Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst. (BGH, Urteil vom 15.3.2007, Az:…WeiterlesenGebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Volksverhetzung
Strafverteidiger für Volksverhetzung: Eine strafrechtlich relevante Volksverhetzung liegt vor, wenn jemand öffentlich zum Hass gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen aufstachelt, sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch die Menschenwürde dieser Gruppe angreift. Der Täter muss vorsätzlich handeln und es muss eine Gefahr für den öffentlichen Frieden bestehen. Der Tatbestand ist im Strafgesetzbuch (§ 130 StGB) geregelt und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Im Zusammenhang mit Hate Speech ist die Volksverhetzung ein besonders schwerer Fall, da hier gezielt gegen bestimmte Personengruppen gehetzt wird, was zu Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt führen kann. Die Bekämpfung von Hate Speech und Volksverhetzung ist daher auch ein wichtiger Aspekt des Strafrechts und der allgemeinen Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus.
Fachanwalt für Strafrecht Ferner ist ihr Rechtsanwalt für eine Verteidigung beim Vorwurf der Volksverhetzung im Raum aachen. In der heutigen Zeit führen moderne Medien wie soziale Netzwerk in der Impulsivität des Moments schnell zu Äußerungen, die plötzlich ein Nachspiel haben. Ein Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht kann ruhig und fachlich diskutieren, Vorwürfe aus der Welt schaffen oder wenigstes „leise“ den Vorwurf der Volksverhetzung beenden.
Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 2010 jährlich wiederkehrend, darunter auch für den 20. August 2005, eine Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ an. Die geplante Versammlung wurde – gestützt auf § 15 Abs. 1 VersG in Verbindung mit § 130 Abs. 4…WeiterlesenBVerfG: §130 IV StGB („Volksverhetzung“) ist verfassungsgemäß
Was ist Cybercrime: Cybercrime ist heute ein Schlagwort, unter welches das digitale Strafrecht gefasst wird. Ich nutze selber lieber den Begriff des „Daten-Strafrechts“. Eine veraltete Bezeichnung für Cybercrime ist das Computerstrafrecht. Allgemeine Verbindlichkeiten, welchen Begriff man nutzt, welche Delikte man darunter fasst und wie genau man die Deliktsbereiche abgrenzt gibt es dabei bis heute nicht.…WeiterlesenCybercrime
Der Paragraf, mit dem Volksverhetzung unter Strafe gestellt wird (§ 130 StGB), greift auch bei der pauschalen Verunglimpfung von Frauen ein. Zwar ist der Hauptanwendungsbereich der Vorschrift der Schutz von Minderheiten, das Gesetz erfasst aber nach Wortlaut, Sinn und Zweck auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen. Das hat der 1.Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln mit…WeiterlesenVolksverhetzungsparagraf schützt auch vor pauschaler Verunglimpfung von Frauen
Das Bundesjustizministerium möchte den Schriftenbegriff im Strafgesetzbuch modernisieren, was für mich die dogmatisch spannendste Entwicklung im deutschen IT-Strafrecht im Jahr 2019 ist – und ebenso unbeachtet ist, weil es erst einmal nur wenig praktische Auswirkungen hat. Dazu „löst“ man einen der grossen Streitfälle im internationalen IT-Strafrecht.WeiterlesenModernisierung des Schriftenbegriffs (und Reform des internationalen IT-Strafrechts?)
In ihrem „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hatte die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass man die vergangenen Jahre korrigieren möchte, in denen man auf dem rechten Auge zumindest stark kurzsichtig war – nun liegt der erste Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem man im Internet gegen „Hasskriminalität“ vorgehen möchte. Und offenbart, dass…WeiterlesenEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
LG Freiburg, Urteil vom 06.06.2011 – 7 Ns 85 Js 4476/09 AK 129/10 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung in 12 Fällen, wegen Beleidigung in 3 Fällen und wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7…WeiterlesenLG Freiburg, 7 Ns 85 Js 4476/09 AK 129/10 („Volksverhetzung“)
Status: Verkündet und in Kraft getreten Verschärfung Sexualstrafrecht 2015 sowie §201a StGB: Abstimmungsverlauf Der Bundestag stimmte am Freitag, 14. November 2014, mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/2601) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung (18/3202) zu. Ein mit der Koalitionsvorlage wortgleicher Regierungsentwurf (18/2954) wurde zugleich für erledigt erklärt. IT-Sicherheitsgesetz: Links Beratungsverlauf…WeiterlesenÄnderung des §201a StGB und Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht (2015)
Status: Verkündet und in Kraft getreten Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Abstimmungsverlauf Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) wurde im März 2017 bekannt, während der Abstimmung zwischen den Ministerien. Am 01.10.2017 ist es in Kraft getreten. Im Jahr 2020 wurde es hinsichtlich einer Meldepflicht bezüglich bestimmter Straftaten erweitert. Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Links Beratungsverlauf beim Bundestag: Hier zu…WeiterlesenNetzwerkdurchsetzungsgesetz (2017)
In einer sehr relevanten Entscheidung hat sich das Landgericht Berlin (506 KLs 13/13, bestätigt durch das Kammergericht) zur strafrechtlichen Haftung des Host-Providers, also des Anbieters eines Webservers, beschäfitgt. Es ging dabei um Propagandadelikte wie Volksverhetzung, die von Dritten begangen wurden. Dem Provider wurde vorgeworfen, er hätte seinen Server wissentlich darum zur Verfügung gestellt, welche Inhalte…WeiterlesenZur strafrechtlichen Haftung des Host-Providers
Der Bundesrat möchte eine vermeintliche rechtliche Lücke schliessen: Es soll eine Straverfolgung möglich sein, wenn Personen Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Ausland aus in das Internet einstellen. Dabei ist die Rechtsprechung im Bereich der Propagandadelikte durchaus komplex: Während die Volksverhetzung (§130 StGB) mit dem Bundesgerichtshof in Deutschland auch durch ausländische Internetseiten eine Straftat darstellen…WeiterlesenGesetzentwurf zur Verfolgung von Internetpropaganda
Eine sehr komplexe und umstrittene Materie stellt im IT-Strafrecht das internationale Strafrecht dar. Insbesondere bei „Propagandadelikten“ (Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) stellt sich die Frage, wann hier deutsches Strafrecht zur Anwendung kommen soll. Bereits im Jahr 2000 gab es eine erste BGH-Entscheidung, die inzwischen von einer aktuellen BGH-Entscheidung in Frage gestellt wird. Es verbleibt…WeiterlesenInternationales Strafrecht: Zur Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Propagandadelikten
So genannte Hasspostings können auf der einen Seite arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – aber daneben auch strafrechtliche Folgen haben. Dabei wird der Tatbestand der „Volksverhetzung“ – §130 StGB – häufig falsch dargestellt. Die Strafbarkeit steht hier schneller im Raum als viele glauben und wird auch zunehmend verfolgt.WeiterlesenVolksverhetzung durch Hasspostings
Der Straftatbestand der Volksverhetzung sorgt regelmäßig für Diskussionen, da hier der Tatbestand gerne auch einmal zu weit verstanden wird. Der BGH (3 StR 602/14) hat insoweit nochmals klar gestellt, dass Personengruppen klar bezeichnet und abgegrenzt sein müssen damit eine Volksverhetzung angenommen werden kann: § 130 StGB setzt sowohl im Äußerungstatbestand nach Abs. 1 als auch…WeiterlesenVolksverhetzung: Unterscheidbare Personengruppe Notwendig
Der Bundesgerichtshof (3 StR 602/14) hat sich nochmals zum Propagandamittel im Sinne des §86 StGB geäußert und musste erneut klarstellen, dass man hier nicht zu früh ein Propagandamittel annehmen darf. Zu prüfen ist, inwieweit der für Propaganda typische werbende, aufwieglerische Charakter festzustellen ist: Die Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 Abs. 1…WeiterlesenStrafrecht: Propagandamittel im Sinne des §86 StGB