Teilzeitbeschäftigung: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der kann ausgeschlossen sein
Urteil BAG, 9 AZR 233/04

Arbeitnehmerinnen oder , die Elternzeit in Anspruch genommen haben, sind nicht gehindert, im Laufe der Elternzeit die Verringerung ihrer nach § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 BErzGG zu beantragen. Das ist auch zulässig, wenn zunächst nur die völlige Freistellung von der vertraglichen Arbeit (Elternzeit) in Anspruch genommen und keine Verringerung der Arbeitszeit (Elternteilzeit) beantragt worden war. Ein Anspruch auf Beschäftigung in dieser Zeit kann aber aus betrieblichen Gründen ausgeschlossen sein.

Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Experten für (IT-)Arbeitsrecht und Kündigungsschutz helfen Ihnen weiter!

In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen sowie Kündigungsschutz für Verbraucher. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und profitieren Sie von unserer fundierten rechtlichen Beratung. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und kämpfen für Ihr Recht am Arbeitsplatz. Überlassen Sie die rechtlichen Angelegenheiten Profis wie uns und sichern Sie sich eine erfolgreiche Lösung für Ihre arbeitsrechtlichen Probleme.

So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf die einer Arbeitnehmerin, die als Diätassistentin in Vollzeit in einem Krankenhaus tätig war. Nach der Geburt ihres Kindes hatte sie Elternzeit für die Zeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes genommen. Nach einem halben Jahr beantragte sie die Verringerung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf 15,4 Stunden. Der Arbeitgeber lehnte dies mit der Begründung ab, er habe für die Dauer der Elternzeit einen Diätassistenten als Ersatz befristet bis zum Ende der Elternzeit eingestellt. Weder dieser noch ein anderer bei ihm beschäftigter Diätassistent habe sich auf Nachfrage dazu bereit erklärt, seine Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren.

Die Vorinstanzen haben die Klage auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit abgewiesen. Die Klage blieb auch vor dem BAG erfolglos. Ausnahmsweise könne sich im vorliegenden Fall der Arbeitgeber auf dringende betriebliche Gründe berufen, die dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit entgegenstünden. Habe der Arbeitgeber nämlich für die Dauer der Elternzeit eine Vollzeitvertretung eingestellt, die nicht bereit sei, ihre Arbeitszeit zu verringern, und seien auch andere vergleichbare Mitarbeiter zu keiner Verringerung ihrer Arbeitszeit bereit, müsse der Arbeitgeber die betreffende Arbeitnehmerin nicht über seinen Bedarf hinaus beschäftigen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.