen“ sei hier auch noch auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (10 S 404/14) verwiesen: Der Konsum von sogenannten harten Drogen (d.h. von Betäubungsmitteln mit Ausnahme von Cannabis) führt nach der Regelannahme gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zum Verlust der Kraftfahreignung, ohne dass es darauf ankommt, ob…WeiterlesenEntziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen
Bei Nordbayern.de findet sich ein Artikel zu der Bestrafung einer Lehrerin wegen des Besitzes von 0.01 Gramm Marihuana (oder gar weniger), der in vielerlei Hinsicht zum Nachdenken anregen sollte. Als Sachverhalt ist wohl festzuhalten (mit Presseartikeln sollte man vorsichtig sein…), dass eine Lehrerin auf dem Weg zur Arbeitsstätte von der Polizei kontrolliert wurde, sie hatte…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Strafe wegen 0.01 Gramm Marihuana?
Ich hatte kürzlich einen sehr interessanten Termin beim Amtsgericht Aachen (Schöffengericht): Es ging um einen Mandanten, der mit dauerhaftem Drogenkonsum aufgefallen ist (Kokain und Heroin), dabei war er mit gut Mitte 30 insgesamt über 15 Jahre im Gefängnis gewesen. Jedesmal, so auch jetzt, wenn er kurzzeitig raus kommt, beginnt er wieder mit Konsum und wird…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Vorsicht beim Wirkstoffgutachten – Rückstellung nach §35 BtMG
Vor dem Amtsgericht Aachen (Schöffengericht) ging es um einen scheinbar klaren Fall: Der angeklagte Mandant war vom Zoll in der Nähe der niederländischen Grenze aufgegriffen worden, „von der niederländischen Grenze kommend“ mit 30 Gramm Heroin und 10 Gramm Kokain in der Tasche. Angeklagte war die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, was nach…WeiterlesenBTM-Strafrecht: 9 Monate Freiheitsstrafe bei Besitz von 30 Gramm Heroin und 10 Gramm Kokain
Der Mandant wurde angeklagt wegen Einfuhr, Besitz und Handeltreiben von 41,9 Gramm Heroin (Wirkstoffanteil 9,08 Gramm Heroinhydrochlorid, HHC). Dabei lag – wie so oft im BTM-Strafrecht – die Besonderheit im Einzelschicksal, der Blick auf die Strafe allein wäre insofern verfehlt.WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe bei gut 41 Gramm Heroin
Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle wegen deutlicher Stimmungsschwankungen zwischen depressiv und aggressiv aufgefallen. Eine Blutprobe ergab, dass er vor der Fahrt Haschisch sowie Kokain oder Heroin konsumiert hatte. Der medizinische Sachverständige war deshalb zu dem Ergebnis gelangt, dass der Fahrer nicht in der Lage gewesen sei, seinen Pkw sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte…WeiterlesenFührerscheinentzug: Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich