Schlag ge­gen Dark­net-Kinderpornographie-Platt­for­men

Das BKA teilt mit, dass man die -Plattformen „BoyVids 6.0″, „Forbidden Love“ und „Child Porn Market” abschalten konnte. Gegenstand dieser Plattformen war der Tausch oder auch Kauf von Fotografien und Videos mit Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern.

Die Daten der Plattformen lassen aufhorchen, wobei die erheblichen Zahlen registrierter Nutzer vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass die drei Plattformen international ausgerichtet waren und Zugriffe aus aller Welt erfolgten:

  • So hatte sich laut BKA die Plattform „BoyVids 6.0“ seit dem vergangenen Jahr als Tausch-Seite für Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern, in diesem Fall an Jungen, etabliert. 410.000 registrierte Nutzer konnten dort auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller Gewalt gegenüber männlichen Kindern zugreifen.
  • Die Seite „Forbidden Love“ fungierte im Darknet als Tausch-Plattform für Abbildungen sexualisierter Gewalt an Mädchen. Sie bestand seit Februar 2022 und hatte zum Zeitpunkt ihrer Abschaltung 846.000 registrierte Nutzer, die hier Zugriff auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller Gewalt gegenüber weiblichen Kindern hatten.
  • Auf den Verkauf von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern ausgerichtet war die Seite „Child Porn Market”, die im Tor-Netzwerk unter der Abkürzung „CP Market“ seit etwa Oktober 2022 online war. Hier wurden zuletzt etwa 120 Videodateien sexueller Gewalt gegen männliche und weibliche Kinder angeboten.

Ursprung in Deutschland?

Laut BKA wurden die Plattformen maßgeblich aus Deutschland gesteuert. Der mutmaßliche Haupt-Administrator, ein 21-Jähriger aus Sachsen, soll u. a. bereits auf der 2021 vom Netz genommenen Plattform „Boystown“ aktiv gewesen sein. Dort soll er sich am Austausch kinderpornografischen Materials beteiligt haben. Nach der Schließung von „Boystown“ soll der Beschuldigte dann die Nachfolge-Plattform „BoyVids 6.0″ gegründet haben. 

Ermittlungen gehen weiter

Die drei Plattformen „BoyVids 6.0“, „Forbidden Love“ und „Child Porn Market” sind wohl Anfang Dezember 2022 bereits abgeschaltet worden. Die Ermittlungen gegen weitere bislang unbekannte Betreiber und Nutzer der Plattformen dauern laut BKA an. Letztere Information ist nicht unbedeutend, laut Spiegel haben die Ermittler Zugriff auf den eingeschalteten Rechner des Admins erhalten – sofern also nicht zusätzlich verschlüsselte Datencontainer im Einsatz waren, ist das Risiko hoch, dass die Ermittler Zugriff auf erhebliche Teile der Infrastruktur erhalten haben. Die Mitteilung, man werte derzeit weitere Daten aus, sollte insoweit ernst genommen werden.

(Artikel mit Material aus der BKA-Pressemitteilung verfasst)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht / Technologierecht - ergänzt um Arbeitsrecht.