Der Bundestag hat am 6.7.23 in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Novelle zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips: (Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums)Weiterlesen11.GWB-Reform: Bundestag beschließt Novelle des Wettbewerbsrechts
Schlagwort: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen: Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder Dienstleistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§298 StGB)