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Autor: Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Parken auf „Behindertenparkplatz“ bei vergessenem Behindertenausweis

    Bei vergessenem Ausweis muss Parkberechtigter Abschleppkosten zahlen: Liegt in dem auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestellten Fahrzeug der Parkausweis nicht aus und wird das Fahrzeug deshalb abgeschleppt, muss der Halter die Kosten auch zahlen, wenn er der Parkberechtigte ist.

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  • Verfolgungsfahrt: Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem psychiatrischen Gutachte

    Wer sich nach einer Verfolgungsfahrt weigert, ein ärztliches Gutachten über seine geistig-psychische Kraftfahrereignung beizubringen oder sich diesbezüglich ärztlich untersuchen zu lassen, kann seine Fahrerlaubnis verlieren. (mehr …)

  • Absehen vom Fahrverbot: Kein Fahrverbot bei langer Verfahrensdauer

    Liegt ein Zeitraum von 15 Monaten zwischen der Tat und der Hauptverhandlung und hat der Angeklagte in dieser Zeit ohne weitere Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen, kommt ein Absehen vom Regelfahrverbot in Betracht. (mehr …)

  • Handyverbot am Steuer – bei ausgeschaltetem Motor?

    Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.
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  • Grundrechtsverletzung: „Kennzeichenscreening“ ist verfassungswidrig

    Die automatisierte Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen („Kennzeichenscreening“) ist verfassungswidrig.

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  • Drogenfahrt: Tatsächliche Feststellungen zum Nachweis von Kokainkonsum

    Bei einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 24a Abs. 2 StVG nach Kokainkonsum gehört zu den notwendigen tatrichterlichen Feststellungen auch die Mitteilung der Benzoylecgonin-Konzentration im Blut des Betroffenen. Bei einem Benzoylecgonin-Wert ab 75 ng/ml besteht die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. (mehr …)

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Standardisiertes Messverfahren ist bei falscher Anwendung unverwertbar

    Eine Geschwindigkeitsmessung mittels eines standardisierten Messverfahrens, bei der die Gebrauchsanweisung des Herstellers des Messgeräts nicht beachtet worden ist, ist insgesamt unverwertbar.

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  • BVerfG: Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz

    Das BVerfG (2 BvR 901/09) hat heute die Annahme einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt, in der sich ein Fahrlehrer dagegen gewehrt hat, wegen des Telefonierens mit dem Handy sanktioniert zu werden (wobei der Fahrlehrer während der Fahrt der Fahrschülerin nicht selber gefahren ist). Dazu das BVerfG:

    Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40 Euro wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugs verurteilt. Er hatte während einer Fahrstunde einer Fahrschülerin, die das Fahrzeug lenkte, als Fahrlehrer ein Mobiltelefon benutzt.

    Das Oberlandesgericht verwarf seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Durch die obergerichtliche Rechtsprechung sei bereits geklärt, dass ein Fahrlehrer bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der Prüfung als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gelte und daher den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler unterliege. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

    Vorausgegangen war eine Entscheidung des OLG Bamberg (2 Ss OWi 127/09), die auszugsweise im Beck-Blog zu lesen ist.

  • Kennzeichen: Kein kleineres Nummernschild für Harley-Davidson

    Der Halter eines Motorrads der Marke Harley-Davidson mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 151 km/h hat keinen Anspruch auf die Anbringung eines verkleinerten Kennzeichens an seinem Fahrzeug.

    Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Rechtsstreit eines Motorradfahrers mit der Straßenverkehrsbehörde. Der Motorradfahrer hatte bei der Behörde die Erteilung eines verkleinerten Kennzeichens für sein Motorrad beantragt, da das übliche Kennzeichen zu groß sei. Die nach Ablehnung dieses Antrags erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen. (mehr …)

  • Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger: Verstoß setzt Mindestkonzentration voraus

    Grundsätzlich ist von einer Wirkung genossener alkoholischer Getränke im Sinne des § 24c Abs. 1 StVG (Alkoholverbot für Fahranfänger) noch nicht auszugehen, wenn bloß Alkohol im Blut nachgewiesen wird, sondern erst ab einer gewissen Mindestkonzentration.

    Mit dieser Begründung sprach das Amtsgericht (AG) Herne einen Fahranfänger frei. Von einer „Wirkung alkoholischer Getränke“ im Sinne des Gesetzes sei nicht schon auszugehen, wenn überhaupt Alkohol im Blut nachgewiesen werde. Vielmehr gelte dies erst ab einer gewissen Mindestkonzentration. Diese sei bei dem Fahranfänger nach den Feststellungen aber nicht erreicht gewesen.

    Hinweis: Erforderlich ist die Wirkstoffkonzentration des Alkohols in einer Höhe, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit als möglich erscheinen lässt. Davon wird erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft ausgegangen (AG Herne, 15 OWi 60 Js 584/08 5/08).

  • Inlineskater: Stolpern über Gartenschlauch ist selbstverschuldet

    Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar.

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  • 80% der Geschwindigkeitsmessungen im Strassenverkehr fehlerhaft?

    Die Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft hat eine Analye von 1810 Ordnungswidrigkeiten vorgestellt, in deren Rahmen sich ergeben hat, dass bei gerade einmal 14,98% der untersuchten Fälle keinerlei Beanstandungen am Messvorgang festzustellen waren. Im Umkehrschluss heisst das, dass fast 85% aller Messungen in irgendeiner Form (von gravierend bis marginal) fehlerhaft waren.

    Der Bundesregierung liegt nun eine Anfrage dazu vor, wie sie dies bewerten möchte, den Betroffenen zeigt dies auf jeden Fall eines: Fernab des Bagatellbereichs lohnt sich eine Beratung in jedem Fall.

    Links zum Thema:

  • Wer ist der Halter eines KFZ bei §7 StVG?

    Im Bereich des Deliktsrechts ist immer wieder der §7 StVG, die so genannte Halterhaftung, beliebt. In den Übungen eher als Randerscheinung, während es im Examen dann doch im Fokus stehen kann, jedenfalls hier muss man den §7 StVG schon im Detail beherrschen. Gerne gemachte Fehler finden sich dabei vor allem bei der Frage: Wer ist denn „Halter eines Fahrzeugs“?

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  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

    Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kfz in fahruntüchtigem Zustand führen wird.

    Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Fall eines Manns, der mit 2,09 Promille Fahrrad gefahren war. In zwei medizinisch-psychologischen Gutachten wurde ihm die Fähigkeit abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kfz hinreichend trennen zu können, da er sein Trinkverhalten nicht hinreichend stabil geändert habe. Daraufhin entzog ihm die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis zum Führen von Kfz der Klasse C1E (frühere Klasse 3).

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  • Fahrpersonalgesetz: Überwachung von unzuverlässigen Fahrern

    Gegenüber Fahrern, die trotz eindringlicher Belehrungen die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, muss der Unternehmer rechtzeitig angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung und nötigenfalls Kündigung ergreifen. Nur so kann er seine Verpflichtung erfüllen, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu sorgen.

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