Einem Teilzeitbegehren nach § 8 TzBfG kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen: Das kann nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (3 Sa 365/17) der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer eine formale Rechtsposition dazu ausnutzt, einen Freistellungsanspruch während der als Urlaubszeit besonders begehrten Schulsommerferien durchzusetzen, ohne sich mit den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer abstimmen zu müssen.WeiterlesenTeilzeitarbeit: Kein Anspruch auf Teilzeitarbeit bei unzulässiger Rechtsausübung
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Teilzeit
Teilzeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung eine reduzierte Arbeitszeit hat. Die konkrete Arbeitszeit kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein, z.B. als Halbtagsbeschäftigung oder mit einer reduzierten Wochenstundenzahl. Der genaue Umfang der Teilzeitbeschäftigung wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Die Vergütung richtet sich in der Regel nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung von Vollzeitbeschäftigten in vergleichbaren Positionen. Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte, z. B. in Bezug auf Urlaubsanspruch oder Sozialversicherung.
Wer im Unterhaltsverfahren falsche Angaben macht, kann seinen Unterhaltsanspruch verlieren: Das musste sich eine Ehefrau vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sagen lassen. Die Frau hatte nach der Trennung einen Minijob angenommen. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht verlangte sie Trennungsunterhalt von ihrem Mann. Sie verschwieg aber, dass sie eigene, wenn auch geringe, Einkünfte hatte. Auf…WeiterlesenEhegattenunterhalt: Kein Unterhaltsanspruch bei falschen Angaben zum eigenen Einkommen
Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen. Der Arbeitgeber kann die Verringerung ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Allerdings sind an das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe erhebliche Anforderungen zu stellen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 3.7.17, 7 Sa 1341/16) deutlich gemacht.…WeiterlesenElternzeit & Arbeitszeitverringerung: Arbeitgeber muss fundierte Ablehnungsgründe vorweisen
Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor: Das Bundessozialgericht (B 12 R 7/15 R) konnte sich zu den Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit äussern. Gerade im Bereich des IT-Rechts und bei dem hier verbreiteten Einsatz von Freiberuflern ist dies ein stetes Minenfeld. Seinerzeit hatte das Gericht entschieden, dass wenn ein vereinbartes Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt…WeiterlesenWann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit
Keine Sperrzeit nach Altersteilzeit
Der 11. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 25/16 R), dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie – bedingt durch eine Gesetzesänderung – zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann.WeiterlesenKeine Sperrzeit nach Altersteilzeit
Die Hannoversche Allgemeine berichtet von einem „Rundum-Schlag“ gegen ein Netzwerk von Betrügern, die sich so genannter „Warenagenten“ bedient haben. Im Kern läuft es darauf hinaus, dass sich Betrüger gestohlener Zahlungsdaten wie Kreditkartendaten bedienen, um Waren zu bestellen, die an einen Dritten gesendet werden, der die Waren dann weiterleitet. Das Vorgehen sollte an das Verfahren mit…WeiterlesenStrafbarkeit von Warenagenten
Es ist soweit nichts neues, wenn das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 572/16) festhält, dass der Anspruch auf Abgeltung des sog. Ersatzurlaubs sich nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 BUrlG richtet und dass dieser mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Die vorliegende Entscheidung behandelt aber zwei weitere Punkte: Zum einen das Verhältnis von §251…WeiterlesenUrlaubsabgeltung: Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine…WeiterlesenElternzeit: Zum Schriftformerfordernis bei Inanspruchnahme von Elternzeit
Verbrauchern steht mitunter bei verschiedensten Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Wenn der Unternehmer in diesen Fällen nicht ordentlich (oder gar nicht) über das zustehende Widerrufsrecht belehrt, steht mit langer Laufzeit ein Widerrufsrecht zur Verfügung, mit dem sich der Verbraucher später wieder aus dem Vertrag lösen kann. Dies kann mitunter wirtschaftlich sehr viel sinnvoller sein als etwa…WeiterlesenWiderrufsrecht: Bei welchem Verträgen steht ein Widerrufsrecht zu?
Das OVG Hamburg hat mit Beschluß vom 1.12.2009 (3 Bf 191/08.Z) festgestellt: Die Vorschrift in § 34 Abs. 3 Nr. 4 der Satzung der TUHH 2007, nach der Studierende ex-matrikuliert werden können, wenn „ihre Studienzeit mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit ihres Studiengangs beträgt (§ 42 Absatz 4 HmbHG)“, ist gültig. Die Konzeption des Satzungsgebers,…WeiterlesenZu lange studieren? Nicht in Hamburg!
Betreut ein alleinerziehender geschiedener Ehepartner zwei Kinder im Grundschulalter, ist es ihm auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nur zumutbar, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen.WeiterlesenGeschiedenenunterhalt: Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar
Einen minderjährigen Schüler kann in Zeiten, in denen er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung absolviert, grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit treffen. Ihm ist dann eine Teilerwerbstätigkeit zuzumuten, um damit seinen Unterhalt zumindest teilweise zu decken.WeiterlesenKindesunterhalt: Auch ein Minderjähriger kann zu einer Teilerwerbstätigkeit verpflichtet sein
Ein unterhaltspflichtiger Vater kann sich nicht einfach auf seine jetzige Rolle als Hausmann ohne eigenes Einkommen berufen und die Unterhaltsleistungen für seine Kinder aus früherer Ehe einstellen.WeiterlesenHausmann-Tätigkeit und Kindesunterhalt: Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Dauer bei Pflege und Erziehung eines nichtehelich geborenen Kindes: Die Ausgestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Einzelfall einen besonderen Vertrauenstatbestand begründen. In einem solchen Fall kann der Vater eines nichtehelich geborenen Kindes verpflichtet sein, der Mutter auch über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus Unterhalt zu gewähren.WeiterlesenKindesunterhalt: Unterhaltsdauer für nichteheliches Kind
Unterhalt: Mangelfallberechnung
Treffen im Mangelfall minderjährige unverheiratete oder privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) mit einem nach § 1582 BGB bevorrechtigten geschiedenen Ehegatten zusammen, ist der Unterhaltsanspruch eines neuen Ehegatten auch dann nachrangig, wenn der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nicht geltend macht (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705). Erzielt der Unterhaltsberechtigte…WeiterlesenUnterhalt: Mangelfallberechnung