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Sexueller Missbrauch von Kindern: Leitlinien für Ersthelfer

Da die krasse Zunahme von Online-Material über die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern (CSEM) eine erhebliche Herausforderung für die europäischen Strafverfolgungsbehörden darstellt, geht manchmal unter, welche Herausforderungen hier liegen. EUROPOL weist darauf hin, dass Ermittler, die mit potenziellen Opfer von CSEM interagieren, notwendig ist, dass diese mit den notwendigen Fähigkeiten und Schulungen ausgestattet sind, um schnell im Interesse des Kindes handeln zu können.

Um diese Ersthelfer zu unterstützen, hat EUROPOL einen neuen Schulungsleitfaden veröffentlicht: Die Leitlinien sollen den Ersthelfern das nötige Wissen vermitteln, um mit heiklen Situationen umzugehen, die sich in unmittelbarer Nähe des Opfers abspielen, z. B. in der Wohnung oder in der Schule, und die oft vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen sind.

Die Leitlinien wurden laut EUROPOL so erstellt, dass sie einheitliche Standards enthalten, die diese Beamten bei ihrer täglichen Arbeit anwenden können, und sie mit relevanten Informationen darüber ausstatten, wie sie am besten reagieren können, wenn sie auf ein Kind stoßen, von dem sie glauben, dass es sexuell missbraucht wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.