Verfolgungsfahrt: Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem psychiatrischen Gutachte

Wer sich nach einer Verfolgungsfahrt weigert, ein ärztliches Gutachten über seine geistig-psychische Kraftfahrereignung beizubringen oder sich diesbezüglich ärztlich untersuchen zu lassen, kann seine verlieren.Dies bekam eine ältere Dame zu spüren, gegen die ein anderer Autofahrer erstattet hatte. Der Anzeigeerstatter gab an, dass ihm die Frau mit ihrem PKW dicht hinterhergefahren sei. Zweimal sei sie ihm durch einen Kreisverkehr gefolgt, habe ihn schließlich überholt und ohne Grund stark abgebremst, so dass er ebenfalls stark habe abbremsen müssen. Dann habe sie ihn in seinem Wagen angesprochen und sinngemäß gesagt, dass sie ihn entlarvt habe; er gehöre zu der Organisation. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte die Frau auf, ein ärztliches Gutachten eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie beizubringen oder sich von einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung untersuchen zu lassen. Es bestehe der Verdacht, dass sie eventuell aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage sei, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr sicher zu führen. Nachdem die Frau der Aufforderung nicht nachkam, entzog ihr die Behörde die Fahrerlaubnis.

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Die hiergegen gerichtete der Frau hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz abgewiesen. Die Behörde habe zu Recht die fachärztliche Begutachtung bzw. Untersuchung der Klägerin verlangt. Deren Verhalten begründe Bedenken gegen ihre Kraftfahrereignung in gesundheitlicher Hinsicht. Es deute auf eine abklärungsbedürftige mögliche psychische (geistige) Störung hin, die je nach Art und Schwere ihre Kraftfahrereignung ausschließen könne. Da die Frau ihre Begutachtung bzw. Untersuchung verweigert habe, sei ihr die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden (VG Mainz, 3 K 443/06.MZ).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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