Schlag gegen Kinderpornografie: TorPedoChat und TheAnnex

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg teilt mit, dass es nach langjährigen Ermittlungen nunmehr dazu kam, drei -Plattformen stillzulegen, die sich Kinderpornografischen Inhalten gewidmet haben. Die bisherigen Berichte lesen sich schockierend, insbesondere was die offengelegte Kommunikation auf den Plattformen angeht. Dabei wird geschildert, dass es um tausende aktive Nutzer aus dem In- und Ausland gehen soll, von denen monatlich etwa 120.000 Postings kamen und die in dieser Zeit mehr als 20.000 kinderpornographische Bilder und Videos teilten.

Die betroffenen Plattformen

Hinsichtlich der Plattformen beschreibt die Gesta in ihrer Pressemitteilung die Funktionsabläufe wie folgt:

  • Bei den Darknet-Plattformen handelte es sich zum einen um zwei Chatseiten, auf die sehr unkompliziert und ohne Anmeldung oder Registrierung zugegriffen werden konnte. Auf der Seite „TorPedoChat“ wurde in englischer Sprache kommuniziert. Der „TorpedoChatDE“ richtete sich speziell an deutschsprachige User. In den Chats teilten die User kinderpornographische Inhalte und unterhielten sich über ihre Neigungen. Weiterhin fanden dort auch Rollenspiele bis hin zu Verabredungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern statt.
  • Zum anderen wurde durch die internationale Tätergruppierung die sehr konspirativ geführte Darknet-Plattform „TheAnnex“ betrieben. In diesem Forum waren mehrere Chaträume für verschiedene Vorlieben eingerichtet. Beispielsweise gab es einen speziellen Bereich für Bilder und Videos von Kleinkindern unter fünf Jahren oder ein „No Limits“ genannter Chat, in welchen z.B. Videos von getöteten und anschließend missbrauchten Kindern geteilt wurden. Eine Aufnahme in den inneren Kreis der Plattform erfolgte nur nach Bereitstellen großer Mengen an kinderpornographischen Fotos und Videos sowie anschließender Einladung durch die Administratoren. Auf diese Weise wurden u.a. die aktivsten Nutzer der frei erreichbaren Chatseiten „TorpedoChat“ und „TorpedoChatDE“ rekrutiert, um Teil von „TheAnnex“ zu werden.

Seit Monaten Auswirkungen?

Offenkundig fand zwar nun ein zielgerichteter Zugriff statt, aber über die Zeit vorher schon einiges an Maßnahmen – so wird von vereinzelten Festnahmen im Vorhinein, etwa im November 2022, berichtet.

Mit Blick auf die Berichterstattung und unsere eigenen Erkenntnisse aus hiesigen Verfahren gehen wir davon aus, dass jedenfalls die Zugriffe bei MEGA im Zusammenhang mit den nunmehrigen Ermittlungen stehen dürften. Ob ein Zusammenhang mit Boystown besteht, ist derzeit offen und auch nicht zwingend naheliegend.

Zahlreiche Folgeverfahren

Jedenfalls scheinen bisher gut 30 Personen identifiziert zu sein; mit Blick auf die zeitlichen Abläufe, die sich offenkundig über Jahre hinziehen – und dann das recht zeitnahe Abschalten nur wenige Wochen nach dem Festsetzen von Hauptadmin und Moderator im November 2022 muss man in den Raum stellen, dass wohl effektive Ermittlungshilfe durch ehemals Verantwortliche geleistet wird.

Die bisherigen Zugriffe werden nur die erste Spitze sein, es ist fest damit zu rechnen, dass mit jeder Woche weitere Ermittlungserfolge stattfinden (die nicht kommuniziert werden).

Verbreitung von Kinderpornografie ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr bewehrt!

Gerade in diesem Umfeld reagieren viele nach der „Vogel Strauß“-Methode: Löschen, „Kopf in den Sand“ und Nacht für Nacht immer schlechter bis gar nicht schlafen. Damit wird der größte Vorteil verspielt, den man hat: Zeit, um sich inhaltlich vorzubereiten. Es ist dabei ebenso verbreitet, dass man sich versucht, die Vorwürfe kleinzureden – dass die Ermittler von Zugriffen durch verdeckt agierende Polizisten berichten, sollte einem klarmachen, dass hier mit aller Härte und Zielfahndungen vorgegangen wird. Und wenn man dann einmal in U-Haft sitzt, sind Verteidigungsmöglichkeiten abgeschnitten, die am Ende über die eigene Freiheit entscheiden.

Es ist abzuraten, auf laienhafte Tipps im Internet zu hören: Wenn die Polizei einmal da war, ist vieles abgeschnitten. Wir beraten Familienväter, Akademiker und Menschen im öffentlichen Dienst – wir kennen also die Ängste und Situationen um die eigene Existenz ebenso wie die Tatsache, dass es hier um ein gesamtgesellschaftliches Problem geht. Unser Tipp: Bereiten Sie sich vor, wir unterstützen mit geeigneten Ansprechpartnern und seriösen, diskreten juristischen Schritten lange, bevor die Polizei bei Ihnen auftaucht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.