Elternteilzeit nach BEEG: Zweifacher Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitreduzierung

Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 461/11) hat sich mit dem Recht des Arbeitnehmers auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit nach §15 VI BEEG beschäftigt und festgestellt, dass der Arbeitnehmer auch dann einen solchen Anspruch hat, wenn bereits einvernehmlich mit dem Arbeitgeber eine Reduzierung vereinbart wurde! Das bedeutet, dass vereinbarte Reduzierungen mit dem BAG nicht anzurechnen sind und der Arbeitnehmer quasi ein absolutes Recht auf zweifache Reduzierung hat. Entsprechend umsichtig werden Arbeitgeber damit umgehen müssen

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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