Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 2. Mai 2024 (Az. 6 Sa 274/23) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Verwirkung von Rechten bei der Zurückweisung einer Kündigung mangels Originalvollmacht und der versäumten Klagefrist getroffen. Im Mittelpunkt stand dabei die Wirksamkeit zweier Kündigungen und die Anwendbarkeit von § 174 BGB im Zusammenspiel mit § 4 KSchG.WeiterlesenVerwirkung und Zurückweisung der Kündigung mangels Originalvollmacht
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Klagerücknahme
Eine Klagerücknahme ist der Verzicht des Klägers auf seine ursprüngliche Klage. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z.B. aufgrund einer Einigung zwischen den Parteien oder weil der Kläger seine Meinung geändert hat. Klagerücknahmen sind im Zusammenhang mit IT-Prozessen häufig zu beobachten, da es insbesondere bei der Lizenzierung von Software oder der Durchsetzung von Urheberrechten häufig zu außergerichtlichen Einigungen zwischen den Parteien kommt. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann in diesem Zusammenhang wichtige Rechtsfragen klären und den Prozess begleiten.
Im Rahmen eines Zivilprozesses ist zu beachten, dass eine Klagerücknahme Auswirkungen auf die Kostenerstattung haben kann. Auch hier kann der Fachanwalt für IT-Recht helfen und seine Expertise bei der Führung von IT-Prozessen einbringen.
Dem unionsrechtlichen Anspruch aus Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) kann auch der mitgliedstaatliche Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs oder Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 3678/22, klargestellt hat. Es führt dazu aus, dass es dann, wenn ein Rechtsschutzbegehren erkennbar nicht mehr der Wahrnehmung…WeiterlesenRechtsmissbrauch im IT-Prozess durch DSGVO-Auskunft
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (4 Ta 12/16) konnte zur Frage ob Klagerücknahme oder Erledigungserklärung angezeigt sind feststellen, dass es vom Kläger nicht mutwillig ist, den Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beenden zu wollen anstatt die Klage zurückzunehmen. Dies auch wenn durch den Beschluss gem. § 91a Abs. 1 ZPO erstmals Kosten anfallen, die bei einer Klagerücknahme eben…WeiterlesenKlagerücknahme oder Erledigungserklärung: Keine Rücksichtnahme auf Beklagten
Und mal wieder eine Mischung aus prozessualem Detail und kleiner Haftungsfalle: Der BGH (VI ZR 326/14) hält in seinem Leitsatz fest: Ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Fall 2 ZPO kann nur durch Annahme des schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts mit Schriftsatz der Parteien wirksam geschlossen werden. Um die Entscheidung zu verstehen, muss…WeiterlesenProzessrecht: Prozessvergleich nach §278 Abs.6 ZPO kann nur schriftsätzlich zu Stande kommen