Korruption: Bundeslagebild 2022

Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild Korruption 2022 vorgelegt. Insgesamt ist in diesem Bericht festzustellen, dass die Fallzahlen im Jahr 2022 bei nahezu allen Korruptionstatbeständen des StGB und des IntBestG deutlich unter das Niveau des Vorjahres gesunken sind. Dies ist laut BKA insbesondere auf den statistischen Umstand zurückzuführen, dass mehrere Großverfahren, die im Jahr 2021 zu einem Anstieg der Deliktszahlen beigetragen hatten, im Berichtsjahr polizeilich bearbeitet bzw. abgeschlossen wurden.

Quelle: BKA Bundeslagebild Korruption 2022

Einen weiteren Einfluss scheint die gesamtwirtschaftliche Entwicklung mit einem zunehmenden Sparzwang zu haben: Wenn z.B. Unternehmen und Behörden weniger Geld zur Verfügung haben, werden Ausgaben in der Regel strenger und ggf. von mehreren Personen bzw. Instanzen geprüft, was die Hemmschwelle für korruptive Handlungen erhöhen und sich auch auf die generelle Verfügbarkeit von geldwerten Vorteilen auswirken dürfte.

Quelle: BKA Bundeslagebild Korruption 2022

Grundsätzlich ist auch zu berücksichtigen, dass gerade im Bereich der Korruption die Zahl der registrierten Delikte von Jahr zu Jahr zum Teil erheblichen Schwankungen unterliegt. Korruption ist ein Kontrolldelikt, bei dem polizeiliche Ermittlungen im Zuge angezeigter Verdachtsfälle immer wieder zur Aufdeckung weiterer Straftaten, Tatverdächtiger, erlangter Vorteile und verursachter Schäden führen können. Insofern können scheinbar auffällige kriminalstatistische Entwicklungen auf besondere Fallkonstellationen zurückzuführen sein und nur bedingt einen Eindruck vom tatsächlichen Kriminalitätsgeschehen vermitteln. Zudem ist im Bereich der Korruption laut BKA erfahrungsgemäß von einem hohen Dunkelfeld auszugehen.

Verteidigung bei Korruption

Beim Vorwurf der Korruption wie Bestechung oder Bestechlichkeit verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur Einziehung.

Trotz des deutlichen Rückgangs der festgestellten Delikte im Jahr 2022 bleibt Korruption ein sehr ernst zu nehmendes Kriminalitätsphänomen mit weitreichenden Folgen auf wirtschaftlicher, politischer und sozialer Ebene, da Korruption das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Wirtschaft beeinträchtigt.

Neben der Strafverfolgung sind gezielte Präventionsmaßnahmen, insbesondere in korruptionsgefährdeten Bereichen von Behörden und Unternehmen, von großer Bedeutung. Durch spezielle Aus- und Fortbildungsangebote, Sensibilisierungsmaßnahmen und die Etablierung von Compliance-Strukturen sowie durch organisatorische und personelle Vorkehrungen kann der Entstehung korruptiver Strukturen entgegengewirkt werden. Zusammenhänge mit der COVID-19-Pandemie wurden nur in Einzelfällen im Zusammenhang mit dem Handel von Schutzmasken festgestellt.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.