Greenwashing: Werbung mit Umweltverträglichkeit eines Weins

Ein Urteil des OLG Nürnberg vom 15.11.2023 (Az. 3 U 1722/23) behandelt die Irreführung durch Werbung, die eine besondere Umweltverträglichkeit eines biologisch hergestellten Weins behauptet.

Sachverhalt

Die Beklagte, ein großer Lebensmittel-Discounter, verkaufte Weine unter der „BioBio“, die mit Etiketten versehen waren, auf denen unter anderem „FOOT PRINT REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK“ stand. Die Werbung suggerierte, dass der Wein besonders umweltfreundlich sei, obwohl sich die Umweltfreundlichkeit lediglich auf die Flaschenherstellung bezog.

Rechtliche Analyse

  1. Irreführung durch Werbung: Die Werbeaussage wurde als irreführend angesehen, da sie bei Verbrauchern den Eindruck erweckte, der Wein selbst trage zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks bei. Das Gericht sah dies als wesentliche Fehlinformation an, die zu einer Kaufentscheidung führen könnte, die der Verbraucher sonst nicht getroffen hätte.
  2. : Dieser Fall kann als Beispiel für Greenwashing betrachtet werden – eine Praxis, bei der Unternehmen fälschlicherweise behaupten oder den Eindruck erwecken, ihre Produkte seien umweltfreundlicher oder nachhaltiger als sie tatsächlich sind. Im vorliegenden Fall bezog sich die umweltfreundliche Herstellung nur auf die Flasche, nicht auf den Wein selbst.

Schlussfolgerungen für Betroffene

Die Entscheidung sendet ein klares Signal an Unternehmen, dass Greenwashing und irreführende Umweltwerbung rechtliche Konsequenzen haben können. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass nicht alle Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbehauptungen wahr sind und diese kritisch hinterfragen.

Empfehlungen für den Alltag

  1. Unternehmen sollten ihre Werbeaussagen klar und transparent gestalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Verbraucher sollten sich über Produkte und deren tatsächliche Umweltverträglichkeit informieren, bevor sie Kaufentscheidungen aufgrund von Umweltbehauptungen treffen.
  3. Bei Unsicherheit über die Wahrhaftigkeit von Umweltaussagen können Verbraucher auf unabhängige Zertifizierungen und Labels achten, die eine echte Nachhaltigkeit bestätigen.

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Ehrlichkeit und Transparenz in der Werbung, besonders wenn es um Umweltaspekte geht. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in umweltbezogene Werbeaussagen zu stärken.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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