Ein Apotheker, der bei Sammelabrechnungen gegenüber Krankenkassen gefälschte oder angekaufte Rezepte verwendet, begeht einen Betrug zu Lasten der Krankenkasse (BGH, 2 StR 109/14): Bei den monatlichen Sammelabrechnungen des Angeklagten gegenüber den Krankenkassen lag jeweils eine Täuschungshandlung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB vor. Täuschungshandlung ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des…WeiterlesenStrafrecht: Betrug des Apothekers durch gefälschte Rechnungen gegenüber Krankenkasse
Schlagwort: Arzneimittel
Arzneimittel spielen im deutschen Recht, insbesondere im Strafrecht, eine wichtige Rolle. Die Abgabe, der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln sind in Deutschland streng reglementiert und unterliegen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Strafgesetzbuch (StGB).
Verstöße gegen diese Vorschriften können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich können beispielsweise Verstöße gegen das BtMG mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch die Herstellung und der Vertrieb von gefälschten Arzneimitteln oder Medizinprodukten sind strafbar.
Darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften, die den Vertrieb und die Bewerbung von Arzneimitteln regeln. So müssen Arzneimittel zugelassen und registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist in Deutschland stark reglementiert und unterliegt besonderen Vorschriften.
Auch im Strafrecht spielen Arzneimittel eine wichtige Rolle. So können Vergiftungen oder unerwartete Nebenwirkungen von Arzneimitteln strafrechtliche Konsequenzen für die Betroffenen haben. In diesen Fällen muss geklärt werden, ob ein Fehler bei der Herstellung oder Verschreibung des Arzneimittels vorliegt oder ob vorsätzliches Handeln vorliegt.
Ein Apotheker darf im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes keine Einrichtung zum Einsammeln von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel unterhalten und für diese werben, wenn so bestellte Arzneimittel in der Apotheke abgeholt oder durch einen Boten der Apotheke ausgeliefert werden sollen.WeiterlesenApotheke: Kein Sammeln von Rezepten im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes
Das Verwaltungsgericht Köln (7 K 4739/12) beschäftigte sich mit der Frage der Irreführung durch die Bezeichnung eines Arzneimittels. Im Streit stand dabei die Frage, wann ein Arzneimittels als „Creme“ und wann als „Salbe“ zu bezeichnen ist.WeiterlesenHeilmittelwerberecht und Arzneimittelgesetz: Bezeichnung als Salbe oder Creme
Beim Landgericht Dortmund (25 O 124/14) ging es um die Werbung eines Arztes für die so genannte „Magnetfeldtherapie“ bzw. „Lasertherapie“. Dieser bewarb die bei ihm angebotene „Therapien“ unter anderem mit Aussagen wie heilsamen Wirkung der Magnetfelder Magnetfeldtherapie zur Verbesserung der Sauerstoffversorgung der Zellen bei verschiedenen Erkrankungen des Bewegungsapparates gesteigerte Energie- und Nährstoffversorgung erhöhte Nervenregeneration aktiver…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Zur Werbung eines Arztes mit therapeutischer Wirkung der Magnetfeld- und Lasertherapie
Im Mai 2013 hat der Bundesgerichtshof (3 StR 437/12) dem EuGH (C‑358/13 und C‑181/14) die Frage vorgelegt, ob man Betäubungsmittel die alleine einen Rauschzustand hervorrufen als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes auffassen kann. Am 5.11.2015 hat sich dann auch der BGH zu dieser Frage geäußert. Später konnte der BGH klarstellen, dass nach einer Änderung des…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: „Legal Highs“ unterfallen nicht dem Arzneimittelgesetz
Beim OLG Frankfurt am Main (6 U 24/14) ging es um die Werbung mit Testergebnissen für ein Arzneimittel. Dabei wurde mit einer „Gesamtnote“ geworben, wobei die Note an sich auch vergeben wurde – allerdings fand kein Test hinsichtlich der Wirksamkeit statt. Dies sei irreführend, so das Gericht: Die Angabe „ÖKO-TEST Gesamturteil sehr gut“ suggeriert eine…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Testergebnis
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (20 U 107/13) hat sich mit dem „KISS-Syndrom“ und „KIDD-Syndrom“ auseinandergesetzt. Es ging um einen Physiotherapeuten, der auf seiner Webseite diese Syndrome beschrieben und mit Therapien in diesem Bereich geworben hat. Das OLG war der Auffassung, dass die geschilderten Krankheitsbilder nicht umfassend anerkannt sind. Somit ist die Werbung in diesem Bereich grundsätzlich…WeiterlesenOLG Düsseldorf: Bewerbung von „KISS-Syndrom“ und „KIDD-Syndrom“ unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen zum Werberecht in Apotheken geäußert. Es geht dabei um die inzwischen sehr verbreitete Tendenz in Apotheken, nicht nur kleine „Zugaben“ zum Einkauf zu geben, sondern Bonusprogramme zu bieten oder gar gleich Rabatte einzuräumen. Dabei sagt §7 Abs.1 Nr.1 HWG recht deutlich und erst einmal pauschal: Zuwendungen oder…WeiterlesenWerberecht & Wettbewerbsrecht: Bonusprogramme, Rabatte und Werbegaben in Apotheken-Werbung
Die in der Deutschen Hebammenzeitschrift in Bezug auf zwei homöopathische Arzneimittel veröffentlichte Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ ist irreführend. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 13.12.2012 entschieden und damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund bestätigt, die diese Werbeaussage untersagt. Das beklagte Unternehmen aus Rheda-Wiedenbrück vertreibt Schüßler- Salze u.a.…WeiterlesenUnzulässige Werbeaussage wenn Schüßler-Salze als „sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ bezeichnet werden
§3 Heilmittelwerbegesetz sagt: Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor […] wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben […] Das Oberlandesgericht Hamm (I-4 U 124/12) machte nun deutlich, wie weit dies geht, als es sich mit der Werbung…WeiterlesenHeilmittelwerberecht: Heilwirkung von Behandlungen muss nachweisbar sein
Das OVG Lüneburg (13 LA 190/11) hat sich mit dem Verkauf von Arzneimitteln im Einzelhandel beschäftigt. Es gibt einzelne Arzneimittel, die im Einzelhandel verkauft werden dürfen – Voraussetzung zum Angebot im „Selbstbedienungs-Verfahren“ ist aber mit §52 III AMG, dass eine Person vorhanden ist, die die notwendige „Sachkenntnis“ nach §50 AMG vorweisen kann. Dies sind im…WeiterlesenSachkundige Personen beim Arzneimittelverkauf im Einzelhandel
Das VG Minden (7 K 1647/10) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob kosmetische Behandlungen in einer Apotheke angeboten werden dürfen – und die Frage verneint. Das Verwaltungsgericht kommt zu dem Ergebnis: Bei den von der Klägerin angebotenen Kosmetikbehandlungen handelt es sich weder um eine unselbstständige Nebenleistung bei der Abgabe apothekenüblicher Waren noch um ein…WeiterlesenKeine Kosmetikbehandlung in Apotheken?
In Warnhinweisen über Produktgefahren muß die Art der drohenden Gefahr deutlich herausgestellt werden. Jedenfalls dann, wenn erhebliche Körper- oder Gesundheitsschäden durch eine Fehlanwendung des Produkts entstehen können, muß der Produktverwender aus dem Warnhinweis auch erkennen können, warum das Produkt gefährlich werden kann. Steht in einem Produkthaftungsprozeß fest, daß ein Hersteller objektiv seine Instruktionspflichten bei der…WeiterlesenBGHZ 116, 60 – Dauernuckeln
Zur Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises für eine HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten (im Anschluß an BGHZ 114, 284). Zur Dokumentationspflicht und zur sekundären Darlegungslast des Verwenders von Blutprodukten hinsichtlich der Chargennummer des verabreichten Produkts. Ist eine Aufklärung über die Gefahr einer HIV-Infektion bei Verabreichung von Blutprodukten nicht möglich, ist der Patient jedenfalls nachträglich über diese…WeiterlesenBlutspende: Anscheinsbeweis bei HIV-Infektion
Arztrecht: Zur Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten (Urteil des BGH, VI ZR 289/03) Ein Arzt muss seine Patienten über die mit der Einnahme eines verschriebenen Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken hinweisen. Unterlässt er dies, kann er sich schadenersatzpflichtig machen.WeiterlesenAufklärungspflicht des Arztes zu Nebenwirkungen bei Medikamenten