Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (6 U 46/21) konnte sich anlässlich der auf einem Haushaltsartikel neben einem Warenlogo aufgedruckten Werbeaussage „klimaneutral“ zu der Frage äußern, ob dies darauf schließen lasse, dass das herstellende Unternehmen ausschließlich klimaneutrale Ware produziere. Im Gegensatz zum unscharfen Begriff der „Umweltfreundlichkeit“ enthalte der Begriff der „Klimaneutralität“ eine klare Aussage: Nämlich die Aussage, dass…WeiterlesenOLG SH: Irreführung bei Werbung für Müllbeutel mit der Angabe „klimaneutral“
Schlagwort: Greenwashing
Rechtsanwalt für Greenwashing: Greenwashing ist eine Marketing- und PR-Praxis, bei der ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlicher dargestellt wird, als es tatsächlich ist. Es handelt sich um eine Form irreführender Werbung, die darauf abzielt, ein „grünes“ oder umweltbewusstes Image zu schaffen, um den Verbrauchern das Gefühl zu geben, eine nachhaltige Wahl zu treffen.
Greenwashing birgt erhebliche rechtliche Risiken und könnte in naher Zukunft zu einer sich ausweitenden Haftungsfalle für Unternehmensleiter werden. Unsere Kanzlei berät beim Vorwurf des Greenwashings wettbewerbsrechtlich und strafrechtlich.