Ein unwirksamer Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers, der unter sinngemä- ßer Heranziehung der Grundsätze zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis für die Dauer der Geschäftsführertätigkeit als wirksam zu behandeln ist, kann für die Zukunft grundsätzlich jederzeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden.WeiterlesenAuflösung eines unwirksamen Geschäftsführervertrags
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Rechtsanwalt für Geschäftsführer: Ein Geschäftsführer ist eine Person, die für die Leitung und Verwaltung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft verantwortlich ist. Dabei trägt er eine große Verantwortung und unterliegt bestimmten gesetzlichen Pflichten.
Strafrechtlich können Geschäftsführer für verschiedene Delikte, die im Kontext ihrer Geschäftsführertätigkeit stehen, belangt werden. So können unter anderem Verstöße gegen Steuergesetze oder Wirtschaftsdelikte wie Betrug oder Untreue zu einer Anklage führen. Auch bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen können Geschäftsführer persönlich belangt werden.
Weiterhin kann ein Geschäftsführer auch für Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens belangt werden, wenn er als Vorgesetzter seine Aufsichtspflicht verletzt und dadurch die Straftat ermöglicht hat.
Um diesen strafrechtlichen Risiken vorzubeugen, sollten Geschäftsführer eine umfassende Compliance-Strategie implementieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen sollten sie zudem schnell und angemessen handeln, um möglichen Schaden vom Unternehmen und von sich selbst abzuwenden. Im Falle einer Anklage können sich Geschäftsführer durch einen erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen, der sie im Strafverfahren unterstützt.
In unserer Kanzlei unterstützen wir Geschäftsführer bei ihren strafrechtlichen Problemen. Wir sind im Wirtschaftsstrafrecht tätig, auch zu Vorstandshaftung und Geschäftsführerhaftung.
Verjährt eine Unterlassungserklärung? Bindung einer Unterlassungserklärung – Mit dem Bundesgerichtshof ist inzwischen klar gestellt, dass eine Unterlassungserklärung nunmehr nicht auf nur 30 Jahre beschränkt ist, sondern vielmehr lebenslang gilt! Die Diskussion ist inzwischen recht alt und bekam erst durch die massenhaften Unterlassungserklärungen im Zuge der Filesharing-Abmahnungen richtig Fahrt: Gilt eine Unterlassungserklärung für 30 Jahre oder…WeiterlesenWann verjährt eine Unterlassungserklärung?
Der Aufsichtsrat einer GmbH kann von seinem Vorsitzenden – wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (BGH, II ZR 75/62,) oder Genossenschaft (BGH, II ZR 239/06) – in seinem Aufgabenkreis nicht bei der Willensbildung vertreten werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann aufgrund einer besonderen Bevollmächtigung einen Aufsichtsratsbeschluss vollziehen und dabei den Aufsichtsrat vertreten, aber nicht vor einem Beschluss des…WeiterlesenVorsitzender des Aufsichtsrats kann nicht eigenmächtig Anstellungsvertrag schliessen
Der unwirksame Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers, der unter sinngemäßer Heranziehung der Grundsätze zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis für die Dauer der Geschäftsführertätigkeit als wirksam zu behandeln ist, kann mit dem Bundesgerichtshof (II ZR 121/16) für die Zukunft grundsätzlich jederzeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden: Hat der Geschäftsführer seine Tätigkeit auf der Grundlage eines unwirksamen Anstellungsvertrages…WeiterlesenUnwirksamer Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers
Das OLG Frankfurt a.M. (6 W 29/19) hat entschieden, dass ein Unternehmen für von ihm nicht veranlasste Handlungen Dritter im Internet, die sich als unlautere Werbung für das Unternehmen darstellen, grundsätzlich nicht verantwortlich ist. Dies soll auch gelten, wenn dem Unternehmen die Werbung bekannt ist – denn eine Verkehrspflicht zur Unterbindung solcher Handlungen kommt nur…WeiterlesenKeine Haftung eines Unternehmers für von ihm nicht veranlasste Handlungen Dritter
Die Betreiberin einer international ausgerichteten Internet-Plattform, auf der kostenfrei literarische Werke veröffentlicht werden, haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn die in deutscher Sprache angebotenen Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten auf der Plattform eingestellten Werke „zu eigen“ gemacht hat. Der Geschäftsführer haftet ebenfalls, wenn er lediglich…WeiterlesenInternationale Internet-Plattform für literarische Werke haftet für Urheberrechtsverletzung von in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken
Wenn wirklich alles schief gelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potential zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden.WeiterlesenGewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Der Anruf bei einer Gewinnspielhotline rechtfertigt keine fristlose Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer private Telefonate gestattet sind, deren Umfang aber nicht klar festgelegt ist. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Fall einer Bürokauffrau in einem Kleinbetrieb.WeiterlesenAußerordentliche Kündigung: Keine fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspielhotline
Verstoß gegen Sofortmeldung: Bußgeld wegen Nichtmeldung von Beschäftigten – Rechtsanwalt Ferner zur Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen die Pflicht zur Sofortmeldung von ArbeitnehmernWeiterlesenVerstoß gegen Sofortmeldung: Bußgeld wegen Nichtmeldung von Beschäftigten
Aktivlegitimation im Wettbewerbsrecht – Das Oberlandesgericht Köln, 6 U 214/18, konnte grundsätzliches zur Klagebefugnis im Wettbewerbsrecht nochmals zusammenfassen und daran erinnern, dass die Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG der jeweiligen Gesellschaft, nicht aber ihrem Geschäftsführer persönlich zusteht: Mitbewerber ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit…WeiterlesenOLG Köln: Klagebefugnis im Wettbewerbsrecht
Schriftform der Kündigung im Arbeitsrecht: Nach §623 BGB sind Kündigungen schriftlich auszusprechen, hier gilt das Schriftformerfordernis. Dieses für Kündigungen nach § 623 BGB bestehende Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist.WeiterlesenKündigung: Schriftform der Kündigung des Arbeitnehmers
Eine Beteiligung an sogenannten geschlossenen Fonds stellt für viele Menschen eine Form der Kapitalanlage dar. Der Zweck dieser Fonds kann dabei in der Errichtung und Verwaltung von Immobilien, dem Be- trieb von Handelsschiffen oder der Verwirklichung anderer kapitalinten- siver Projekte – wie etwa eines Windparks – liegen. Zwischen den Beteiligten an einem solchen Fond kann…WeiterlesenAuf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss genommen werden
Von Gesellschaften aller Rechtsformen werden Schadensersatzansprüche gegen ihre Organe geltend gemacht. Im Genossenschaftsrecht wie auch im Recht der Kapitalgesellschaften muss die Gesellschaft dabei lediglich darlegen, dass Handlungen eines Vorstands zu einem Schaden geführt haben. Dann ist es Sache des Vorstandsmitglieds, sich zu entlasten.WeiterlesenHaftung von Vorständen einer Wohnungsbaugenossenschaft
Der Bundesgerichtshof (II ZR 205/16) konnte sich nochmals zum Umfang des Notgeschäftsführungsrechts bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) äussern. Grundlage des Notgeschäftsführungsrechts ist § 744 Abs. 2 BGB, der den Teilhaber einer Gemeinschaft dazu berechtigt, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilnehmer zu treffen. Hierbei handelt es sich um…WeiterlesenGbR: Umfang des Notgeschäftsführungsrechts bei einer BGB-Gesellschaft
Die Weigerung gegenüber der Polizei seine Personalien anzugeben kostet einen Münchner Hotelier ein Bußgeld von 100 €: Am 06.03.2018 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 44jährigen Münchner Hotelier wegen des Bußgeldtatbestandes einer vorsätzlich falschen oder verweigerten Namensangabe nach § 111 OWiG zu einer Geldbuße von 100 €.WeiterlesenWeigerung gegenüber der Polizei Personalien anzugeben – Bußgeld